Nachbarn meckern, dass ich zu viel Wasser verbrauche

26. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
HolzkopfBlaugelb
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachbarn meckern, dass ich zu viel Wasser verbrauche

Hallo,
ich wohne in einem MFH. Manche Wohnungen haben einen Garten, andere nicht. Ich habe einen. Da wir keinen Brunnen haben nutze ich das Wasser aus dem Keller, also Gemeinschaftshahn. Das regte einige Nachbarn auf, da ich aus deren Sicht zu viel Wasser verbrauche. Ich bin halt die einzige im Haus die in ihrem Garten intensiv Gemüse anbaut. Folglich brauche ich auch viel Wasser.

Gibt es dazu irgendwelche rechtlichen Aspekte? Also Urteile ab wann ein Wasserverbrauch wirklich zu intensiv ist?

MfG

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42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Hallo,
ich wohne in einem MFH. Manche Wohnungen haben einen Garten, andere nicht. Ich habe einen. Da wir keinen Brunnen haben nutze ich das Wasser aus dem Keller, also Gemeinschaftshahn.

:schock:
Zitat:
Das regte einige Nachbarn auf...

Zu Recht.
Zitat:
Ich bin halt die einzige im Haus die in ihrem Garten intensiv Gemüse anbaut. Folglich brauche ich auch viel Wasser.

Selbstverständlich darfst du in deinem Garten Gemüse anbauen. Das Wasser hierfür musst du aus einem Wasserhahn entnehmen, der auf deinen Zähler läuft.

Wie kommt man denn auf die Idee, seinen eigenen Garten mit Wasser aus dem Gemeinschaftshahn zu bewässern?

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Da wir keinen Brunnen haben nutze ich das Wasser aus dem Keller, also Gemeinschaftshahn.


Und da kommt Trinkwasser raus?

Trinkwasser ist zum trinken, waschen, zur Körperpflege da. In den meisten Städten ist das auch in den Wasser-Satzungen so geregelt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
In den meisten Städten ist das auch in den Wasser-Satzungen so geregelt.


Kennst Du eine Stadt in der das Rasensprengen oder die private Gartenbewässerung (außer in akuten Wassermangelzeiten) aus der normalen Wasserleitung verboten ist?

-- Editiert von Gerd61 am 26.06.2022 13:47

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
ab wann ein Wasserverbrauch wirklich zu intensiv ist?
Vermutlich meckern sie nicht, weil du evtl. zu viel Wasser verbrauchst, sondern weil sie es als Umlage auch anteilig zu bezahlen haben.

Die Kosten für Gemeinschaftshahn-Wasser werden iaR anteilig als Betriebskosten auf alle WE umgelegt. Die Nachbarn sehen vermutlich nicht ein, dass sie sehr viel mehr nur wegen deines Gemüsegartens und dessen Bewässerung zahlen sollen.
Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Gibt es dazu irgendwelche rechtlichen Aspekte?
Ja, diverse.

Vielleicht kannst du deinen Nachbarn anbieten, die Wasserkosten, die der Zähler für den Gemeinschaftshahn anzeigt, zu X% selbst zu zahlen?
Wozu wird denn von dort sonst noch Wasser genommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 91x hilfreich)

Hinzukommt das für dieses Wasser (aus dem normalen Kelleranschluss) auch noch Abwassergebühren anfallen obwohl es gar nicht in den Abwasserkanal eingeleitet wird.

Je nach entnommener Wassermenge für den Garten wäre es sinnvoll hierfür einen eigenen Zähler zu installieren, dann:

1.) kann das Frischwasser eindeutige der Gartennutzung zugerechnet werden
2.) fallen für diese Wassermenge keine Abwassergebühren mehr an

siehe auch: https://www.haus.de/garten/gartenwasserzaehler-27447

-- Editiert von Gerd61 am 26.06.2022 14:02

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
wäre es sinnvoll hierfür einen eigenen Zähler zu installieren, ...
Eher wohl nicht. Wer sollte das in einem MFH tun/veranlassen?

-Die meckernden Nachbarn?
-Der gemüsegießende TE?
-Der Hauseigentümer?
-Die Eigentümergemeinschaft?

