Mülltonnen bei Eigentümergemeinschaft

16. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ma.Mi.
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)
Mülltonnen bei Eigentümergemeinschaft

Hallo!
Vor 4 Jahren wurde ein Einfamilienhaus in eine WEG umgewandelt (2 Eigentümer). Bislang war es so, dass Hausmüll und Biotonne gemeinsam genutzt und dann in der Jahresabrechnung umgelegt wurden.

Nun hat der eine Eigentümer (auf dessen Name die Mülltonnen laufen) eigenmächtig im Garten einen Komposthaufen angelegt ohne den Miteigentümer zu informieren (u.a. wurde dabei ein Teil des Bodens betoniert).

Heute fordert Eigentümer 1 von Eigentümer 2, bei der Stadt eine eigene Mülltonne zu beantragen und die Biotonne alleine auf Eigentümer 2 umschreiben zu lassen, weil Eigentümer 1 und dessen Mieter in der zur WE 1 gehörenden Einliegerwohnung die Biotonne nicht mehr benötigen würden.

Kann der Eigentümer 1 auf getrennte Mülltonnen bestehen obwohl diese 4 Jahre lang gemeinschaftlich genutzt wurden?

Kann Eigentümer 2 sich gegen den Komposthaufen im Garten zur Wehr setzen?

Danke!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

" Kann Eigentümer 2 sich gegen den Komposthaufen im Garten zur Wehr setzen? "

Besteht Beeinträchtigungen wie z.B. Gestank, Ungeziefer usw. ?
Und wem gehört der Garten, Gemeinschaft ?


In bestimmten Bunderländer kostet die Biotonne nicht extra, sondern in Müllkosten beinhaltet, berechnet wird nur die Restmülltonne. Von daher spielt die Abbestellung der Biotonne keine Rolle bzw. wozu abbestellen ?!

Kostengünstiger wäre wenn alle Parteien gemeinsam Mülltonne benutzen und die Kosten teilen.
Außerdem ist fraglich, ob das Entsorgungsamt die getrennten Bestellungen und Zahlungen mitmacht. Normalerweise werden die Mülltonne ausschließlich durch den Hausverwalter bestellt, bezahlt und Kosten geteilt.

> Erkundige Dich zuerst bei dem Entsorgungsamt








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#2
 Von 
Ma.Mi.
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Der Garten ist grundsätzlich Gemeinschaftseigentum. Allerdings nutzen wir ihn aufgrund der Streitigkeiten im Haus so gut wie nicht um eben den Nachbarn aus dem Weg zu gehen.

Momentan gibts weder Geruchsbelästigung noch Ungeziefer, was aber durchaus im Sommer anders sein kann.

Wir wollen keine eigene Mülltonne, hauptsächlich deshalb, weil wir so gut wie keinen Restmüll produzieren und alleine die Grundgebühr der Tonne für uns alleine weit höher wären als die jetzigen Kosten. Mir geht es hauptsächlich darum, ob der Miteigentümer verlangen kann, dass wir eine separate Tonne anschaffen bzw. die Gebühren für die Biotonne alleine tragen.

Es gibt hier keinen Verwalter. Wir sind momentan dabei, das Problem auf juristischem Weg zu klären, da mit den Miteigentümern nicht zu reden ist.

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#3
 Von 
Ma.Mi.
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Ach ja... Bioabfälle werden hier bei uns ebenso gewogen und nach Gewicht abgerechnet wie der Restmüll.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Den Kompost müßt Ihr nicht hinnehmen, wenn der Garten Gemeinschaftseigentum ist bedarf es dazu eines einstimmigen Beschlusses.

Was sagt Eure Teilungserklärung zur Kostenumlage ?
Dieser Schlüssel kann bei Euch nur einstimmig geändert werden, weil :
2 Stimmen habt Ihr laut Gesetz, wenn also einer Nein stimmt gibt es keinen Beschluss, bzw. der Beschlussantrag gilt als abgelehnt weil keine Mehrheit zustandekommt.

Euer Miteigentümer kann also gar nichts verlangen.

