Nagetier zwischen Wohnung und Dach/-fassade

25. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
martenprobabiliter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nagetier zwischen Wohnung und Dach/-fassade

Guten Tag zusammen,

es gibt ein Problem mit einem Tier und um es kürzer zu machen füge ich nach dem eigentlichen Text weitere "ergänzende Informationen" der Vollständigkeit halber ein.

Situation:
Der Bewohner ist Eigentümer einer Wohnung (WEG) und kann seit Monaten nicht schlafen und hofft auf eine Einschätzung der schwer erträglichen Situation.

Ein Tier befindet sich in einem Hohlraum zwischen Wohnung und Gebäudefassade und treibt dort sein Unwesen (nagen, kratzen, laufen, springen, koten und/oder urinieren).

Der Bewohner hört nun von der Hausverwaltung, dass "keine Möglichkeit von außen besteht" und es (widersprüchlich) "zu teuer wäre das Dach zu öffnen". Man teilt mit, dass "von innen ein Loch aufgeschnitten werden muss, um zu prüfen was die Ursache ist." Die Kosten sind vom Bewohner zu tragen.

(M)eine Meinung:
Bezüglich des (Flach)Dachs bin ich der Meinung, dass dies nicht zu öffnen wäre, da der Ort des Geschehens seitlich hinter Schindeln ist. Das sage ich aber genauso als Laie, wie es der 1-Mann-Betrieb (HV) tut. Und in Bezug auf die "Loch schneiden"-Aktion vermute ich, dass eine Stahl-Revisionsklappe eingebaut werden soll.

Frage:
Müsste der Bewohner hinnehmen, dass seine Wand optisch verschandelt wird (Befürchtung) und wenn ja, muss er tatsächlich den Spass bezahlen, da das Tier weder in seiner Wohnung ist, noch aus seiner Wohnung heraus in den Zwischenraum gelangt ist?

Ich bedanke mich an dieser Stelle bereits für's Lesen und füge jetzt noch der besseren Information weiter aus ...





Ergänzende Informationen:
=====================

Bauliche Gegebenheiten:

Es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung. Links und rechts der Wohnung sind weitere, jeweils durch eine "massive Wand" getrennte Wohnungen.

Zur Fensterseite hin ist (vermutlich) eine Kalksandstein-Mauer von etwa 80 cm Höhe, wovon die etwa 75 Grad Schräge Richtung Decke abgeht. Es handelt sich wahrscheinlich um eine Holzständerung mit Gipskartonplatten.

Der sich hinter dieser Innenwand befindliche, etwa parallel und außen entlang der Wohnung verlaufende Hohlraum ist geschätzt 40 cm tief.

Was da- bzw. inzwischen (also in o.g. Zwischenraum) los ist, kann man nur erahnen.

Große Sorge bereitet dem Bewohner die Tatsache, dass hinter dieser Wand die stromführenden Leitungen für die bis jetzt nicht eingeschaltete Nachtspeicherheizung liegen. Von dem in der Wand befindlichen Anschluss gehen zwei etwa 10 mm starke Kabel in die Heizung.

Auch wird es ja nun wieder kälter und der Bewohner traut sich nicht die mehrere kW starke Heizung einzuschalten, da ein Defekt an den bis jetzt stromlosen Leitungen nicht ausgeschlossen werden kann.

Kratz und Nagegeräusche, die nächtelang zu hören waren und immer wieder mal kurz, mal länger zu hören sind, schüren diese Angst und durch Geräusch- und Geruchsbelästigung entstandendes Leid. (u.a. Schlafmangel, häufigere Migräne-Attacken, Rückenschmerzen und Verspannungen)

-- Editiert von Moderator topic am 25. Oktober 2023 18:50

-- Thema wurde verschoben am 25. Oktober 2023 18:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15882 Beiträge, 9099x hilfreich)

Wenn hinter den Platten die Stromleitungen verlaufen, die (nur) Ihre Heizung versorgen, dann spricht das dafür, dass es sich um Ihr Sondereigentum handelt.
Das wiederum spricht dafür, dass Sie die Unannehmlichkeiten hinnehmen müssen und auch noch die Kosten tragen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2588 Beiträge, 1198x hilfreich)

Zitat (von martenprobabiliter):
Zur Fensterseite hin ist (vermutlich) eine Kalksandstein-Mauer von etwa 80 cm Höhe, wovon die etwa 75 Grad Schräge Richtung Decke abgeht. Es handelt sich wahrscheinlich um eine Holzständerung mit Gipskartonplatten.
Der sich hinter dieser Innenwand befindliche, etwa parallel und außen entlang der Wohnung verlaufende Hohlraum ist geschätzt 40 cm tief.
Das liest sich für mich wie ein innenliegender Kniestock.

Das kann ich allerdings damit...
Zitat (von martenprobabiliter):
Bezüglich des (Flach)Dachs bin ich der Meinung
...nicht in Einklang bringen. Magst Du das aufklären?

Wie drkabo bereits angedeutet hat, dürfte für die Kostentragung entscheidend sein, wem die Fläche hinter dieser Wand zuzuordnen ist. Das blose Vorhandensein von Versorgungsleitungen kann ein Indiz sein, reicht aber IMO zum Nachweis nicht aus. Gibt die Teilungserklärung dazu was her?


Zitat (von martenprobabiliter):
Müsste der Bewohner hinnehmen, dass seine Wand optisch verschandelt wird
Im Bereich des Kniestocks könnte das ein vom Bewohner hinzunehmendes Übel sein. Zumal es kostengünstiger sein wird, als das das Dach zu öffnen. Überleg' mal, wie Du das angehen würdest, wenn Du es tatsächlich selbst bezahlen musst...
Zum Zweiten wird Dir niemand eine Garantie geben können, dass das Tier (oder alle Tiere?) bei einer einmaligen Aktion unschädlich gemacht werden können - und dass nicht wieder solche Besucher auftauchen. Dessen (deren) Herkunft ist schließlich auch nicht geklärt. Aber das sind nur so ein paar Gedanken am Rand.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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