Und wer sollte die BK-Abrechnung dann entsprechend *ummodeln* und mit dem Wasserversorger etc. die bürokratischen Schritte gehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
HolzkopfBlaugelb
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

@cruncc1:
Und wozu ist dann im Keller ein Wasserhahn, wenn man den nicht benutzen darf?

Zitat:
Das Wasser hierfür musst du aus einem Wasserhahn entnehmen, der auf deinen Zähler läuft.


Darf ich denn einen Wasserhahn mit Zähler einbauen? Und wie genau wird dann sichergestellt, dass der Zähler nur dann läuft, wenn ich den Hahn anmache?

Wie kommt man denn auf die Idee, seinen eigenen Garten mit Wasser aus dem Gemeinschaftshahn zu bewässern?



Woher soll ich das Wasser sonst nehmen, wenn es keinen Brunnen gibt? Die Regentonnen reichen nicht aus.

@cirius:
Das kann ich nicht sagen ob da Trinkwasser raus kommt.
Aber wer geht denn schon in den Keller und holt dort aus einem Wasserhahn Wasser zum Trinken, waschen oder zur Körperpflege?

@Anami:

Zitat:
Vielleicht kannst du deinen Nachbarn anbieten, die Wasserkosten, die der Zähler für den Gemeinschaftshahn anzeigt, zu X% selbst zu zahlen?


Da ist kein Zähler dran.

Zitat:
Wozu wird denn von dort sonst noch Wasser genommen?


Sonst wird da kein Wasser entnommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

@Holzkopf

Dann wird es wohl beim Meckern bleiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Da wir keinen Brunnen haben nutze ich das Wasser aus dem Keller, also Gemeinschaftshahn

Die Gemeinschaft muss nicht das Wasser für ihren Garten mitbezahlen.
Holen sie das Wasser aus ihrer Wohnung, dann bezahlen nur sie das Gießen von ihrem Gemüse.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HolzkopfBlaugelb
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Holen sie das Wasser aus ihrer Wohnung, dann bezahlen nur sie das Gießen von ihrem Gemüse.


Häh? Woher will man dann wissen ob das Wasser aus meiner Wohnung kam, aus dem Keller oder aus einer anderen Wohnung? Und welchen Unterschied macht das überhaupt? Ist doch egal woher das Wasser kommt, dadurch ändert sich doch die Wasserrechnung für das Haus nicht. Das Argument verstehe ich daher nicht.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Gibt es dazu irgendwelche rechtlichen Aspekte?

Ja, im StGB findet sich was zum Thema Diebstahl
Im BGB findet sich was zur fristlosen Kündigung der Wohnung von diebischen Mietern.



Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Und wozu ist dann im Keller ein Wasserhahn, wenn man den nicht benutzen darf?

Nun, der ist zur Wasserentnahme für Gemeinschaftszwecke gedacht, aber sicherlich darf man den nicht benutzen um die anderen Mieter zu beklauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Häh? Woher will man dann wissen ob das Wasser aus meiner Wohnung kam, aus dem Keller oder aus einer anderen Wohnung? Und welchen Unterschied macht das überhaupt? Ist doch egal woher das Wasser kommt, dadurch ändert sich doch die Wasserrechnung für das Haus nicht. Das Argument verstehe ich daher nicht.

Dann sagen sie ihren Mitbewohnern, dass sie das Wasser nur noch aus ihrer Wohnung holen.

Sie werden in ihrer Wohnung einen Wasserzähler/Uhr haben, sie verbrauchen doch täglich Wasser? Und wenn das Gießwasser aus ihrer Wohnung stammt, dann bezahlen nur sie es und nicht die anderen Mieter mit.
So einfach ist es.

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#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ist doch egal woher das Wasser kommt, dadurch ändert sich doch die Wasserrechnung für das Haus nicht.
Also das verbrauchte Wasser im haus bleibt zwar gleich, auch die Kosten die in dem Haus entstehen bleiben gleich, aber sie werden anders verteilt.

