Mitglied im Verwaltungsbeirat ist kein Eigentümer

2. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)
Mitglied im Verwaltungsbeirat ist kein Eigentümer

Folgende Frage:

Bei der letzten Eigentümerversammlung hat ein Eigentümer mitgeteilt, dass jemand im Beirat sein soll, der gar nicht Eigentümer einer Wohnung ist. Laut Teilungsesrklärung sind aber nur Eigentümer zugelassen.

Was hat dies zur Folge ? Was muss die Hausverwaltung jetzt machen ?

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17 Antworten
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#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Überprüfen, ob die Aussage zutrifft.

Und bei der nächsten Eigentümerversammlung einen neuen Beirat wählen lassen.

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)

Wenn es stimmt, dass dieser Beirat kein Eigentümer ist, sind dann die Auftragsvergaben der WEG in Abstimmung mit dem Beirat gültig ?

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

wenn die wahl des nichteigentümers in den beirat ordnungsgemäss war und nicht innerhalb der monatsfrist angefochten wurde : Ja

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)

Es ist ja jetzt erst bekannt geworden, dass ein Nichteigentümer vor einigen Jahren kandidiert hat und damals gewählt wurde. Er hat sich immer als Eigentümer ausgegeben. Muss er jetzt zurücktreten ?

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Da es jetzt bekannt ist, sollte so bald wie möglich ein neuer Beirat gewählt werden, bei dem diese Person nicht mehr kandidieren kann.

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"Heike aus Bochum"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)

Muss dafür eine a.o. ETV durchgeführt werden oder rücken bis zur nächsten o. ETV die Kandidaten nach, die bei der letzten Wahl kandidiert haben aber weniger Stimmen bekommen haben ?

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Heike recht geb, und das Wort "kann" sollte durch "darf" ersetzt werden

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
Muss dafür eine a.o. ETV durchgeführt werden oder rücken bis zur nächsten o. ETV die Kandidaten nach, die bei der letzten Wahl kandidiert haben aber weniger Stimmen bekommen haben ?


Bis zur neuen Wahl ist die letzte Wahl gültig und der Nicht-Eigentümer weiterhin Beirat.

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"Heike aus Bochum"

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#9
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)

Was ist, wenn dieser Beirat selbst zurücktritt ?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Dann sind die beiden verbliebenen Beiräte solange beirat bis eine neue Wahl stattfindet. Habt ihr bei der letzten wahl bestimmt das es sogenannte nachrücker gibt dann rückt einer davon automatisch nach

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Dann ist er nicht mehr Beirat.

Aber es rückt niemand, der vorher nicht gewählt wurde, automatisch nach.
Außer ihr habt das bei der Wahl im Beschluss vielleicht so vorher festgelegt und die anderen schon als Nachrücker gewählt.



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"Heike aus Bochum"

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)

Kann der Nichteigentümer von der HV aufgefordert werden sein Amt niederzulegen ?

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

sicher kann ihn die hv dazu auffordern, nur muss er dieser aufforderung nicht nachkommen.
die hv kann allerdings auch einfach eine etv einberufen, und als tagesordnungspunkt die neuwahl des beirats in die einladung schreiben

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)

Eine a.o. ETV kostet der WEG etliche Hundert Euro wegen Saalmiete, Einladungsschreiben, Protokoll etc.
Wer kommt für diese Kosten auf , der nichtordnungsgemäße Beirat ?

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3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
Wer kommt für diese Kosten auf , der nichtordnungsgemäße Beirat ?


Natürlich nicht, da eine außerordentiche Sitzung ja nicht unbedingt notwendig ist.
Die Wahl ist ja weiterhin gültig.

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"Heike aus Bochum"

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn bei euch die Kosten für eine EV so hoch sind, spricht aber doch auch nichts dagegen, den Beirat noch bis zu nächsten reglulären Versammlung im Amt zu belassen.

Ein Beirat hat kaum Befugnisse, er ist nicht alleine.
Und er scheint sich bisher ja auch nichts Wesentliches in seiner Arbeit als Beirat hat zu Schulden kommen haben lassen. Sonst hättet ihr ihn ja vorher schon abgewählt.

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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Uff, alle Fragen mehr oder weniger auf einmal stellen, wäre einfacher gewesen, als dieses Frage-Antwort-Spiel ;-)

2x Hilfreiche Antwort

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