Noch anmerk, bei der Konstellation wie beschrieben könnt Ihr entweder endlos zum Gericht rennen oder verkaufen

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ma.Mi.
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke erstmal fürs Antworten. Das sind alles Schikanen, weil wir wegen der Umsetzung der Teilungserklärung einen Anwalt eingeschaltet haben und der jetzt Druck macht wegen eines neutralen Verwalters den wir gerne hätten.

Die Idee mit dem Verkauf kam uns auch schon. Aber in den letzten 10 Monaten in denen wir uns bereits um einen Verkauf bemühen wurde jeder ernsthafte Interessent von den Miteigentümern vergrault...

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Wir wollen keine eigene Mülltonne, hauptsächlich deshalb, weil wir so gut wie keinen Restmüll produzieren und alleine die Grundgebühr der Tonne für uns alleine weit höher wären als die jetzigen Kosten.
Genau mit diesem Argument kannst Du doch Deinem Miteigentümer kommen. Wenn Ihr so wenig Restmüll habt, dass Euch eine separate Tonne teurer kommt, dann kommt auch der Nachbar mit einer eigenen Tonne teurer. Denn entweder produziert er mehr Müll als Ihr und "seine" Kosten werden auf Euch mitverteilt oder er glaubt weniger Müll als Ihr zu produzieren, will eigentlich sparen, zahlt aber letztendlich mit der Grundgebühr dann auch wieder mehr als vorher.

Ansonsten schließe ich mich dem Thorsten an: Komposter auf ner Betonplatte braucht die Zustimmung der Miteigentümer, Änderung des Verteilerschlüssels braucht in Eurem konkreten Falls (2er-WEG) auch die Zustimmung aller.

lg

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wie konnte denn für ein Einfamilienhaus eine Teilung erfolgen (und scheinbar gibt es ja auch noch eine Einliegerwohnung).
Und wenn der Miteigentümer deine Interessenten vergrault, dann macht er sich Schadensersatzpflichtig, da er eine Verwertbarkeit deinerseits verhindert.

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#8
 Von 
Ma.Mi.
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Im Zuge des Dachgeschossausbaus wurde das Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus mit ELW.

Das mit der Schadenersatzpflicht ist schön gesagt. Allerdings kannst du ihnen nichts nachweisen, da sie es immer auf die "nette" Tour getan haben, sprich sie haben den Interessenten einen vorgejammert, wie arg sie es trifft, dass wir die Wohnung verkaufen wollen und dass der Miteigentümer das Haus im Schweisse seines Angesichts und ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit mit eigenen Händen erbaut hat und Fremde deshalb nicht wirklich erwünscht sind :-(

Ich sollte vielleicht dazu sagen, dass es sich bei den Miteigentümern um meine Eltern handelt. Das tut allerdings nicht wirklich was zur Sache.

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#9
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Die allerwichtigste Information, Myri73,

hast du jetzt in deinem neuen Beitrag gegeben.

Wenn deine Eltern und du versuchen,solche einfachen Sachverhalte mit rechtlichen Gedanken zu verkomplizieren, können die Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen in der Zukunft nur größer und unangenehmer werden.
Und Anlässe für Streitigkeiten lassen sich leicht erfinden. Wie eben auch dieses Mülltonnenproblem hier.

Da ist wahrscheinlich in der Vergangeneheit einiges schiefgelaufen.

Helfen für die Zukunft könnte vielleicht eine Familientherapie oder Mediation.

Dies ist absolut ernsthaft von mir gemeint.

MfG
Wohni

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#10
 Von 
Ma.Mi.
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke Wohni für den Tip. Aber über den Punkt sind wir lange weg. Hier läuft seit über einem Jahr alles nur noch über Anwälte. Wir haben es aufgegeben das direkte Gespräch zu suchen und tun alles, um möglichst schnell den Verkauf über die Bühne zu bekommen.
Wenn es nach mir gegangen wäre hätte es keine Anwälte gebraucht sondern nur ein bisschen Menschenverstand und die Einsicht meiner Eltern, dass wir nicht gemeinsam unter einem Dach leben können und es für alle Beteiligten besser wäre, wenn man uns ziehen lässt, ohne uns Berge von Steinen in den Weg zu legen.

