Nicht Eigentümer im Beirat

21. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
svenkin
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 21x hilfreich)
Nicht Eigentümer im Beirat

Hallo

Ist es möglich das ein Angehöriger eines Wohnungseigentümereigentümer in den Beirat gewählt wird?
Wenn ja was für eine Mehrheit ist hier notwendig?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Aus eigener Erfahrung und diesbezüglich gewonnenem Prozess :

Die Wahl eines Nichteigentümers in den Beirat entspricht nicht ordnungsgemässer Verwaltung, und ist auf Antrag ( Anfechtung ) hin für ungültig zu erklären.

D.h. :

Wenn in der Teilungserklärung nicht geschrieben steht dass auch ein Nichteigentümer Beirat sein kann, dann könnt ihr zwar einen Nichteigentümer in den Beirat wählen. Sollte allerdings ein Eigentümer damit nicht einverstanden sein und diesen Beschluss anfechten wird er zu 100% für ungültig erklärt werden.

Wenn keiner klagt wird die Wahl nach verstreichen der Monatsfrist rechtsgültig.

Die Wahl der Beiratsmitglieder hat mit einfacher Stimmenmehrheit zu erfolgen.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
svenkin
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja das ist ja dann schon ein wenig problematisch.
Die Gemeinschaft ist ziemlich groß. Und dieses Beiratsmitglied wurde vor ein paar Jahren in den Beirat gewählt. Praktisch vor meiner Zeit. Erst jetzt stellt sich heraus das er gar keine Wohnung besitzt, sondern ein Familenmitglied.
Läßt sich nun noch etwas dagegen unternehmen?

Man muß dazu sagen, das er nun im Beirat sitzt und alle möglich Sanierungsarbeiten auch durch seine Firma getätigt werden. Das hat schon einen faden Beigeschmack.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Du hast nur die Möglichkeit für die nächte Eigentümerversammlung die Neuwahl des Beirats auf die Tagesordnung setzen zu lassen, vor der Wahl eine Einzelabstimmung pro Kandidat zu verlangen, und wenn der Nichteigentümer wieder gewählt ist diesen Teil des Beschlusses anzufechten.

Frage :
Wieso führt dessen Firma diese Arbeiten aus, ist das so beschlossen ?
Über die Auftragsvergabe entscheiden allein die Eigentümer auf einer Versammlung, nicht der Beirat und auch nicht die Verwaltung

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

3x Hilfreiche Antwort

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