Angenommen
ein Eigentümer A verkauft seine ETW an B in Monat Februar 2010.
Eigentumsumschreibung in Monat März 2010.
Eigentümerversammlung / Beschluß z. Nebenkostenabrechnung 2009 in Monat April.
Da der Abrechnungsbeschluß von/durch den neuen Eigentümer B gefaßt wird, fordert die HV von ihm (B) die Nachzahlung von 2009.
Darf B die HV wegen der Rückstand-Eintreibung an A verweisen, oder darf HV auf die Nachzahlung durch B bestehen.
-- Editiert am 27.04.2010 08:45
Nachzahlung durch wen ?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
streng rechtlich betrachtet schuldet B die Zahlung und B selbst muss sehen, wie er sich das Geld von A wiederholt. Vorausgesetzt A hat alle Hausgelder korrekt bezahlt. B hätte eine entsprechende Regelung im Kaufvertrag vorsorglich vereinbaren sollen.
Ich kann jedoch nachvollziehen, dass viele Eigentümer diese rechtliche Regelung nicht verstehen können und wollen, insbesondere wenns an das eigene Portemonaie geht.
Ich kann nicht verstehen warum man bevor man eine Frage stellt nicht erstmal schaut ob diese nicht schon mal beantwortet wurde, zwinker.
Die Abrechnungsgeschichte ist ja nun schon zigmal Thema diverser Threads gewesen.................
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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Da gehen doch die Themn aus.
Es ist einfacher und gezielte Frage zu stellen als mühsam rumzusuchen.
Lesen, lesen, lesen, dann stoßt man doch auf keine passende Antworten.
Sowieso muß man nicht antworwten, wenn man keine Lust hat.
-- Editiert am 27.04.2010 13:21
grins..................
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