Ich bin Wohnungseigentümer in einer 3 Parteien Wohnungseigentümergemeinschaft und besitze eine Garage mit eigenen Grundbucheintrag (auf mich eingetragen) auf dem Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Da meine seitliche Garagenwand mit etwas Moos besetzt ist, wollte ich diese mit Seifenlauge einem Schrubber und Wasser reinigen. Dies wurde mir vom Verwalter (wohnt mit im Haus) untersagt, da dies nicht mit ihm abgesprochen sei.
Meine Frage: benötige ich eine Zustimmung vom Verwalter wenn ich Moos an meiner Garagenwand entfernen möchte?
Moos entfernen Garagenwand zustimmungspflichtig?
7. Oktober 2022
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Frage vom 7. Oktober 2022 | 08:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Moos entfernen Garagenwand zustimmungspflichtig?
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2022 | 08:51
Von
Status: Lehrling (1715 Beiträge, 375x hilfreich)
Zunächst bitte die Eigentumsverhältnisse klären.
Zitateine Garage mit eigenen Grundbucheintrag :
Was wurde da wie eingetragen?
Zitatauf dem Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft :
Spricht eher dafür, das es eben nicht Deine Garage ist.
#2
Antwort vom 7. Oktober 2022 | 10:55
Von
Status: Weiser (16922 Beiträge, 5884x hilfreich)
Du bist also Eigentümer der Garage die auf Grund und Boden der WEG steht?ZitatDies wurde mir vom Verwalter (wohnt mit im Haus) untersagt, da dies nicht mit ihm abgesprochen sei. :
Da kann der Verwalter Purzelbäume schlagen oder sich auf den Kopf stellen, den Hampelmann machen ........ oder was auch immer. Wenn dies so ist wie ich es annehme, dann benötigst du keine Absprache mit dem (für die Garage nicht zuständigen) Verwalter um das Moos an deiner Garage zu beseitigen. Deiner bisherigen Beschreibung nach hat die Garage selbst also nichts mit der WEG zu tun. Warum steht diese denn auf dem Gelände der WEG? Wie ist die Nutzung des Geländes geregelt auf der die Garage steht?
-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 10:56
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#3
Antwort vom 7. Oktober 2022 | 11:10
Von
Status: Senior-Partner (6264 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatIch bin Wohnungseigentümer in einer 3 Parteien Wohnungseigentümergemeinschaft und besitze eine Garage mit eigenen Grundbucheintrag (auf mich eingetragen) auf dem Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft. :
Das ist arg unklar...
Ist das so eine ehemalige, immer noch wirksame DDR-Konstruktion, bei der tatsächlich nur die Garagen dem Garageneigentümer gehören, der Grund und Boden aber jemand anderem (meist einer Wohnungsbaugesellschaft oder Gemeinde)?
Oder ist die Garage einfach Teil einer WEG, separat, ohne zu einer der Wohnungen zu gehören?
Danach klingt "Garage mit eigenen Grundbucheintrag (auf mich eingetragen) auf dem Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft". Das Sondereigentum (Wohnung z.B.) ist ja auch für den jeweiligen Eigentümer im Grundbuch eingetragen, trotzdem ist und bleibt es Sondereigentum, und die Außenwände bei einer WEG sind m.W. nie Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum.
Dann hätte der Verwalter (und die Eigentümergemeinschaft) dann m.A.n. durchaus mitzureden.
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