Neues Gesetz zur Maklerprovision ab 23.12.2020

14. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
ReinhardA
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Gesetz zur Maklerprovision ab 23.12.2020

Der Verkäufer des Objekts hat den Maklervertrag vor dem 23.12.2021 mit dem Makler abgeschlossen. Es gilt also das alte Maklervertragsgesetz. Der Käufer würde aber nach dem 23.12.2021 kaufen. Welches Recht würde dann für den Käufer gelten. Muss die Maklerprovision geteilt werden oder müsste die der Käufer komplett tragen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

gelöscht.

-- Editiert von charlyt4 am 14.01.2021 16:22

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17013 Beiträge, 5896x hilfreich)

Was interessiert es den Käufer, was der Verkäufer für einen Vertrag abgeschlossen hat??? Das Gesetz ist klar. Der Verkäufer trägt jetzt mindestens 50% der Kosten des Maklers.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das Gesetz ist klar.


Richtig, nachzulesen in Art. 229 § 53 BGB-EG

Zitat (von -Laie-):
Der Verkäufer trägt jetzt mindestens 50% der Kosten des Maklers.


Nein, es gilt die alte Rechtslage, da der Maklervertrag vor dem 23.12.2020 abgeschlossen wurde.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17013 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, es gilt die alte Rechtslage, da der Maklervertrag vor dem 23.12.2020 abgeschlossen wurde.
Das gilt für den Verkäufer, aber nicht für jetzige Interessenten und Käufer. Was interessiert das den Käufer? Er hat keinen Vertrag mit dem Makler. Es gibt jetzt ein Gesetz, nach welchem der Käufer max. 50% zahlen muss. Wenn ich jetzt ein Haus kaufe, dann interessiert es mich als Käufer schlicht und ergreifend nicht, was der Verkäufer vorher für einen Vertrag mit dem Makler gemacht hat. Aktuelle Rechtslage ist: Wenn ich jetzt ein Haus besichtige und dieses kaufe brauche ich maximal nur 50% zu bezahlen.
Völlig egal was der Verkäufer für einen Vertrag mit dem Makler hat.
Mir als Käufer kann es egal sein woher der Makler sein Geld bekommt. Per Gesetz brauche ich maximal nur 50% zu zahlen. Ich als Käufer habe schließlich keinen anders lautenden Vertrag mit dem Makler. Etwas anderes wäre es nur, wenn auch die Käufer bereits einen Maklervertrag geschlossen hätten. Davon ist in der Ausgangsfrage aber nichts zu lesen. In der Ausgangsfrage ist es der Verkäufer der fragt, ob bei eine Kauf nach dem Datum X der Käufer alle Kosten würde übernehmen müssen. Der Maklervertrag Verkäufer Makler entfaltet aber keine rechtliche Wirkung auf eine 3. Person. Für den Käufer gilt dasjenige Recht, welches zum Zeitpunkt des Abschluss des Maklervertrags KäuferMakler, gültig war.
Art. 229 § 53 BGB-EG kommt also gar nicht zu tragen, wenn ein Käufer jetzt erst, durch Besichtigung eines Objekts, einen Maklervertrag eingeht zu dem der Verkäufer bereits letztes Jahr einen Maklervertrag abgeschlossen hat. Das ist einfach Pech für den Verkäufer.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von ReinhardA):
Der Käufer würde aber nach dem 23.12.2021 kaufen. Welches Recht würde dann für den Käufer gelten.


Das alte, wenn der Vertrag Käufer/Makler vor dem 23.12.20 geschlossen wurde.

Zitat (von -Laie-):
Wenn ich jetzt ein Haus besichtige und dieses kaufe brauche ich maximal nur 50% zu bezahlen.
Völlig egal was der Verkäufer für einen Vertrag mit dem Makler hat.


Das ist natürlich nicht egal.

Zitat (von -Laie-):
Das ist einfach Pech für den Verkäufer.



Das dürfte vielfach das Pech für den Makler sein.


gruß charly


-- Editiert von charlyt4 am 15.01.2021 10:16

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17013 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Das dürfte vielfach das Pech für den Makler sein.
Hmm, o.k., das könnte natürlich auch sein.

Zitat (von charlyt4):
Das ist natürlich nicht egal.
Warum sollte das dem Käufer denn nicht egal sein?

Signatur:

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Hmm, o.k., das könnte natürlich auch sein.


Zitat (von -Laie-):
Warum sollte das dem Käufer denn nicht egal sein?



Da haben viele Makler 2020 gepennt und weiter Verträge mit den Verkäufer abgeschlossen die einen kostenneutralen Verkauf für diesen garantieren.

Da der Käufer seine max. 50% erst zahlen muss wenn der VK nachweislich bezahlt hat (Diesem wurde aber vertraglich Kostenfreiheit zugesichert) haben jetzt einige ziemliche Probleme. ;)

Besteht der VK also auf seinen Vertrag mit dem Makler, braucht der Käufer auch nichts zahlen.

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17013 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Besteht der VK also auf seinen Vertrag mit dem Makler, braucht der Käufer auch nichts zahlen.
Sag ich doch, dem K kann dieser Vertrag völlig egal sein.

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