Hallo,
In einer außerordentlichen Eigentümerversammlung
wird bei uns ein neuer Hausverwalter bestellt. Was wir nun schon im Voraus wissen, dass sich ein Eigentümer zur Verfügung stellt (bei uns machen das bisher immer nur Eigentümer). Dieser aber nicht mehr für die alten Konditionen dieses Amt übernimmt, sondern er möchte mehr.
Kann dies in der Eigentümerversammlung beschlossen werden, wenn dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung steht?
Also, an der EV wird er es uns mitteilen und die Eigentümer müssten darüber bestimmen, ob und wieviel er als Entlohnung bekommt.
Oder muss hierfür eine neuer Versammlung stattfinden?
Danke
Neuer Verwalter
26. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 26. Juni 2019 | 19:54
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Verwalter
#1
Antwort vom 26. Juni 2019 | 21:33
Von
Status: Unparteiischer (9319 Beiträge, 3019x hilfreich)
Zitat :Oder muss hierfür eine neuer Versammlung stattfinden?
Nein, wenn der Beschluss der Verwalterbestellung als Top vorhanden ist, reicht das aus. Die Vergütung ist dann ja Teil der Beschlussfassung. Oder anders gesagt, einigt man sich nicht über den Vertrag, gibt es keinen neuen Verwalter.
Berry
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.001
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
20 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten