quote:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt den Beirat zu beauftragen und zu bevollmächtigen, eine WEG-Verwaltung auszusuchen und für die Dauer von 2 Jahren einen Vertrag abzuschließen.
7229/10000 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 232 Nein-Stimmen
Ich war strikt dagegen, auch weil keine Transparenz gegeben wurde, z. B. auf meine Frage nach welchen Kriterien ausgewählt werden soll. Stets habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich mitentscheiden möchte und nicht die alleinige Entscheidung dem Beirat überlassen wollte. Wie stehen die Chancen auf Anfechtung dieser Entscheidung? Die Eigentümerversammlung war am 01.07. Ein neuer Verwalter war zu diesem Zeitpunkt bereits festgelegt (Protokoll: ... , sich um eine neue Verwaltung bemüht hatten), jedoch auf der WEG-Versammlung mit keinem Wort erwähnt worden. Da ich bereits Post von einem Verwalter erhalten habe, gehe ich davon aus, dass der Vertrag mit dem Verwalter ist bereits abgeschlossen ist.
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