Nachbar einer WEG untervermietet teils auf Kosten der WEG

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go496486-1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar einer WEG untervermietet teils auf Kosten der WEG

Hallo,

unser Nachbar in einer WEG untervermietet, das Problem an unserer WEG ist aber, dass der Wasserkreislauf und teils auch der Stromkreislauf nicht getrennt sind, d.h. man teilt das je nach Wohneinheit und Anzahl der Bewohner auf. Wenn er nun heimlich kurz-oder langzeit Untervermietet, gelten ja nicht mehr die gleichen Verhältnisse, d.h. wir zahlen 1/3 des Verbrauches seiner Untermieter.
Das Recht auf Vermietung ist zwar rechtlich geregelt, wie sieht es aber hier aus? Können wir uns hier auf rechtlicher Grundlage dagegen wehren, dass er uns weiterhin unter dem Tisch sozusagen, für den Wasserverbrauch/Stromverbrauch seiner Wohneinheit bezahlen lässt?

Danke für alle Antworten schon einmal.

-- Editiert von Moderator am 01.08.2019 11:45

-- Thema wurde verschoben am 01.08.2019 11:45

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Man kann ihn natürlich zivilrechtlich darauf in Anspruch nehmen, dass sein Untermieter sich an den Nebenkosten beteiligt, bzw in die Berechnung einbezogen wird.

Strafrechtlich denke ich wird sich die Staatsanwaltschaft schwer tun, hier einen Betrug zu sehen. Als was gibt er seine Untermieter denn aus? Als Besuch, oder was?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Was genau findet sich denn in euren vertraglichen Unterlagen zu dem Thema "Abrechnung Hauskosten / Nebenkosten"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
go496486-1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort erstmal.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Als was gibt er seine Untermieter denn aus? Als Besuch, oder was?


Ja als Besuch, wenn man den Leuten direkt begegnet. Die Fremden antworten bei Nachfrage, wer sie sind, wenn man ihnen im Treppenhaus begegnet, auch manchmal einfach nicht.

An sich kann er das ja einfach ungestraft machen, da er keine direkte gesetzliche Verpflichtung hat, den anderen Eigentümern der WEG mitzuteilen, dass oder wie er untervermietet. Bei uns wäre der nicht getrennte Wasserkreislauf/ teils Stromkreislauf ja das Problem. Ich habe versuch mich da im Internet ein bisschen einzulesen, es scheint keine direkten Gesetze zu geben, die vorschreiben, dass man solche Probleme vor Untervermietung lösen muss oder? Falls du da Bescheid wüsstest.

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#5
 Von 
go496486-1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Zitat (von NikSeib):
... aber vielleicht bekommt man das Strafrecht wenn er falsche Angaben bei der Abrechnung macht.


Solche falschen Angaben müsste man dann aber erst handfest beweisen können oder? Wenn plötzlich der Wasserverbrauch der Hauses ansteigt, könnte er ja leicht lügen, dass das Wasser für irgendwelche anderen Dinge verbraucht wurde.

Beim Stromkreis ist das so, dass seine Kellerwohnung am Hausstrom hängt. Da es aber eine vollmöbilierte Wohnung mit Fernsehr (gesehen) und wahrscheinlich auch Kühlschrank/ Tiefkühltruhe (nicht gesehen) ist, sind die Hausstromkosten auch extrem hoch für die 2 Energiesparbirnen, die den Hauptanteil des Hausstroms ausmachen sollten.
Eine Trennung des Stromkreises hatten wir schon vor Jahren bei der Eigentümerversammlung beantragt, wurde aber durch Mehrheitsbeschluss abgelehnt, da die übrigen Parteien meinten, eine Trennung koste ihnen zu viel.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go496486-1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau findet sich denn in euren vertraglichen Unterlagen zu dem Thema "Abrechnung Hauskosten / Nebenkosten"?


