Nachträgliche Grunddienstbarkeit

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go467556-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Grunddienstbarkeit

Hallo,

wir haben uns letztes Jahr zum Kauf eines Grundstückes und anschließendem Bau in einem neuen Baugebiet entschlossen. Letztes Jahr wurde der Vertrag unterschrieben und die erste Hälfte bezahlt. Aktuell wird das Baugebiet erschlossen und soll im Juli fertig sein.
Es war geplant das die Leitungen alles außerhalb des Baugebiets entlang gehen. Jetzt dann steht die Vermessung und der Termin beim Notar an und die nächste Hälfte wird fällig.
Jetzt aber die Neuigkeit:
Die Wasserleitung verläuft jetzt am Grundstücksrand und in der Baumfallgrenze. Es wurde keine Grunddienstbarkeit eingetragen, dass soll jetzt nachgeholt werden und auf Kosten der Gemeinde eingetragen werden.

Was bedeutet das jetzt genau für uns?
Unser Grundstück verliert doch durch eine Grunddienstbarkeit an Wert? Wer zahlt wenn etwas mit der Leitung ist? Wer zahlt wen die den Garten aufgraben müssen und dadruch dann meinen angelegten Garten zerstörten?
Müssen wir etwas bei dem Eintragen beachten, weil verhindern werden wir es ja nicht können oder?

Vielen lieben Dank
Regina Bauer

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1 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von go467556-22):
Unser Grundstück verliert doch durch eine Grunddienstbarkeit an Wert?

Das ist zu vernachlässigen.
Zitat (von go467556-22):
Wer zahlt wenn etwas mit der Leitung ist?

Das sollte der Notar am besten erklären, es kommt jeweils auf die Satzungen an.
Zitat (von go467556-22):
Müssen wir etwas bei dem Eintragen beachten, weil verhindern werden wir es ja nicht können oder?

Eigentlich ist der Einrag ohne große Probleme, da ist auch der Notar verantwortlich.

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