Mieter wollen das bereits von ihnen bewohnte Haus kaufen: Energiepass notwendig?

8. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
keins
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter wollen das bereits von ihnen bewohnte Haus kaufen: Energiepass notwendig?

Hallo, ich habe eine recht spezielle Frage:
Benötige ich als Verkäufer einen Energiepass für ein ca. 90 Jahre altes Haus, das an bereits seit mehreren Jahren darin wohnende Mieter verkauft werden soll?
Aus meiner Sicht können die Mieter doch am besten einschätzen, wie der energetische und kostentechnische Zustand ist, der auf den anfallende Kosten von Gasbrennwertkessel mit zusätzlichem Kaminofen und ihrem eigenen Heizverhalten beruht.
Außerdem soll das Haus nach dem Verkauf kernsaniert und energetisch auf aktuellen Stand gebracht werden.
Da ist es für mich sinnfrei, dem Verkäufer den Aufwand eines Energiepasses aufzuerlegen.
Herzlichen Dank für hilfreiche Antworten oder Meinungen!

-- Editiert von User am 8. Januar 2025 17:23




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128962 Beiträge, 41158x hilfreich)

Zitat (von keins):
Benötige ich als Verkäufer einen Energiepass für ein ca. 90 Jahre altes Haus, das an bereits seit mehreren Jahren darin wohnende Mieter verkauft werden soll?

Sofern keine der Ausnahmen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zutrifft, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von keins):
Da ist es für mich sinnfrei, dem Verkäufer den Aufwand eines Energiepasses aufzuerlegen.
Nicht alles ergibt immer einen Sinn und es können auch nicht alle möglichen Eventualitäten, in den Vorschriften, berücksichtigt werden. Manchmal hat man einfach Pech und man fällt sprichwörtlich "hinten runter"

Signatur:

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39776 Beiträge, 6502x hilfreich)

Zitat (von keins):
Aus meiner Sicht
Danach geht es leider nicht. Es gilt § 80 GEG.

Meinst du mit Energiepass den E-Verbrauchsausweis oder doch eher den E-Bedarfsausweis?

Zitat (von keins):
Da ist es für mich sinnfrei, dem Verkäufer den Aufwand eines Energiepasses aufzuerlegen.
Wieso auferlegen? Das könntest du beim Kaufpreis doch entspr. berücksichtigen.
Selbstverständlich könnten auch die kaufinteressierten Mieter sich mit deiner Vollmacht als Eigentümer einen E-Bedarfsausweis ausstellen lassen.
Da kommt es dann meist durch den, der diesen Ausweis ausstellen soll, zu sehr deutlichen Ansagen, was alles zu tun wäre...Dann wiederum könnten sich diese Mieter noch 3x hinterm Ohr kratzen und evtl. doch nicht kaufen wollen?

Es geht übrigens dann nicht nur um den Gaskessel und den Kaminofen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50056 Beiträge, 17535x hilfreich)

Verlangt der Käufer denn einen Energieausweis? Wenn nein, dann gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter

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