Mündliche Nebenabreden Notar Kaufvertrag durchsetzbar?

31. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
nebenabreder
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Nebenabreden Notar Kaufvertrag durchsetzbar?

Bei einem Hauskauf wurden mündliche Nebenabreden getroffen.
Konkret geht es um die Reparatur eines Balkons.
Der Verkäufer wollte diesen nicht mehr vor Verkauf reparieren, sondern den Preis der Reparatur an den Käufer zahlen, nachdem diese durchgeführt wurde und der Balkon wiederhergestellt wurde.
Dieser Sachverhalt hat dazu geführt, dass der Kaufpreis der Immobilie nicht weiter reduziert, sondern in besprochener Höhe gezahlt wurde. Die Reduzierung des Kaufpreises sollte sich durch die Zahlung der Reparaturkosten im Nachhinein an den Käufer wiederspiegeln. (Der Verkauf fand im Winter statt, wo eine Reparatur nicht unbedingt sinnig wäre. Diese wurde dann im Sommer durchgeführt).
Jetzt ist es allerdings so, dass der Verkäufer ohne die Angabe von Gründen, die ausgemachte Zahlung der Reparatur, nicht an den Käufer zahlen möchte.
Beteiligte bzw. Zeugen dieser Nebenabreden waren a) der Verkäufer b) die Käufer (ein Paar) c) der Makler.
Des Weiteren gibt es einen Emailverkehr, der diese Nebenabrede in einem Satz beschreibt.

Meine Frage ist nun: Hat der Käufer rechtlich einen Anspruch auf die, in den mündlichen Nebenabreden, vereinbarte Zahlung der Reparatur nach der Kaufvertragsabwicklung?


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Der Käufer hat rechtlich keinen Anspruch.

Nebenabrede / Nebenvereinbarung. Nach § 311 b BGB bedarf der Grundstückskaufvertrag mit sämtlichen Nebenabreden der notariellen Beurkundung. Wird diese Formvorschrift nicht beachtet, ist der Vertrag nach § 125 BGB nichtig.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von nebenabreder):
Bei einem Hauskauf wurden mündliche Nebenabreden getroffen.

Schade, wären das keine Nebenabreden zum Immobilienvertrag, könnte man das durchsetzen. So hat man nur das was im Kaufvertrag steht, nicht mehr und nicht weniger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hans50
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat:
Beteiligte bzw. Zeugen dieser Nebenabreden waren a) der Verkäufer b) die Käufer (ein Paar) c) der Makler.


Der Makler war dazu verpflichtet diese Vereinbarung im Notarkaufvertrag zu aufnehmen, Sie zahlen auch ein Provision u.a. für diese Pflicht.

Lassen Sie der Makler diese Nebenvereinbarung schriftlich bestätigen, danach können Sie von ihm Schadensersatz verlangen.

Zitat:
Der Verkäufer wollte diesen nicht mehr vor Verkauf reparieren, sondern den Preis der Reparatur an den Käufer zahlen, nachdem diese durchgeführt wurde und der Balkon wiederhergestellt wurde.


Zu prüfen auch, ob solche Vereinbarung im Notarvertrag zwingend aufgenommen werden muss, oder handelt es sich um ein Vereinbarung die isoliert betrachtet werden kann (da hat mit Kaufpreis, Übergabe, GWL ...etc der Kaufsache nichts zutun) .

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Hans50):
Der Makler war dazu verpflichtet diese Vereinbarung im Notarkaufvertrag zu aufnehmen,

Unfug.



Zitat (von Hans50):
Lassen Sie der Makler diese Nebenvereinbarung schriftlich bestätigen, danach können Sie von ihm Schadensersatz verlangen.

Noch mehr Unfug ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Hans50):
Zitat:
Der Makler war dazu verpflichtet diese Vereinbarung im Notarkaufvertrag zu aufnehmen, Sie zahlen auch ein Provision u.a. für diese Pflicht.

Sorry, aber das ist mal wieder ganz großer Unsinn.
Der Makler "makelt", d.h. er vermittelt den Käufer an den Verkäufer/bzw
umgekehrt.
Mit dem was beide vereinbaren oder nicht hat er überhaupt nichts zu tun, auch hat er keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung.



Zitat (von Hans50):
Lassen Sie der Makler diese Nebenvereinbarung schriftlich bestätigen, danach können Sie von ihm Schadensersatz verlangen.

Hier wird aus Unsinn jetzt Blödsinn.
Der Makler soll etwas bestätigen, er könnte nur bestätigen Zeuge einer solchen Vereinbarung zu sein (wobei offen bliebe ob diese evtl. später widerrufen wurde) und würde sich dadurch schadensersatzpflichtig machen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hans50
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Sorry, aber das ist mal wieder ganz großer Unsinn.
Der Makler "makelt", d.h. er vermittelt den Käufer an den Verkäufer/bzw
umgekehrt.
Mit dem was beide vereinbaren oder nicht hat er überhaupt nichts zu tun, auch hat er keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung.


Das kannst du deiner Oma erzählen!

