Hallo zusammen,
ich möchte demnächst eine kleine Wohnung für 19.000 Euro erwerben.
Normalerweise berechnet ein Notar ja Kosten zwischen 1 und 1,5 Prozent.
Das wären In diesem Fall 190 bzw. 285 Euro.
Das scheint relativ wenig für den Aufwand. Deshalb die Frage, ob es einen Mindestsatz für die Beurkundung bei den Notaren gibt.
Die Wohnung steht in NRW.
Schon mal vielen Dank für die hilfreichen Kommentare.
-- Editiert von S.A.A. am 18.09.2020 12:52
-- Editiert von S.A.A. am 18.09.2020 12:52
Mindestsatz Notar
18. September 2020
Thema abonnieren
Frage vom 18. September 2020 | 12:52
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 2x hilfreich)
Mindestsatz Notar
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#1
Antwort vom 18. September 2020 | 15:34
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
Die Notarkosten beziehen sich nicht nur auf die Anzahlung.
#2
Antwort vom 18. September 2020 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Zitat:Das wären In diesem Fall 190 bzw. 285 Euro.
Tatsächlich sind es ca. 350€ ohne Grundbuchgebühren. Der genannte Richtwert von 1-1,5% greift bei derart niedrigen Kaufpreisen nicht, sondern gilt nur für übliche Kaufpreise.
Zitat:Das scheint relativ wenig für den Aufwand.
Ja, das ist so. Auf der anderen Seite gibt es auch Verträge mit einem hohen Geschäftswert, wo die Gebühr im Verhältnis zum Aufwand relativ hoch ist.
Zitat:Deshalb die Frage, ob es einen Mindestsatz für die Beurkundung bei den Notaren gibt.
Ja, den gibt es. Der liegt aber noch niedriger und greift bei einem Kaufpreis unter 8.000€.
-- Editiert von hh am 18.09.2020 17:35
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