Wir haben eine größere WEG mit 100 Wohneinheiten.
Nun möchte der Verwalter auf der nächsten Versammlung eine bauliche Veränderung beschließen. Und zwar darf jeder Wohnungseigentümer (wenn er will) seinen Balkon seitlich verglasen. Diesen Beschluß will er mit einer einfachen Mehrheit beschließen. Ich finde, dass hier die ganze Optik des Gebäudes stark verändert werden kann, wenn jeder macht was er will.
Jetzt stellt sich zuerst die Frage welche Mehrheit wird benötigt um so einen Beschluß durchzusetzen? Einfache Mehrheit, 3/4 Mehrheit und Einstimmigkeit?
Zugeständnisse will der Verwalter nur machen indem festgelegt wird welche Rahmenfarbe und Glasfarbe erlaubt sein soll.
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Mehrheit bei baulicher Veränderung?
In diesem fall müssen alle eigentümer zustimmen, solche fälle sind bereits mehrfach ausgeurteilt worden
wird dies mit egal welcher mehrheit beschlossen und als genehmigt verkündigt, braucht der oder die eigt. die das nicht wollen nur zum gericht ud der beschluss wird gekippt, inklusive rückbauverpflichtung
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Hallo,
da stimme ich Thorsten voll zu.
Was mich aber stutzig macht:
quote:
Zugeständnisse will der Verwalter nur machen indem festgelegt wird welche Rahmenfarbe und Glasfarbe erlaubt sein soll.
Ihr wisst schon wer wenn bezahlt, und wer hier letztendlich Beschlüsse der "Eigentümer" umsetzten muss?
Gruß
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War mir auch aufgefallen - nicht der Verwalter beschließt, sondern der setzt Beschlüsse um.
Wenn es sich um ein Hochhaus handelt, könnte es aber sein, dass es oben ziemlich windig ist und es ein Wohnwertvorteil ist.
Einheitliche Trennwände können durchaus ein Haus verschönern.
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"sika0304"
ja es handelt sich um größere Häuser.
Leider ist es so das hier der Verwalter bestimmt, da die meisten Eigentümer höheren Alters sind und glauben alles was der Verwalter macht und tut stimmt nach dem Motto er muß es ja schließlich wissen.
Hier fungieren viele Eigentümer als Marionetten des Verwalters.
Hier geht es ja nicht um eine einheitliche Gestaltung, sondern es bleibt jedem selbst überlassen ob er eine Verglasung anbringen will oder auch nicht.
Auch das Glas und Rahmen darf sich jeder selbst aussuchen wenn es kein Buntglas ist.
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Es kann sogar sein, dass der Verwalter sich schadenersatzpflichtig macht, wenn er die Eigentümer nicht darauf hinweist, dass für einen solchen Beschluss die einfache Mehrheit nicht ausreicht.
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