Eine Abrechnung Hauskosten / Nebenkosten zu erstellen, haben wir vor Jahren beantragt, das wurde aber durch Mehrheitsbeschluss von den anderen abgelehnt.
Es gibt bei uns also nur einen Wirtschaftsplan, in dem man eine "Einschätzung" des zukünftigen Verbrauches für das kommende Jahr macht.
Die Aufteiling der Wasserkosten erfolgt dann, ohne schriftliche Regelung/ Festlegung in der Hausordnung, nach Personen und nicht nach Wohnfläche. Im Internet habe ich aber gelesen, dass das Gesetzt beim Fehlen einer Einstimmigen Vereinbarung der WEG eigentlich vorschreibt, dass die Wasserkosten nach Wohnfläche und nicht nach Personen aufgeteilt werden oder?

Danke für deine Antwort schon einmal.

-- Editiert von go496486-1 am 01.08.2019 09:06

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#7
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Untervermietet der Nachbar oder ist er Eigentümer und vermietet einen Teil seiner Wohnung?

Signatur:

3113

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#9
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von go496486-1):
Beim Stromkreis ist das so, dass seine Kellerwohnung am Hausstrom hängt.
Das sieht mir sehr nach einem nachträglich zum Zimmer/Wohnung umfunktionierten Kellerraum aus. Ging es dabei WEGrechtlich mit rechten Dingen zu? Bzw. als was findet sich diese Kellerwohnung in der Teilungserklärung?

Von den Kosten wäre der Stromverbrauch aber am einfachsten (mit einem Unterzähler) zu erfassen. Oder, noch einfacher, bei zu vernachlässigendem Allgemeinstrom Verbrauch, könnte der Kellerwohnungseigentümer den Strom komplett übernehmen. Von welchen Jahressummen reden wir hier?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#10
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von go496486-1):
unser Nachbar in einer WEG untervermietet, das Problem an unserer WEG ist aber, dass der Wasserkreislauf und teils auch der Stromkreislauf nicht getrennt sind, d.h. man teilt das je nach Wohneinheit und Anzahl der Bewohner auf.

Solche Probleme entstehen wenn die Verbrauchskosten nicht erfasst werden über kurz oder lang immer. Mal wird untervermietet, mal hat jemand "lange Zeit" Besuch, oder ist 1/2 Jahr nicht da und meckert dann.
Entweder muss man Geld in die Hand nehmen und die nötigen Erfassungsgeräte installieren, oder es wird immer irgendjemand der Ansicht sein es sei "unfair" (wobei es im WEG keinen "Unfair-Paragraphen" gibt)


Zitat (von go496486-1):
Wenn er nun heimlich kurz-oder langzeit Untervermietet, gelten ja nicht mehr die gleichen Verhältnisse, d.h. wir zahlen 1/3 des Verbrauches seiner Untermieter.

Wenn du doch weißt das er untervermietet, wie kann er dann "heimlisch" untervermieten?
Und was ist lange oder kurz, wer hat wie oft wie lange Besuch von xy Leuten? Ab wann ist Besuch nicht mehr Besuch? Wenn Uschi heute auszieht und Karin morgen einzieht, läuft dann die Frist wieder von vorne, oder werden Uschi's Zeiten bei Karin mit angerechnet?
Und wer sagt denn das der Nachbar die Änderungen der Personenzahl nicht jeweils sofort und ehrlich an die HV meldet?


Zitat (von go496486-1):
Können wir uns hier auf rechtlicher Grundlage dagegen wehren, dass er uns weiterhin unter dem Tisch sozusagen, für den Wasserverbrauch/Stromverbrauch seiner Wohneinheit bezahlen lässt?

Keine Ahnung wie du darauf kommst er würde euch "unter dem Tisch .......". Es liegt an der WEG die nötigen Messgeräte anzuschaffen und/oder die erforderlichen Beschlüsse über eine neue Kostenverteilung für Wasser/Strom zu treffen.

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