Hallo, ich habe eine recht spezielle Frage:
Benötige ich als Verkäufer einen Energiepass für ein ca. 90 Jahre altes Haus, das an bereits seit mehreren Jahren darin wohnende Mieter verkauft werden soll?
Aus meiner Sicht können die Mieter doch am besten einschätzen, wie der energetische und kostentechnische Zustand ist, der auf den anfallende Kosten von Gasbrennwertkessel mit zusätzlichem Kaminofen und ihrem eigenen Heizverhalten beruht.
Außerdem soll das Haus nach dem Verkauf kernsaniert und energetisch auf aktuellen Stand gebracht werden.
Da ist es für mich sinnfrei, dem Verkäufer den Aufwand eines Energiepasses aufzuerlegen.
Herzlichen Dank für hilfreiche Antworten oder Meinungen!
-- Editiert von User am 8. Januar 2025 17:23
Mieter wollen das bereits von ihnen bewohnte Haus kaufen: Energiepass notwendig?
8. Januar 2025
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Frage vom 8. Januar 2025 | 17:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter wollen das bereits von ihnen bewohnte Haus kaufen: Energiepass notwendig?
#1
Antwort vom 8. Januar 2025 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (128962 Beiträge, 41158x hilfreich)
Zitat :Benötige ich als Verkäufer einen Energiepass für ein ca. 90 Jahre altes Haus, das an bereits seit mehreren Jahren darin wohnende Mieter verkauft werden soll?
Sofern keine der Ausnahmen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zutrifft, ja.
#2
Antwort vom 8. Januar 2025 | 17:42
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
Nicht alles ergibt immer einen Sinn und es können auch nicht alle möglichen Eventualitäten, in den Vorschriften, berücksichtigt werden. Manchmal hat man einfach Pech und man fällt sprichwörtlich "hinten runter"Zitat :Da ist es für mich sinnfrei, dem Verkäufer den Aufwand eines Energiepasses aufzuerlegen.
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#3
Antwort vom 8. Januar 2025 | 18:00
Von
Status: Unbeschreiblich (39776 Beiträge, 6502x hilfreich)
Danach geht es leider nicht. Es gilt § 80 GEG.Zitat :Aus meiner Sicht
Meinst du mit Energiepass den E-Verbrauchsausweis oder doch eher den E-Bedarfsausweis?
Wieso auferlegen? Das könntest du beim Kaufpreis doch entspr. berücksichtigen.Zitat :Da ist es für mich sinnfrei, dem Verkäufer den Aufwand eines Energiepasses aufzuerlegen.
Selbstverständlich könnten auch die kaufinteressierten Mieter sich mit deiner Vollmacht als Eigentümer einen E-Bedarfsausweis ausstellen lassen.
Da kommt es dann meist durch den, der diesen Ausweis ausstellen soll, zu sehr deutlichen Ansagen, was alles zu tun wäre...Dann wiederum könnten sich diese Mieter noch 3x hinterm Ohr kratzen und evtl. doch nicht kaufen wollen?
Es geht übrigens dann nicht nur um den Gaskessel und den Kaminofen.
#4
Antwort vom 9. Januar 2025 | 08:46
Von
Status: Unbeschreiblich (50056 Beiträge, 17535x hilfreich)
Verlangt der Käufer denn einen Energieausweis? Wenn nein, dann gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter
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