Es geht um folgenden Fall.
Ein Wohnungseigentümer hat die Wohnung neu erworben und möchte sie für die Kurzzeitvermietung nutzen. Zu diesem Zweck ist es wichtig, einen Schlüsseltresor außen am Haus anzubringen. Es gibt dort auch schon mehrere Schlüsseltresore, für seine Wohnung aber noch nicht. Die Anbringung müsste von der Eigentümerversammlung genehmigt werden, wegen einer baulichen Veränderung. Die nächste Versammlung ist aber erst in 9 oder 10 Monaten und so würden dem Eigentümer in dieser Zeit ja viele Mieteinnahmen verloren gehen. Ist es für ihn möglich, den Tresor anzubringen, natürlich vom Aussehen her wie die bereits vorhandenen Tresore, um ein einheitliches Bild zu haben und dies dann nachträglich auf der nächsten Versammlung genehmigen zu lassen?
Kann (oder bzw, darf) die Genehmigung überhaupt versagt werden, wenn es dort schon mehrere Tresore gibt?
Nachträgliche Genehmigung Schlüsseltresor
14. Oktober 2025
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Frage vom 14. Oktober 2025 | 11:35
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Genehmigung Schlüsseltresor
#1
Antwort vom 14. Oktober 2025 | 12:32
Von
Status: Philosoph (13135 Beiträge, 4701x hilfreich)
Zitat :Ist es für ihn möglich, den Tresor anzubringen, natürlich vom Aussehen her wie die bereits vorhandenen Tresore, um ein einheitliches Bild zu haben und dies dann nachträglich auf der nächsten Versammlung genehmigen zu lassen?
Würde ich von abraten, das kann verdammt teuer werden....
Zitat :Kann (oder bzw, darf) die Genehmigung überhaupt versagt werden, wenn es dort schon mehrere Tresore gibt?
Ja durchaus, es kommt eben mitunter auf den Grund an, weswegen es dort Schlüsseltresore gibt.
Sollten die beispielsweise für die Feuerwehr, und dem Telekommunikationsanbieter der die Antennen auf dem Dach betreibt sein, dürfte es mit der Argumentation, "da sind schon welche" schwierig werden.
Aber fangen wir mal ganz vorne an....
Ist die Kurzzeitvermietung überhaupt erlaubt?
Sowohl behördlich, als auch durch die WEG, oder der Teilungserklärung?
#2
Antwort vom 14. Oktober 2025 | 13:04
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ja durchaus, es kommt eben mitunter auf den Grund an, weswegen es dort Schlüsseltresore gibt.
Sollten die beispielsweise für die Feuerwehr, und dem Telekommunikationsanbieter der die Antennen auf dem Dach betreibt sein, dürfte es mit der Argumentation, "da sind schon welche" schwierig werden.
Aber fangen wir mal ganz vorne an....
Ist die Kurzzeitvermietung überhaupt erlaubt?
Sowohl behördlich, als auch durch die WEG, oder der Teilungserklärung?
Die anderen Schlüsseltresore werden auch für die Kurzzeitvermietung genutzt. Das Haus befindet sich in einer Ferienregion und mehr als die Hälfte der Wohnungen werden zu diesem Zweck genutzt. Auch die erworbene Wohnung wurde die letzten Jahre schon so genutzt, nur über eine Agentur mit persönlicher Schlüsselübergabe und daher gibt es noch keinen Schlüsseltresor.
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2025 | 20:12
Von
Status: Heiliger (20125 Beiträge, 7290x hilfreich)
Es sollte doch die Möglichkeit bestehen, entweder eine Sonder-Eigentümerversammlung einzuberufen oder den Beschluss in der Sache im Umlaufverfahren in die Wege zu leiten, oder?
#4
Antwort vom 14. Oktober 2025 | 23:23
Von
Status: Bachelor (3373 Beiträge, 1313x hilfreich)
Zitat :Es sollte doch die Möglichkeit bestehen, entweder eine Sonder-Eigentümerversammlung einzuberufen oder den Beschluss in der Sache im Umlaufverfahren in die Wege zu leiten, oder?
So sieht's aus. Und wenn sich da welche weigern, dann ist auch die Zustimmung an sich in Gefahr.
Einfach so drauflos bauen ist eine dumme Idee. Wenn, dann müsste auf Zustimmung geklagt werden. Dafür sind die Argumente natürlich gut, wenn schon Tresore bestehen. Die dürften dann ebenfalls (sofern sie ohne Genehmigung erstellt wurden) ein erhebliches Risiko für den "Bauherren" darstellen. Wenn die schon länger bestehen, kann es aber sein, dass die nicht mehr rückgebaut werden müssen.
Außerdem kann eine nicht fachgerechte Installation, bzw. Schäden aus der Anlage für den verantwortlichen Eigentümer schnell teuer werden.
#5
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 12:06
Von
Status: Bachelor (3972 Beiträge, 2424x hilfreich)
Zitat :Die Anbringung müsste von der Eigentümerversammlung genehmigt werden, wegen einer baulichen Veränderung. Die nächste Versammlung ist aber erst in 9 oder 10 Monaten und so würden dem Eigentümer in dieser Zeit ja viele Mieteinnahmen verloren gehen.
