Habe in Jahre 2007 eine Wohnung erworben und bezogen. Ende 2007 wurde die Nebenkostenabrechnung erstellt und ca. Februar 2008 mussten wird dann nachzahlen.
Ende 2008 kam der Ableser wieder, aber keine Abrechnung erfolgte. Im Mai 2009 verkaufte ich die Wohnung, alles wurde wieder abgelesen. Wieder erhielt ich keine Abrechnung.
Die Abrechnung kam jetzt im Oktober 2010.Ist etwas davon verjährt oder muss ich wirklich in den sauren Apfel beißen und beide Abrechnungen zugleich bezahlen?
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Nebenkostenabrechnung/verjährung
20. Oktober 2010
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Frage vom 20. Oktober 2010 | 15:59
Von
Status: Praktikant (618 Beiträge, 185x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung/verjährung
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2010 | 18:56
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Wenn der Eigentumsübergang des Verkaufs vor dem Beschluss der Eigentümerversammlung über die Abrechnung 2008 und 2009 erfolgte, dann betrifft Dich dies nicht mehr.
Du bist lediglich verpflichtet die im jeweiligen Wirtschaftsplan beschlossenen Hausgeldvorauszahlungen zu leisten, und zwar nur bis zu dem Monat in dem die Eigentumsüberschreibung im Grundbuch erfolgt.
Ansonsten mal im Forum hier durchblättern, es gibt einige Threads zu diesem Thema, auch mit entsprechenden Hinweisen zur Gesetzeslage und Rechtsprechung
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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