Mit einer Beschlussanfechtung klagt ein ET gegen den Rest der Eigentümergemeinschaft. Wie kann sich nun einer der Beklagten auf Seite des Klägers begeben, damit er keine Kosten hat, falls der Kläger gewinnt.
Mit einer Beschlussanfechtung
15. November 2019
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Frage vom 15. November 2019 | 19:48
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
Mit einer Beschlussanfechtung
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#1
Antwort vom 15. November 2019 | 21:02
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Probier's mal hier mit.ZitatWie kann sich nun einer der Beklagten auf Seite des Klägers begeben, :
VG
Roland
#2
Antwort vom 15. November 2019 | 21:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatProbier‘s mal hier mit :
Eine Kostenersparnis ist damit aber nicht verbunden.
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#3
Antwort vom 15. November 2019 | 22:18
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Das wäre im bereits laufenden Verfahren auch "noch schöner." IMO sollte es aber funktionieren, wenn er sich vor bzw. zur Klageerhebung auf die Seite des/der anderen Beschlussanfechter schlägt. Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass man auch (unnmittelbar) nach Zustellung der Klage, noch die Seite wechseln kann?Zitat:ZitatProbier‘s mal hier mit :
Eine Kostenersparnis ist damit aber nicht verbunden.
VG
Roland
#4
Antwort vom 30. November 2019 | 23:13
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 7x hilfreich)
Wenn die Anfechtungsfrist noch läuft, kann man selbst gegen die restlichen Beklagten klagen und ist damit auf der Seite des Klägers. Danach, wie im Link...
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