Die z.B 2000L Wasser die du für deinen Garten verbrauchst bezahlst du somit nur ANTEILIG und nicht vollständig!

Da das Waser aber für deinen GARTEN ist, hast du das Wasser ALLEINE zu bezahlen! Wieso sollen die Anderen aus der WEG die Kosten für das Wasser von DEINEM garten mit übernehmen?

Nimmst du Wasser aus deiner Wohnung, bezahlst NUR DU das Wasser und nur so ist es dann auch korrekt...

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#14
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Kennst Du eine Stadt in der das Rasensprengen oder die private Gartenbewässerung (außer in akuten Wassermangelzeiten) aus der normalen Wasserleitung verboten ist?


Ja. Aktuell bei der Wärme sind das einige. Und ausserhalb der Wärmezeit ist es nicht gestattet, wird aber vielerorts geduldet

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer sollte das in einem MFH tun/veranlassen?


Der Vermieter in Absprache mit den Mieter!

Spätestens wenn die anderen Mieter die Bewässerung für den privaten Garten anmahnen muss der VM handeln und entweder die Wasserentnahme für den Garten verbieten oder halt eine zusätzliche Wasseruhr einbauen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und ausserhalb der Wärmezeit ist es nicht gestattet, wird aber vielerorts geduldet


Dann nenne doch einfach mal ein konkrete Stadt in der das dauerhaft verboten sein soll? Ich wüsste keine.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HolzkopfBlaugelb
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

@Loni12:
Nein ich habe keine Wasseruhr. Der Wasserverbrauch des gesamten Hauses wird durch die Anzahl der Bewohner geteilt und anteilig gezahlt. Folglich zahlen die Nachbarn dann immer noch mein Gießwasser mit. Ob das nun aus meiner Dusche kommt oder aus dem Kellerhahn.

@lesen-denken-handeln:
Sorry aber deine Rechnung verstehe ich nicht.

Zitat:
Wieso sollen die Anderen aus der WEG die Kosten für das Wasser von DEINEM garten mit übernehmen?


Wenn ich 5x am Tag duschen würde dann müssten die Nachbarn das ja auch mittragen. Also warum dann nicht auch das Gießwasser? Und wenn ein Nachbar in seinem Garten einen Pool bauen würde dann müsste ich das Wasser ja auch mit finanzieren. Wo willst du da jetzt die Grenze ziehen? Darf dann keiner mehr ein Aquarium haben? Kein Planschbecken mehr für die Kinder aufstellen?

Zitat:
Nimmst du Wasser aus deiner Wohnung, bezahlst NUR DU das Wasser und nur so ist es dann auch korrekt...


Nö. Muss dann noch genauso von allen gezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Nö. Muss dann noch genauso von allen gezahlt werden.


Der Unterschied ist aber das jeder duscht, aufs Klo geht oder Wasser für die Blumen auf der Fensterbank verbraucht, er eine mehr, der andere weniger. Das ist aber alles wohnübliche Verbräuche, was man von einem privaten Pool im Garten(wenn er größer ist als ein Kinderplanschbecken) oder eine private Gartenbewässerung nicht sagen kann

Wie groß ist denn der Garten, bzw. wie hoch schätzt man den Jahreswasserverbrauch für den Garten?

Die Kosten für die Gartenbewässerung müssten nur von allen Mietern getragen werden wenn es sich um einen Gemeinschaftsgarten handeln würde. Wenn nur ein Mieter das Nutzungsrecht besitzt muss eben dieser Mieter die Kosten hierfür tragen, eine Kostenverteilung auf alle Mieter ist unzulässig. Der Vermieter darf so etwas gar nicht dulden, entweder muss die Wasserentnahme für den Garten verboten werden oder aber die Wassermenge muss über einen separaten Zähler erfasst und dem Mieter gegenüber separat abgerechnet werden.




-- Editiert von Gerd61 am 26.06.2022 20:48

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

So ich frage jetzt ganz einfach mal, auch wenn ich es mir absolut NICHT vorstellen kann!!!

habt ihr in dem MFH nur einen einzigen Wasseranschluss (Zähler) der hier ALLE Haushalte versorgt und dann wird dividiert?