Ich versuche jetzt, das ganze aus Sicht einer WEG zu sehen und zumindest einen neutralen Verwalter ins Spiel zu bringen, damit eben solche kindischen Aktionen in Zukunft unterbleiben.
I

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Hallo myri73,

das mit dem professionellen Verwalter scheint mir auch sinnvoll zu sein. Wenn ich das richtig sehe, kann jeder Eigentümer eine Verwaltung verlangen und bei fehlender Zustimmung der anderen Eigentümer vor Gericht durchsetzen.
Anwaltlich vertreten bist du ja offenbar.

Korrekt ist nicht, dass die Mülltonnen noch auf den Namen deiner Eltern geführt werden. Hier sollte eine Umschreibung auf die Eigentümergemeinschaft möglich sein. Da ihr keinen Verwalter habt, würde ich das durchaus selbst in die Hand nehmen (also Kontakt mit der tonnenausgebenden Stelle aufnehmen).

In der Teilungserklärung dürfte nachzulesen sein, wie die Betriebskosten verteilt werden (.z.B. Müll nach Miteigentumsanteilen oder nach Wohnfläche oder Personen und Tagen). Wenn da nichts speziell geregelt ist, geht es automatisch nach Miteigentumsanteilen.

Der Kompostplatz dürfte nur ein Nebenschauplatz sein. Wäre ich Dachgeschossbewohner, würde ich mir überlegen, ob ich diesen Streitpunkt nicht einfach fallen lasse und mich auf die ordnungsgemäße Verteilung der tatsächlich anfallenden Müllgebühren beschränke. Ich gehe hierbei davon aus, dass der Garten nur durch die Erdgeschosspartei genutzt und gepflegt wird.

MfG
Wohni

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Offensichtlich besteht hier gravierende Mißverständnisse aus Unkenntnisse beider Seiten über eine Eigentümergemeinschaft.
"kleine Ursache, große Wirkung"
Es besteht dringend Aufklärungsbedarf durch einen neutralen Dritten. Nur so kann
dauerhaft Frieden in eigener Familie (was an sich eine sehr schöne wünschenswerte Sache ist !!!) geschaffen werden. Dann kann auch ein Fremd-verwalter, was wiederum nur zusätzliche Kosten mit sich bringt, sich erübrigen.

An Deiner Stelle würde ich die Empfehlung von wohni: Einschaltung eines Mediators, der auch Dein oder Eltern`s Anwalt sein darf, nochmals ernsthaft überlegen.



1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Vermutlich handelt es sich um das Elternhaus? Und wer hat den Dachausbau finanziert?
Wenn dein Geld da drinnen steckt, dann sollte versucht werden, dass deine Eltern dich "auszahlen" und du raus bist als Eigentümer.
Wenn es das Geld deiner Eltern war - dann gibt ihnen die Wohnungen zurück.
Und wenn du es ganz schlimm treiben möchtest - dann zieh aus und steckt Mieter in die Wohnung - am besten welche, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und nur freundlich lächeln.
Aber seien wir ehrlich - so haben sich deine Eltern ihren Lebensabend in "ihrem" Haus nicht vorgestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ma.Mi.
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Den Dachausbau haben wir finanziert (und das nicht wenig). Das Problem ist die 3. Partei, die im der ELW meiner Eltern wohnt (meine Schwester) und es geschafft hat, das Haus in einen Kriegsschauplatz zu verwandeln, Frieden völlig ausgeschlossen.

Den Vorschlag einen Mediator einzusetzen hatten wir auch schonmal. Da besteht von Seiten meiner Eltern keinerlei Interesse. Es ist nicht mal möglich, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, da jedes Zusammentreffen grundsätzlich darin endet, dass wir uns aufs derbste beschimpfen lassen müssen.

Auf objektive Hausbelange wird überhaupt nicht eingegangen.

Ich kann mir beileibe schöneres vorstellen, als wegen jedem Kleinmist zu meinem Anwalt zu rennen. Aber mir bleibt nichts anderes übrig, will ich mich nicht dauerhaft unterbuttern und bevormunden lassen.

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