Miteigentum an Kind verkaufen

12. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Puggi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Miteigentum an Kind verkaufen

Hallo,
Mein Vater besitzt 1/4 von unserem Reihenhaus.
Der Kaufpreis war damals 330.000€.
Jetzt wollt ich diesen Anteil kaufen.
Welchen Betrag kann ich ansetzen?
Gerne sind Wir für ein lebenslanges Wohnrechtund würden ihn mit der Pflege helfen.
Freu mich auf interessante Vorschläge




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von Puggi):
Welchen Betrag kann ich ansetzen?

Da es da im Rahmen der Vertragsfreiheit keine Unter- oder Obergrenzen gibt: jeden Betrag der einem beliebt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2704 Beiträge, 1216x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da es da im Rahmen der Vertragsfreiheit keine Unter- oder Obergrenzen gibt: jeden Betrag der einem beliebt.
Im Prinzip ja - jedoch wird der grobe Rahmen durch die möglichen Steuern beeinflusst. Ist der Preis viel zu niedrig läuft man Gefahr, dass hier eine verdeckte Schenkung vermutet wird. Ist er viel zu hoch, könnte das für den Verkäufer einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bedeuten.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17581x hilfreich)

Zitat:
Ist der Preis viel zu niedrig läuft man Gefahr, dass hier eine verdeckte Schenkung vermutet wird.


Ist das ein Problem bei einem Freibetrag von 400.000€?

Zitat:
Ist er viel zu hoch, könnte das für den Verkäufer einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bedeuten.


Wenn der Verkäufer das Haus selbst bewohnt, dann besteht dieses Problem nicht.

Zitat:
Welchen Betrag kann ich ansetzen?


Je nach Alter des Vaters kann der Betrag auch 0€ betragen oder sogar eine Zahlung des Vaters an Dich erfordern.

Dabei gehe ich davon aus, dass Dir das restlich 3/4 des Hauses gehört.

-- Editiert von hh am 13.06.2020 09:31

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