Zitat :Auch die erworbene Wohnung wurde die letzten Jahre schon so genutzt, nur über eine Agentur mit persönlicher Schlüsselübergabe und daher gibt es noch keinen Schlüsseltresor.
Finde den Fehler!
Wenn es schon über viele Jahre über eine Agentur funktioniert hat, wo sollen da jetzt plötzlich die vielen verloren Mieteinnahmen herkommen?
Aber um es abzukürzen: wenn andere bereits Schlüsseltresore zu diesem Zweck nutzen, scheint es ja bereits Beschlüsse dazu gegeben zu haben. Wie wäre es denn, zuerst einmal die Verwaltung zu fragen? Vielleicht waren ja die anderen Eigentümer bereits so schlau, einen allgemeinen (Vorsorge-) Beschluss (alle die wollen, dürfen auch) ggf. unter Bedingungen (nach Freigabe durch die Hausverwaltung) zu fassen, damit man eben nicht bis zur nächsten ETV warten muss. Diese Auskunft sollte die HV geben können, bzw. kannst Du in der Beschlusssammlung selber nachlesen.
#6
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 13:23
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Finde den Fehler!
Der Voreigentümer hat die Agentur genutzt. Der neue Eigentümer möchte aber selbst vermarkten und keine Agentur mehr nutzen. Ich sehe da keinen Fehler.
Leider hat bisher jeder Eigentümer einzeln auf der Versammlung einen Antrag gestellt.
#7
Antwort vom 25. Oktober 2025 | 00:51
Von
Status: Student (2699 Beiträge, 1216x hilfreich)
...und die Genehmigung bekommen.Zitat :Leider hat bisher jeder Eigentümer einzeln auf der Versammlung einen Antrag gestellt.
Was würde wohl geschehen, wenn der neue Eigentümer im Glauben, dass das hier erlaubt ist, da mehrfach praktiziert, einen regelkonformen Schlüsseltresor anbringt?
VG
Roland
#8
Antwort vom 26. Oktober 2025 | 05:35
Von
Status: Heiliger (20125 Beiträge, 7290x hilfreich)
Zitat :Was würde wohl geschehen, wenn der neue Eigentümer .... einen regelkonformen Schlüsseltresor anbringt?
Wenn diese Frage faktisch eine Ermutigung zu eigenmächtigem Handeln ist, möchte ich warnen: Dann geht es ganz schnell nicht mehr um die Sache, den Tresor, sondern darum, dass das zuständige Gremium übergangen wurde. Missachtung ist schwer zu ertragen und wird selten toleriert.
#9
Antwort vom 6. November 2025 | 09:54
Von
Status: Bachelor (3972 Beiträge, 2424x hilfreich)
Wenn der Eigentümer die Agentur kündigt, bevor der Schlüsseltresor angebaut ist, gehen eventuelle Mietausfälle nicht zu Lasten der WEG - die kann da nichts dafür, die hat nicht entschieden die Agentur zu kündigen. Das ist Geschäftsrisiko des Eigentümers und geht zu seinen eigenen Lasten.Zitat :Der Voreigentümer hat die Agentur genutzt. Der neue Eigentümer möchte aber selbst vermarkten und keine Agentur mehr nutzen. Ich sehe da keinen Fehler.
Dann muss auch dieser Eigentümer ganz normal den Antrag stellen. Die Chancen auf Genehmigung sind ja hoch.Zitat :Leider hat bisher jeder Eigentümer einzeln auf der Versammlung einen Antrag gestellt.
Ich würde den rechtskonformen Weg gehen und den positiven Beschluss abwarten. Solange würde ich weiterhin die Agentur beauftragen, die Schlüsselübergabe zu organisieren.
#10
Antwort vom 7. November 2025 | 14:59
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 21x hilfreich)
Zitat :Wenn der Eigentümer die Agentur kündigt, bevor der Schlüsseltresor angebaut ist, gehen eventuelle Mietausfälle nicht zu Lasten der WEG - die kann da nichts dafür, die hat nicht entschieden die Agentur zu kündigen. Das ist Geschäftsrisiko des Eigentümers und geht zu seinen eigenen Lasten.
Zitat :Solange würde ich weiterhin die Agentur beauftragen, die Schlüsselübergabe zu organisieren.
Die Agentur hatte einen Vertrag mit dem vorherigen Eigentümer der Wohnung. Es ist wohl nicht vermessen, anzunehmen, dass der den Vertrag dann auch im Zusammenhang mit dem Verkauf der Wohnung gekündigt hat. Demzufolge hatte der neue Eigentümer nie einen Vertrag mit der Agentur. Auszuschließen ist natürlich nicht, dass der neue Eigentümer eine Möglichkeit gehabt hätte, anstelle des alten Eigentümers in den Vertrag einzutreten, oder dass er selbst einen befristeten Vertrag hätte abschließen können, aber das bleibt Spekulation.
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