Oder ist es nicht eher so, dass du einen eigenen Anschluss (Zähler) hast und du sowohl eine eigene Wasserrechnung bekommst und evtl noch eine zweite für Allgemeinverbrauch?

Zitat:
Wenn ich 5x am Tag duschen würde dann müssten die Nachbarn das ja auch mittragen.
Nein, dass läuft über DEINEN Zähler!!!

Zitat:
Wo willst du da jetzt die Grenze ziehen?
Das ist äusserst einfach, alles was an Verbrauch in DEINEN eigenen 4 Wänden anfällt geht auf dich, bzw das der Nachbarn bei denen!

Der Garten von dem du sprichst, ist DEIN Garten, nicht der Nachbarn ihr Garten! Er gehört also zu deinen 4 "Wänden"!

Gieswasser aus dem Gemeinschaftshahn wäre dann OK, wenn der Garten ALLEN zusammen gehören würde!

Man könnte mal einen Vergleich ziehen: Wenn ein Nachbar jetzt sein KFZ betankt, müsstest du dich auch an dessen Tankkosten beteiligen, würde man es so handhaben wie du mit dem Allgemeinwasser!

Sorry, aber irgendwie kan ich mir nicht vorstellen, dass du zwischen einem Allgemeinwasseranschluss und einem eigenen nicht unterscheiden kannst, da wäre irgendwie lebensfremd...



0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
So ich frage jetzt ganz einfach mal, auch wenn ich es mir absolut NICHT vorstellen kann!!!

habt ihr in dem MFH nur einen einzigen Wasseranschluss (Zähler) der hier ALLE Haushalte versorgt und dann wird dividiert?


Das in älteren Mietshäusern ist das durchaus üblich. Es existiert nur eine Wasseruhr und der Gesamtverbrauch wird nach einem Umlageschlüssel auf alle Mieter verteilt (entweder nach qm oder nach Personen).

-- Editiert von Gerd61 am 26.06.2022 21:38

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Der Wasserverbrauch des gesamten Hauses wird durch die Anzahl der Bewohner geteilt und anteilig gezahlt. Folglich zahlen die Nachbarn dann immer noch mein Gießwasser mit. Ob das nun aus meiner Dusche kommt oder aus dem Kellerhahn.

In dem Falle wäre es dann egal, da wird den Nachbarn erst mal nur das meckern bleiben.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
So ich frage jetzt ganz einfach mal, auch wenn ich es mir absolut NICHT vorstellen kann!!!

Man könnte einfach mal lesen, was der Frager schreibt und die eigene Vorstellungskraft weglassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In dem Falle wäre es dann egal, da wird den Nachbarn erst mal nur das meckern bleiben.


Wenn es um die Bewässerung es Mietergartens geht wird der VM wohl in der einen oder anderen Art tätig werden müssen. Die andern Mieter, insbesondere die nicht die keinen Garten haben, müssen die Umlage des Gartenwassers sicherlich nicht dulden, zumindest dann nicht wenn der Garten das Wort Garten auch verdient und wie die TE selbst schreibt "viel Wasser" verbraucht wird.

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#23
 Von 
HolzkopfBlaugelb
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

@Gerd61:

Zitat:
Der Unterschied ist aber das jeder duscht, aufs Klo geht oder Wasser für die Blumen auf der Fensterbank verbraucht, er eine mehr, der andere weniger.


Nö. Nicht jeder hat Blumen auf der Fensterbank, nicht jeder duscht zuhause, nicht jeder hat ein Aquarium, nicht jeder hat ein Planschbecken im Garten.
Wo steht, dass Gemüseanbau nicht zum wohnüblichen Gebrauch zählt?
Der Garten hat ca. 40qm. Mein Wasserverbrauch liegt bei ca. 15 Liter an regenfreien Tagen. Wenn ich davon ausgehe, dass ich von Mai bis August pro Monat an ungefähr 20 Tagen bewässern muss dann macht das 1200 Liter. Dann noch die restlichen Monate. Da werde ich wohl so auf 1500 Liter im Jahr kommen.

