Neuer Verwalter parteiisch?

20. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Neuer Verwalter parteiisch?

Hello...

Wir (3 ME) haben mal wieder einen neuen Verwalter. Da dies durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss möglich war habe ich erstmal abgewartet... Dann stellte er sich persönlich vor:

1. Nett und freundlich, aber ein Schleimer... Plötzlich die Frage, ob ich bereit wäre, mein Sondernutzungsrecht am gemeinsamen Gartenbereich der anderen ME zu übertragen, da es seines Wissens ja immer Ärger gibt. Meine Antwort: Nein. Muss auch an den Verkaufswert der Immobilie denken, und der ist mit einem Gartenanteil größer. Er darauf: Naja, so ist das ja auch wieder nicht.... Mein Gedanke: HALLO???

2. Neugestaltung des Gartens wurde beschlossen. Eine Fachfirma wurde beauftragt. Die meiste Arbeit hat jedoch der Ehemann der ME, der gar nichts mit dieser Gartenfirma zu tun hat, gemacht... Komisch! Das Angebot, welches angenommen wurde, haben die ME eingeholt. Auf meine Anfrage dazu meinte der Verwalter: Was Herr XY macht ist sein Privatvergnügen, und er hilft unentgeltlich. Aha.

3. Es wurde vor Ort mit dem Verwalter und der Gartenfirma besprochen wo Rasenkanntensteine verlegt werden müssen und wo nicht. Nun wurden aber viel mehr verlegt, und der Verwalter tut so, als wäre das ja alles abgesprochen gewesen. Leider habe ich dazu nichts Schriftliches.

4. Die Neugestaltung des Gartens ist offensichtlich eine bauliche Veränderung, für die es meine Zustimmung gegeben hat. Sieht auch bisher ganz gut aus, aber der Verwalter versucht nun, das als Instandhaltung zu verbuchen! Bei einer baulichen Veränderung ist die Kostenverteilung nach MEA. Bei einer Instandhaltung sind nur die 2 Sondernutzungsberechtigten für die Kosten verantwortlich. Die Unterschied ist nicht ohne, und die ME käme dadurch viel günstiger weg als ich, und darum geht es wahrscheinlich auch in Verbindung zu Punkt 2. ;-) Im Beschluss zu diesem Thema wurde die Kostenverteilung nicht erwähnt!

Wenn sich solche Vorfälle häufen und das Vertrauen in den Verwalter komplett weg ist... Was hätte ich eventuell für Möglichkeiten?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Was hätte ich eventuell für Möglichkeiten?


Eine Mehrheit für einen anderen Verwalter organisieren.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Dinsche):
Was hätte ich eventuell für Möglichkeiten?


Eine Mehrheit für einen anderen Verwalter organisieren.


2 gegen 1. Die ME haben sich natürlich einen Verwalter ausgesucht, der nach ihrem Sinn agiert. Die werden den natürlich nicht abwählen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
2 gegen 1. Die ME haben sich natürlich einen Verwalter ausgesucht, der nach ihrem Sinn agiert. Die werden den natürlich nicht abwählen.


Wirst Du es irgendwann mal begreifen, dass Du auf lange Sicht bei dieser Gestaltung immer der Dumme sein wirst, weil Du vermutlich nie einen Mehrheitsbeschluss wirst erreichen können solange die beiden anderen MEA in der Hand einer nicht zerstrittenen Familie sind.

Zitat (von Dinsche):
Die Neugestaltung des Gartens ist offensichtlich eine bauliche Veränderung,
Kann durchaus sein, aber sicher nicht allein durch das Setzen von Kantensteinen oder rausrupfen und neu bepflanzen an einigen Stellen. Da musste schon mehr passieren. Aber den Umfang kannst nur Du abschätzen.

Berry

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn nicht ordentlich verwaltet wird hilft denen auch keine einfache Mehrheit. Was meinst Du warum sie nun einen Verwalter her gezaubert haben, der in ihrem Sinn handelt? Weil sie eben nicht mit allem durch gekommen sind.

Es ist 100% eine bauliche Veränderung. Das ist unstrittig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
... Wenn sich solche Vorfälle häufen und das Vertrauen in den Verwalter komplett weg ist... Was hätte ich eventuell für Möglichkeiten?


Welche Vorfälle? Die Kostenverteilung ist der einzige konkrete Punkt und dazu scheint es bisher noch keinen Beschluss zu geben. Damit wäre bisher auch noch nichts passiert, was möglicherweise zu beanstanden sein könnte.