Zitat:
Überblick über die Aufgaben des Immobilienmaklers
Einwertung der Immobilie, Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren, Bestimmung eines realistischen Verkaufspreises
Beschaffung aller Unterlagen, die für die Bewertung der Immobilie relevant sind (Grundrisszeichnungen, Baupläne, Grundbuchauszug, Katasterplan, Versicherungsnachweis, Energieausweis),
Bereinigung des Grundbuchs (z.B. Löschung einer nicht mehr valutierenden Grundschuld; Eintragung des Erben als neuer Eigentümer)
Begutachtung der Immobilie vor Ort, Anfertigung von Grundrissen, aussagefähige Fotoaufnahmen vom Objekt innen und außen
Erstellung eines aussagekräftigen und optisch ansprechenden Exposés
Ermittlung der richtigen Zielgruppe: Wer kommt als Kaufinteressent in Betracht?
Erarbeitung einer Vermarktungsstrategie: Wie soll das Objekt angeboten werden (Zeitungsanzeige, Ansprache von Bestandskunden, Verkaufsschild am Objekt)
Regelmäßige Berichterstattung des Immobilienmaklers über Verkaufsaktivitäten
Qualifizierung und Vorauswahl von in Betracht kommenden Kaufinteressenten
Organisation, Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen am Objekt
Prüfung, ob der Kaufinteressent im Hinblick auf das Objekt zahlungsfähig oder kreditwürdig ist
Verkaufsverhandlungen mit Kaufinteressenten, mit dem Ziel, den Kaufvertrag inhaltlich vorzubereiten und einen Notartermin zu vereinbaren
Absprache mit dem Notariat über die Modalitäten der Beurkundung des Kaufvertrages
Anwesenheit des Immobilienmaklers im Notartermin
Begleitung bei der Abwicklung des Kaufvertrages (fristgerechte Zahlung des Kaufpreises, Nutzen-Lastenübergang)
Übergabe des Objekts nach der Beurkundung des Kaufvertrages
Betreuung des Verkäufers auch noch nach Abschluss des Kaufvertrages

https://immoeinfach.de/immobilienmakler/aufgaben-immobilienmakler/#taetigkeit


Es gibt viele Urteile wo Maklers für jede Fehler haftbar gemacht wurden, was spinnst du!


-- Editiert von Hans50 am 03.06.2019 00:09

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Hans50):
Bereinigung des Grundbuchs (z.B. Löschung einer nicht mehr valutierenden Grundschuld; Eintragung des Erben als neuer Eigentümer)

Wirklich? Der Makler veranlasst also Änderungen im Grundbuch?


Zitat (von Hans50):
Begleitung bei der Abwicklung des Kaufvertrages (fristgerechte Zahlung des Kaufpreises, Nutzen-Lastenübergang)

Klasse, dann braucht es ja keinen Notar mehr :rock:


Zitat (von Hans50):
Es gibt viele Urteile wo Maklers für jede Fehler haftbar gemacht wurden, was spinnst du!

Na dann her damit.
Z.B.: Wo/wann wurde ein Makler zu für etwas zum Schadenersatz verurteilt worauf Käufer und Verkäufer sich geeinigt haben?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Den Troll "Hans50" einfach ignorieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hans50
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat:
Wirklich? Der Makler veranlasst also Änderungen im Grundbuch?..........
Klasse, dann braucht es ja keinen Notar mehr ..........
Na dann her damit.
Z.B.: Wo/wann wurde ein Makler zu für etwas zum Schadenersatz verurteilt worauf Käufer und Verkäufer sich geeinigt haben?


Warum soll ich mein Kopf zerbrechen mit so ein Ignoranz-Paket?!! Sie verstehen die einfachste Dinge wie Bereinigung des Grundbuchs, Begleitung bei der Abwicklung des Kaufvertrages leider nicht
wie wollen Sie Urteile verstehen wenn Sie nicht mal selber suchen können.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Hans50):
Warum soll ich mein Kopf zerbrechen mit so ein Ignoranz-Paket?!!

Du sollst dir gar nichts brechen, es genügt wenn du aufhörst hier ständig Unsinn von dir zu geben.


Zitat (von Hans50):
Sie verstehen die einfachste Dinge wie Bereinigung des Grundbuchs, Begleitung bei der Abwicklung des Kaufvertrages leider nicht

Deshalb dir Frage: wie/wo/was/auf wessen Veranlassung hin lässt ein Makler im Grundbuch bereinigen, bzw. MUSS er es bereinigen lassen um nicht wofür auch immer) haftbar zu werden?
Sie als Fachmann können das dich sicher erklären.


Zitat (von Hans50):
wie wollen Sie Urteile verstehen wenn Sie nicht mal selber suchen können.

Wahrscheinlich durch LESEN :grins:
Wieso soll ich etwas suchen von dem nur Sie behaupten das es dies, und gleich auch noch viele, gibt? Wenn es denn VIELE diesbezügliche Urteile gibt, als Urteile in denen Makler haften wenn Käufer und Verkäufer eine Absprache getroffen haben, dann sollten Sie doch mindestens x oder besser noch y davon benennen können.

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