Mit einer Beschlussanfechtung

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)
Mit einer Beschlussanfechtung

Mit einer Beschlussanfechtung klagt ein ET gegen den Rest der Eigentümergemeinschaft. Wie kann sich nun einer der Beklagten auf Seite des Klägers begeben, damit er keine Kosten hat, falls der Kläger gewinnt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Wie kann sich nun einer der Beklagten auf Seite des Klägers begeben,
Probier's mal hier mit.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Probier‘s mal hier mit


Eine Kostenersparnis ist damit aber nicht verbunden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von Roland-S):
Probier‘s mal hier mit


Eine Kostenersparnis ist damit aber nicht verbunden.
Das wäre im bereits laufenden Verfahren auch "noch schöner." IMO sollte es aber funktionieren, wenn er sich vor bzw. zur Klageerhebung auf die Seite des/der anderen Beschlussanfechter schlägt. Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass man auch (unnmittelbar) nach Zustellung der Klage, noch die Seite wechseln kann?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Peter Stetter
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenn die Anfechtungsfrist noch läuft, kann man selbst gegen die restlichen Beklagten klagen und ist damit auf der Seite des Klägers. Danach, wie im Link...

0x Hilfreiche Antwort

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