Nachzahlung aus den letzten 3 Jahren

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nisteph
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung aus den letzten 3 Jahren

Hallo,
ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für 2018 erhalten. Aus dieser ergeht,dass wir fast 600 Euro nachzahlen sollen,weil die Hausverwaltung laut schriftlichem Vermerk der Vermieterin die letzten 3 Jahre die Vorauszahlungen für Trink-und Abwasser falsch kalkuliert hat und bei der Stadt falsch geschätzt hat und somit die letzten 3 Jahre automatisch falsch abgerechnet wurden.
Wir wohnen hier seit Oktober 2015 und hatten seitdem immer Erstattungen bei der Abrechnung und müssen diese im Endeffekt jetzt zurückzahlen (rein rechnerisch betrachtet).
Das heißt wir sollen die Kosten für die letzten 3 Jahre nachzahlen.

Ist das so richtig? Im Endeffekt war ja der Verbrauch nicht da,sondern die Hausverwaltung hat einen Fehler gemacht und dieser wurde erst jetzt richtig abgerechnet. Dies habe ich schriftlich.

Zudem sollen dadurch unsere Nebenkosten ab nächsten Monat auf einen Schlag um 60 Euro höher sein,was mir recht unverhältnismäßig vorkommt.

Kann ich etwas tun?

-- Editiert von Nisteph am 15.05.2019 18:57

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Nisteph):
Im Endeffekt war ja der Verbrauch nicht da

Aha, Stadt und Verwaltung berechnen also Sachen die in der Vergangenheit gar nicht verbraucht wurden? Dann würde ich mal flott zur Staatsanwaltschaft gehen und entsprechend Strafanzeige erstatten.
Da kann man sich auch mit den anderen WEG-Eigentümern zusammen tun und das gesammelt machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nisteph
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin keine Eigentümerin,sondern Mieterin.

Vielleicht habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Der Verbrauch war ja anscheinend ein anderer als der kalkulierte und geschätzte Verbrauch und er wurde erst jetzt richtig abgerechnet,aber das heißt für die letzten 3 Jahre und das heißt hier wurden aus meiner Sicht Nebenkosten für 3 Jahre rückwirkend abgerechnet und ich habe keinen Beleg über diese Abrechnung im Detail.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Nisteph):
Ich bin keine Eigentümerin,sondern Mieterin.

Ok, das wäre dann ein Fall für das Unterforum "Mietrecht"



Zitat (von Nisteph):
er wurde erst jetzt richtig abgerechnet,aber das heißt für die letzten 3 Jahre

Das kann tatsächlich passieren, dass das durchgeht, wenn der Vermieter das nicht verschuldet hat.



Zitat (von Nisteph):
ich habe keinen Beleg über diese Abrechnung im Detail.

Als Mieter hat man ein Recht sich die Originalbelege anzusehen und bei Bedarf Kopien zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Im Endeffekt war ja der Verbrauch nicht da,


Doch, der Verbrauch war da, wurde aber nicht abgerechnet.

Zitat:
sondern die Hausverwaltung hat einen Fehler gemacht und dieser wurde erst jetzt richtig abgerechnet.


Da Ihr im gesamten Zeitraum dort gewohnt habt, kann ich keinen Schaden erkennen.

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