@lesen-denken-handeln:
Zitat:
habt ihr in dem MFH nur einen einzigen Wasseranschluss (Zähler) der hier ALLE Haushalte versorgt und dann wird dividiert?


So ist es. Ich habe keinen eigenen Zähler.

Zitat:
Das ist äusserst einfach, alles was an Verbrauch in DEINEN eigenen 4 Wänden anfällt geht auf dich, bzw das der Nachbarn bei denen!


Wie willst du das herausfinden wer im Haus wie viel Wasser im Jahr verbraucht?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Da werde ich wohl so auf 1500 Liter im Jahr kommen.


1500 l jährlich für einen 40qm intensiv bewirtschafteten Gemüsegarten sind aber ungewöhnlich niedrige Werte.



0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Die andern Mieter, insbesondere die nicht die keinen Garten haben, müssen die Umlage des Gartenwassers sicherlich nicht dulden,

Doch, denn wenn "Umlage nach Kopf" rechtswirksam vereinbart ist haben sie keine andere Möglichkeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Und wenn ein Nachbar in seinem Garten einen Pool bauen würde dann müsste ich das Wasser ja auch mit finanzieren. Wo willst du da jetzt die Grenze ziehen? Darf dann keiner mehr ein Aquarium haben? Kein Planschbecken mehr für die Kinder aufstellen?

Ihre Vergleiche hinken.
Entweder mehr Tonnen für Regenwasser aufstellen oder den Eigentümer bitten, dass er für den Wasserhahn im Keller einen Wasserzähler installiert, damit ihr Wasserverbrauch zu ihren Lasten abgerechnet werden kann.
Kein anderer Mieter muss ihr Gießwasser bezahlen oder geben sie als Gegenleistung denen alle Gemüse ab?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, denn wenn "Umlage nach Kopf" rechtswirksam vereinbart ist haben sie keine andere Möglichkeit.


Das wäre dann aber eine Vereinbarung zu Lasten Dritter.

Der VM darf einem einzelnen Mieter auch nicht erlauben im Keller dessen Waschmaschine und Trockner über den Allgemeinstrom zu betreiben.

Wenn es, wie die TE schreibt, wirklich nur um 1,5 qm3 pro Jahr geht, wäre allerdings ein separater Zähler wohl unverhältnismäßig. Allerdings halte ich diese Angabe für untertrieben, aber das hängt natürlich auch immer von vielen Faktoren ab.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
Ich bin halt die einzige im Haus die in ihrem Garten intensiv Gemüse anbaut.


Teile doch dein Gemüse mit den Nachbarn auf deren Mitkosten du Wasser verbrauchst. Vielleicht würde sie das ein wenig milder stimmen.

Oder anders gesagt. Warum sollen die Nachbarn auf ihre Mitkosten deine Lebenhaltungskosten senken?
Entweder nimmst du eine Gießkanne und trägst das Wasser aus deiner Wohnung in deinen Garten oder du legst einen Gartneschlauch dazu aus deinem Fenster und schließt ihn in deiner Wohnung an.

Evtl. könnte auch dein Vermieter dir den Anbau von Gemüse untersagen, wenn sich die Nachbarn beschweren, dass du dazu den Gemeinschaftsanschluß nutzt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Entweder nimmst du eine Gießkanne und trägst das Wasser aus deiner Wohnung in deinen Garten oder du legst einen Gartneschlauch dazu aus deinem Fenster und schließt ihn in deiner Wohnung an.

Was auch nichts bringt, da es wohl keine Einzelzähler gibt.
Zitat (von Gerd61):
Das in älteren Mietshäusern ist das durchaus üblich. Es existiert nur eine Wasseruhr und der Gesamtverbrauch wird nach einem Umlageschlüssel auf alle Mieter verteilt (entweder nach qm oder nach Personen).


Ich finde es immer toll, wenn eine solch wichtige Info (dass es im ganzen Haus nur einen Zähler gibt) erst nach zig Antworten kommt. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Das wäre dann aber eine Vereinbarung zu Lasten Dritter.

Nein.
Und im übrigen irrelevant, wenn das Gesetz dies erlaubt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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