Namen der Eigentümer im ETV-Protokoll?

12. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gaudiwurm
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 107x hilfreich)
Namen der Eigentümer im ETV-Protokoll?

In Protokollen zu Eigentümerversammlungen ist manchmal eine Namensliste mit den Namen der (anwesenden und nicht anwesenden) Eigentümer sowie die Namen der bevollmächtigten Vertreter als Bestandteil des Protokolls zu finden.

Für Käufer von Eigentumswohnungen sind diese Informationen durchaus interessant. Es mag aber Gründe geben, auf diese Informationen im Protokoll zu verzichten?

Wie aber bitte ist die Rechtslage - kann also beispielsweise ein neuer Eigentümer eine solche Namensliste als Protokollbestandteil einfordern, braucht es einen Beschluss der Eigentümerversammlung oder, wenn in Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung nichts geschrieben steht, eine Ergänzung derselben?

Gehört eine solche Namensliste nach allgemeiner Übung zum Umfang eines Protokolls?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Die Anwesenheitsliste ist NICHT Bestandteil des Protokolls. Die Anwesenheitsliste soll in den Unterlagen der Versammlung aufbewahrt werden, zusammen mit den Original-Mitschriften. Dies dient jedoch nur der Nachvollziehbarkeit bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten (Beschlussanfechtung etc.). Von einer Versammlung einer kleinen WEG, bei der alle Eigentümer anwesend sind und dies im Protokoll vermerkt ist, bräuchte man die Liste nicht einmal aufheben.

Ein Anrecht auf Beifügen der Liste an das Protokoll besteht regelmäßig nicht. Die Liste kann in den Verwaltungsunterlagen im Büro des Verwalters jederzeit eingesehen werden (Einsichtsrecht). Das Hinzufügen zum Protokoll kann beschlossen werden, dem Verwalter dürfte jedoch das Recht zustehen, hierfür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen.
Ein Beschluss reicht, TE/GO müssen nicht geändert werden.

-----------------
"lg.
R.M. "

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