Müllentsorgung

1. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
KimAileen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Müllentsorgung

wir sind eine kleine Eigentümergemeinschaft mit 2 zusammengehörenden Häusern
von jeweils 5 WE (3 grosse Wohnungen und 2 Appartments). Diese werden gemeinschaftlich abgerechnet.
In jedem Haus steht eine Mülltonne für Bioabfall und Restmüll sowie eine Papiertonne.
Etwa 200 m von unserem Haus entfernt stehen noch zusätzlich Container
für Glas und Papier.
Seit Anfang des Jahres wird 1 Appartment von einem jungen Mädchen bewohnt -
seit der Zeit sind ständig wechselnde Partner bei ihr eingezogen.
Von der Mülltrennung halten beide nichts. Ihr gesamter Müll " Glas, Essensreste,
Papier und Pappe sowie sämtliche Sachen für den gelben Sack" werden tagelang auf dem Balkon gesammelt und dann in die Restmülltonne geworfen. Die Rücksprache mit dem Eigentümer brachte nichts - da er ja nicht weiss, ob der Müll tatsächlich von ihr stammt - und er unternimmt auch nichts.
Die Bitte an den Verwalter sich um das das Problem zu kümmern und evtl.für
die Mieterin eigene Mülltonnen zu bestellen lehnte er mit der Begründun ab es
sei nicht seine Aufgabe - und eigene Mülltonnen könne der Mieterin nicht zugemutet werden, da die hohe Grundgebühr allein von Ihr getragen werden muss.
Bei der letzten Entsorgung haben die Leute der Müllentsorgungsfirma bereits verlauten lassen, dass der Eimer demnächst nicht gelehrt wird, da der Eimer so voll gepackt ist , dass der Deckel nicht mehr zu geht.
Ausserdem gab der Verwalter uns zu verstehen, dass ein evtl. Ordnungsgeld auch von der Eigentümergemeinschaft gezahlt werden muss, wenn nicht nachgewiesen werden kann, von wem der Müll stammt. Wir können das mit mehreren Familien bezeugen, nur lügt die Mieterin und behauptet immer wieder es wäre nicht ihr Müll und der Wohnungseigentümer glaubt ihr.
Der Müll wird bei uns gewogen und wir Eigentümer sind es leid die Kosten für die
uneinsichtigen Leute zu zahlen.
Des Weiteren hat diese Person seit ihrem Einzug das Treppenhaus (normalerweise alle 2 Wochen) sowie die Kellerräume (alle 5 Wochen) höchstens
3 - 4 x geputzt. Auch hier verweigert der Vermieter jede Hilfe, da er ja angeblich auch nicht weiss, ob die anderen putzen. Auch der Verwalter lässt uns im Regen stehen und meint es sei eine hausinterne Angelegenheit. Es kann ja nicht sein,
dass wir Eigentümer uns um alle Angelegenheiten selbst kümmern müssen.
Wir wissen uns keinen Rat mehr. Auf der letzten Eigentümerversammlung wurde von dem Vermieter des Appartments sogar zu einem anderen Eigentümer gesagt er könne ja ausziehen wenn es ihm nicht passt. Uns platzt bald der Kragen.




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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Also, als die Miteigentümerin bei uns sich beklagte, dass mein Mieter nicht korrekt entsorgen würde, hat sich die Verwaltung drum gekümmert bzw. die Beschwerde an meinen Mieter und an mich weiter geleitet. Es handelte sich um ein Missverständnis, welches schnell erledigt war, aber trotzdem... Die Verwaltung ist sehr wohl dafür zuständig!

Wenn ein Mieter sich nicht an die Hausordnung hält, dann muss sich die Verwaltung und der Vermieter/Eigentümer drum kümmert, dass sich was ändert. Das stört schließlich den Hausfrieden und kostet der Gemeinschaft Geld und Nerven, was sie sich nicht bieten lassen muss.

Schaut mal in den Verwaltervertrag.. Da müsste stehen, um was sich der Verwalter zu kümmern hat. Wenn er tatsächlich nicht zuständig sein sollte, dann ist der Eigentümer Ansprechpartner, ob er das mag oder nicht!

Ansonsten mal drauf achten, wann die Mieterin ihren Müll entsorgt. So eklig wie das klingt, aber Foto machen und "stöbern" nach Namen und Adresse diverser Papiere, etc. Somit kann sehr wohl bewiesen werden, dass es sich um ihren Müll handelt, den sie nicht korrekt entsorgt hat. Ob das rechtlich i.O. weiß ich aber nicht..

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Soweit ich ich weiß hat jeder Eigentümer das Recht auf eine eigene Mülltonne, das heißt Ihr könntet beschliessen dass ab dem Tag X jeder Eigentümer für seinen Müll selbst zu sorgen hat, Tonne besorgen und aufstellen etc.
Wenn Ihr dann unter Euch ausmacht weiterhin eine Tonne zu benutzen und zu bezahlen, steht der uneinsichtige Miteigentümer im Regen :-)
Tips gibts hier :
http://www.verwalter-kompetenz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=307&Itemid=56

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Tja, und wohin mit den Tonnen, wenn es nicht genug Platz gibt? Und wie kontrollieren, dass jemand was in die fremde Tonne wirft? Schloss anbringen?

Unsere Restmülltonne für 3 Parteien und 6 Personen ist zu klein. Die einfache Mehrheit hat jedoch beschlossen, dass keine größere Tonne bestellt werden soll, weil die mit den Kosten nicht einverstanden waren. Also bleibt alles wie gehabt.

