Neuer Verwalter durch Beirat ausgewählt

14. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
isa31
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Neuer Verwalter durch Beirat ausgewählt

quote:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt den Beirat zu beauftragen und zu bevollmächtigen, eine WEG-Verwaltung auszusuchen und für die Dauer von 2 Jahren einen Vertrag abzuschließen.


7229/10000 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 232 Nein-Stimmen

Ich war strikt dagegen, auch weil keine Transparenz gegeben wurde, z. B. auf meine Frage nach welchen Kriterien ausgewählt werden soll. Stets habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich mitentscheiden möchte und nicht die alleinige Entscheidung dem Beirat überlassen wollte. Wie stehen die Chancen auf Anfechtung dieser Entscheidung? Die Eigentümerversammlung war am 01.07. Ein neuer Verwalter war zu diesem Zeitpunkt bereits festgelegt (Protokoll: ... , sich um eine neue Verwaltung bemüht hatten), jedoch auf der WEG-Versammlung mit keinem Wort erwähnt worden. Da ich bereits Post von einem Verwalter erhalten habe, gehe ich davon aus, dass der Vertrag mit dem Verwalter ist bereits abgeschlossen ist.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo,

ich kann Dich beruhigen, dieser Beschluss ist nichtig !!!!

Die Verwalterbestellung hat grundsätzlich durch einen Beschluss der Eigentümer zu erfolgen, ganz herrschende Rechtsmeinung !!

Laut Prof. Merle in Bärmann 10.Auflage, §26, Rn.78, kann die Auswahl und die Bestellung des Verwalters nicht einem oder mehrern Dritten übertragen werden. Ein solcher Beschluss ist nichtig.
LG Lübeck, AG Niebüll, zur Übertragung auf den Beirat
sowie
OLG Hamm, OLG Schleswig, etc. zur Übertragung an einzelne Eigentümer.

Da dieser Beschluss als nichtig anzusehen ist, ist dieser Verwalter auch rechtlich gesehen nicht euer Verwalter.

Am Besten gehst Du zu einem Fachanwalt für WEG-Recht, der soll diesen Beschluss anfechten, und in der Klageerhebung sofort beantragen den Beschluss als nichtig zu erklären.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
isa31
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Am Besten gehst Du zu einem Fachanwalt für WEG-Recht, der soll diesen Beschluss anfechten, und in der Klageerhebung sofort beantragen den Beschluss als nichtig zu erklären.

Kommen Kosten auf mich zu? Muss ich vorstrecken? In welcher Höhe?

Wie geht es weiter? Die WEG würde dann ohne Verwalter dastehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Um ein wenig zur Verwirrung beizutragen:
m.E. ist der Beschluss nicht nichtig, denn der Bereit kann sehr wohl bevollmächtigt werden, einen Verwalter auszusuchen und auch einen Vertrag zu schließen. In dem Beschluss steht nichts davon, dass der Beirat bevollmächtigt ist, einen Verwalter zu BESTELLEN.
Verwalterbestellung und Vertragsabschluß sind zweierlei.

Deshalb kommt hier ein großes ABER:
Der Beirat ist nicht bevollmächtigt, einen Verwalter zu bestellen. Eine solche Bevollmächtigung wäre in der tat nichtig!
Sollte der beirat dies trotzdem getan haben, dann Gute Nacht! Dann habt Ihr vertraglichen Verwalter ohne ordnungsgemäßen Bestellungsbeschluß. Der neue Verwalter darf nicht für Euch tätig werden und die Beiräte dürfen den Verwalter gemäß Vertrag bezahlen ;-)

Viel Spaß!

Zum weiteren Vorgehen: Welche Kosten auf Dich zukommen, weiß ich nicht. Vorstrecken musst Du erst einmal. Die WEG ist in der tat verwalterlos. Ihr könnt dies noch heilen, indem Ihr noch einen Bestell-Beschluß fasst.

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"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
isa31
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
ich kann Dich beruhigen, dieser Beschluss ist nichtig !!!!

Eine solche Bevollmächtigung wäre in der tat nichtig!

Ist der Beschluss jetzt nichtig oder anfechtbar? D. h. muss ich diesen erst anfechten (innerhalb eines Monats), damit dieser vom Gericht für nichtig erklärt wird oder ist dieser von Anfang an nichtig (auch ohne Anfechtung)?

Weiss jemand, welche Vorauszahlungkosten auf mich zukommen?


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Geh am besten zu einem Anwalt, der sagt Dir, was Dich das kostet und wie die beste Vorgehensweise ist.


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"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


isa31,

wenn du eine Zivilklage einreichst, verlangt das Gericht von dir einen Gerichtskostenvorschuss, der in diesem Fall sicherlich mindstens ein paar 100 Euro betragen wird.

Wenn du einen Anwalt aufsuchst, wird der sich auch bezahlen lassen, dessen Klageeinreichung ist teurer als der Vorschuss bei Gericht.

Ich würde sagen: Eine Investition in die Zukunft! Denn wenn du die Klage voll gewinnst, bekommst du das Geld nach Abschluss des Verfahrens von den übrigen Eigentümern zurück.

Wenn du das, was passiert ist, allerdings durchgehen lässt, wirst du auch noch andere Kröten schlucken müssen.

Die Klage bei Gericht kann man auch ohne Anwalt selbst einreichen. Möglich wäre auch die persönliche Antragstellung bei der Rechtsantragsstelle im Amtsgericht. Beides würde die Anwaltskosten sparen.

Die Klage muss innerhalb eines Monats nach dem Beschluss eingereicht und innerhalb von 2 Monaten nach Beschlussdatum begründet worden sein.

Good luck!

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"MfG
Wohni"

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