Wenn ein Beschluss zur Kostenverteilung gefasst wird, kann dieser vom zuständigen Gericht selbstverständlich überprüft werden. Die Frist zur Einreichung einer Anfechtungsklage ist ein Monat ab Beschlussfassung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Sind halt so komische Sachen und Aussagen, und er ist noch nicht lange „im Amt". Meine Frage ist eher: Falls sich Vorfälle häufen, worauf man schliessen kann, dass ein Verwalter parteiisch ist, aber ein Mehrheitsbeschluss zur Abberufung nicht möglich ist; welche Möglichkeiten hätte man noch?

Mir war immer wichtig, dass ein Verwalter neutral ist und sich nach dem WEG richtet.

Dass ich nicht die Mehrheit habe ist ja nicht schlimm, weil es überwiegend um Dinge geht, mit denen ich gut leben kann. Alle anderen Sachen (z.B. Winterdienst, Hofeinfahrt, Kehrwoche) konnte ich gut durchsetzen bzw. regeln.

Ein Beschluss für die Neugestaltung des Gartens wurde bereits gefasst. Allerdings hatte die damalige Verwalterin die Kostenverteilung nicht berücksichtigt. Mit Absicht, weil sie wusste wie die ME das am liebsten hätten, und damit wollte sie sich nicht mehr auseinander setzen.

Ich kenne flüchtig (durch Hobby) einen Richter, der oft mit WEG-Sachen zu tun hat, und er hat sich den Garten angesehen. Vorher/Nachher Bilder. Ganz klar bauliche Veränderung. Nur der Verwalter druckste rum, als ich ihm sagte, dass er die Kostenverteilung entsprechend berücksichtigen müsste. War ihm offensichtlich gar nicht recht!

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Der Verwalter muss nicht unparteiisch sein.

Und wenn die beiden Problemfälle mit dem Verwalter koalieren, dann muss man diese halt weiter durch zu Hilfenahme von Gerichten erziehen. Lästig, nervig, scheint bei den beiden aber nicht anders zu gehen.


Hat der Verwalter eigentlich eine Zulassung? Viele haben die Frist wohl verpennt - dann kann man den möglicherweise ganz schnell entsorgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat der Verwalter eigentlich eine Zulassung? Viele haben die Frist wohl verpennt - dann kann man den möglicherweise ganz schnell entsorgen.

Welche Frist soll er denn versäumt haben?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)


Welche Frist soll er denn versäumt haben?

Verwalter und Makler müssen seit 01.08.2018 und bis zum 01.03.2019 ihre Zuverlässigkeit vorweisen und Fortbildungen vorweisen. Habe ich gerade mal grob nach gelesen.

Aber wie findet man raus, ob er die Zulassung hat? Kann ihn kaum danach fragen ;-)

Ansonsten:

„Der Verwalter muss sich gegenüber den Wohnungseigentümern neutral verhalten und die Interessen aller Eigentümer gleichermaßen wahren."

(AG Tostedt, Urteil v. 6.5.2011, 5 C 119/10 )

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):

Verwalter und Makler müssen seit 01.08.2018 und bis zum 01.03.2019 ihre Zuverlässigkeit vorweisen und Fortbildungen vorweisen.
Manchmal hilft nachdenken und in den Kalender schauen.

Wenn der Verwalter bis zum 01.03.2019 Zeit hat, wie kann er dann am 21.11.2018 diese Frist versäumt haben?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Verwalter und Makler müssen seit 01.08.2018 und bis zum 01.03.2019 ihre Zuverlässigkeit vorweisen und Fortbildungen vorweisen.

Die Übergangsfrist bis zum 1. März 2019 gilt nur für Wohnimmobilienverwalter, die bereits vor dem 1. August 2018 tätig waren.



Zitat (von Dinsche):
Aber wie findet man raus, ob er die Zulassung hat?

Man fragt die örtliche Aussichtsbehörde, in der Regel das Gewerbeamt.



Zitat (von Dinsche):
„Der Verwalter muss sich gegenüber den Wohnungseigentümern neutral verhalten und die Interessen aller Eigentümer gleichermaßen wahren."

Da ging es aber um Beleidigung uns Abqualifizierung der Aussagen eine Eigentümers seitens des Verwalters. Also ganz anderer Sachverhalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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