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Wenn jeder seine Tonne hat muß auch jeder selbst schauen wo er sie unterbringt, also nicht auf Gemeinschaftseigentum abstellen, sondern in der Wohnung oder im Keller. Ausser es gibt nen Erlaubnissbeschluss, der wenn mehrheitlich beschlossen anfechtbar wäre, für Dich Dinsche :-)
Vielleicht einfach mal den Link anklicken und den Bericht lesen

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Och, mir persönlich war das mit der Tonne relativ Schnurz, weil ich weiß, dass die Miteigentümerin, die sich über meinen Mieter beklagte, selbst am meisten Müll entsorgt und zum Teil sogar falsch. Da musste ich nichts anfechten.

Der Platz auf dem Gemeinschaftseigentum muss aber nicht so groß sein, dass sich 5 Einheiten jeweils 3 Tonnen hinstellen können. Es ist zudem ja wohl unzumutbar, sich die Mülltonnen in die Wohnung zu stellen, und auch im Keller (Treppen und meist enge Flure) haben die nichts verloren.

Neeeee, wenn ein Mitbewohner seinen Müll nicht korrekt entsorgt muss etwas getan werden, um es zu unterbinden. Es ist nicht neu, dass ein Mieter von anderen Hausbewohnern oder Miteigentümern die Fristlose erhalten hat, weil er den Hausfrieden stets und ständig gestört hat. Die bekommt er nämlich dann von seinem Vermieter, wenn der Ärger mit den anderen Eigentümern bekommt, was ihm viel Geld kosten kann. Das spart er sich, indem er seinen Mieter anmahnt und kündigt, wenn sich nichts ändert.

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#6
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Dinsche, warum sollte dies unzumutbar sein ? Den Müll hast ja eh in der Wohnung bis er in die Tonne kommt :-) Und bitte sag mir wo steht das eine Mülltonne nix im eigenen Keller verloren hat ?
Ein Eigenheimbesitzer stellt sie ja auch dahin wo es für ihn am bequemsten ist, denk mal an den §35 haushaltsnahe Dienstleistungen etc., den gibts für Wohnungseigent. ja nur weil die per BGH Eigenheimbesitzern gleichzustellen sind.
Das in sonem Fall wie oben was getan werden muß ist ja auch klar, aber Du hast ja oben gelesen das da nix bei rumkommt, also bleibt die Möglichkeit vor Gericht zu gehen oder eine Alternative zu wählen die solche Dinge ausbremst.
Ich meins ernst wenn ich sage man sollte mal den Bericht lesen, wer da weiterklickt findet auch ne Menge anderer Ausführungen und Urteile bezogen aufs Miet und WEG-Recht

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wer im dritten Stock oder höher wohnt soll also seine Tonnen in der Wohnung abstellen... Netter Rat :crazy:

Meine ETW hat einen großen Keller, aber der Keller zu meiner Mietwohnung ist so klein, dass da keine Tonnen rein passen würden... Geht anderen auch so, also auch nicht so gut.

Egal wie man es dreht... Die HV oder der Eigentümer der Problemmieterin kann und darf sich da nicht raus halten, sondern muss handeln.

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#8
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Dinsche, mein Rat bezieht sich auf den geschilderten Sachverhalt, und was glaubst Du wie schnell sich der uneinsichtige Miteigentümer bewegt wenn sein Mieter die Tonne in den dritten Stock tragen müßte ?
Egal wie man es dreht, was machst wenn weder der ET noch die HV handeln, wie oben geschrieben ? Ich bin der Meinung dass dann die Anderen handeln sollen oder einfach auch müssen, alleine schon um Nachteile abzuwenden.Würdest Du nicht auch handeln wenn Deine HV nichts tun würde ?
Und wenn ich das zugrundelege ist mein Rat so schlecht nun auch wieder nicht ?
Schliesslich würde er seinen Zweck erfüllen, kein Theater mehr um den Müll :-)

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Eigenmächtig können und dürfen die Miteigentümer nichts, weil die Mieterin nur einen Ansprechpartner hat, nämlich ihren Vermieter. Eventuell gehört noch die HV dazu, aber hier wäre zu prüfen, ob die HV nur die WEG verwaltet oder auch die Mietsache des Miteigentümers.

Ob die HV handeln darf/muss könnte man im Verwaltervertrag nachlesen. Wenn sie dazu verpflichtet ist, sich um die Hausordnung zu kümmern, dann würde ich an ihre Pflicht erinnern. Passiert nichts wäre dies meiner Meinung nach keine ordnungsmäßige Verwaltung, und das würde ich bei der nächsten ETV zur Sprache bringen. Es gibt auch andere Verwalter, die gern den Job übernehmen können.. Sorry, aber ich würde mir als Miteigentümerin so ein Theater nicht lange gefallen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Die Hausverwaltung ist per Gesetz verpflichtet sich um die Einhaltung der Hausordnung zu kümmern.
Das geschilderte Problem ist aber ein anderes und so wie es geschildert wird nicht ohne größere Rechtsstreitigkeiten abzustellen, oder willst Du die Mülltonne per Webcam überwachen ?
Wenn die Gemeinschaft beschliesst das jeder sich selbst um die Müllentsorgung zu kümmern hat, ist das ratzfatz erledigt: 25 % Anschreiben an HV Sonder ETV dieser TOP und fertig.
Danach geht es die Gemeinschaft nix mehr an ob die Mieterin ihren Müll trennt oder nicht, sie wird die Sortierung selber zahlen müssen, oder ihr Vermieter :-)
Das sowas geht und wie es gemacht wird steht unter dem Link.
Ist jetzt mein letzter Post zu diesem Thema, weil ich keine Lust mehr hab mit Dinsche über Dinge zu diskutieren die mit dem Thema recht wenig zutun haben ;-)

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3x Hilfreiche Antwort

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