Nicht genehmigtes Abflußrohr

24. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)
Nicht genehmigtes Abflußrohr

Moin zusammen,

folgender Sachverhalt:

In einer WEG mit 9 Parteien hat sich ein Eigentümer aus dem EG eine neue Toilette einbauen lassen. Dazu benötigte er ein neues Rohr, welches er in der Tiefgarage einfach ohne Genehmigung an der Decke installierte. Dadurch wurde die Deckenhöhe von ca. 2,25 m auf 2,00 m reduziert, was mich daran hindert, mit meiner Dachbox auf meinen Stellplatz zu fahren.
In einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass das Rohr weg muß. Es sprachen sich 3 ET dagegen aus, welche direkt betroffen sind. Die Teilungserklärung sieht zu diesen Beschlüssen keine andere als die gesetzliche Regelung vor. (Alle müssen zustimmen???) Am 1.7. ist Gütetermin, weil der Schwarzbauer gegen den Beschluß der ET geklagt hat.
Man müsse das Rohr dulden, weil es für die behinderte Tochter (für das WC) benötigt wird und ein Abbau wäre aufgrund des Aufwandes nicht möglich. Die Umbauten wurden von der AOK bezahlt.
Was seit diesem Beschluss mit uns getrieben wurde an Mobbing, Falschmeldungen bei Zoll, Polizei, Gewerbeaufsichtsamt, Jugendamt, Vetrinärsamt, Ordnungsamt usw. führe ich hier nicht weiter aus. Jeden 2. Tag steht die Polizei oder irgendein Amt vor der Tür und fahndet nach uns Verbrechern :-) Leider bis jetzt ohne Erfolg....
Was meint ihr dazu und wie kann man sich einigen ?

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"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 588x hilfreich)

Mal nur ein Vorschlag zur Güte:

Könntest du (theoretisch) deinen Einstellplatz in der Tiefgarage mit dem Schwarzbauer tauschen?

MfG
Wohni

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#2
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Jein..
Es wären 3 ET dagegen. Ein Tausch müßte im Grundbuch eingetragen werden (Kosten) und der Stellplatz liegt in einem anderen Bereich der Tiefgarage. Um dort hin zu kommen ist ein Quer-Stützpfeiler an der Decke, der mich auch wieder mit der Box anstreifen läßt....

Vielleicht muß ich doch etwas ausholen...

Eigentlich wollten wir nur einen Balkon verglasen lassen und haben dies bereits weit im Vorfeld vor der letzen ETV eingereicht mit Plänen bla bla bla..

Das Abflußrohr wurde wie gesagt ohne Genehmigung eingebaut und als ein weiterer TOP auf die Einladung gesetzt. Unser Bauvorhaben ein Top vorher. Bereits nach Erhalt der Einladungen ging es los... " Wenn Ihr nicht für das Rohr stimmt, bekommt ihr auch nicht die Stimme für die Fenster"....

Nun auf der ETV wurde es versucht, den Verwalter dahingehend zu nötigen, den Top mit dem Rohr vorzuziehen, damit die entprechenden Gestalten auch demensprechend abstimmen können. Der Verwalter beachtete dies nicht. Der Vorschlag meiner Fenster wurde abgelehnt (eine Gegenstimme reichte aus und es war die der Schwarzbauer). Nun dann habe ich und 2 weitere gegen das Rohr gestimmt.

Zwei Tage nach der Versammlung, als sich die Wogen geglättet hatten, ging ich zum Schwarzbauer und sagt Ihm, Er solle von allen ET eine schriftliche Erlaubnis für die Fenster holen und ich würde Ihm im Gegenzug alle Stimmen schriftlich für sein Rohr holen. Da Herr Schwarzbauer aber bereits einige ET aufgehetzt hatte, waren diese nicht mehr zum Umstimmen...

Nun ging die Hatz los...
Als erstes wurde herumposaunt, ich als Hausmeister wäre unfähig, ich würde direkt abgewählt werden...
Klappte nicht, da der Haushaltsplan ja für ein Jahr beschlossen wurde.

Dann kam der Zoll: Wir würden jemand in Schwarzarbeit einen Laminatfußboden legen lassen( ich konnte sofort die Rechnung vorlegen)

Dann waren unsere Hunde dran (Yorkies). Es wurde behauptet wir würden Bulldoggen züchten und wir würden die Hundesteuer hinterziehen. Besuch vom Ordnungsamt.... Natürlich widerlegt.

Dann kam unangemeldet das Vetrinärsamt, wir würden Hunde in unmöglichen Zuständen halten... Schriftliche Entschuldigung des Vetrinärsarztes - Amtsleitung wegen Fehlalarm.

Anfragen des Finanzamtes ob, wir in Massen Hunde züchten (1 Wurf mit 3 Welpen / Jahr).
Jeden 2. Tag wird die Polizei angerufen wegen Ruhestörung, obwohl wir im Bett liegen.... Das geht jetzt nicht mehr, weil der Schwarzbauer den letzten Einsatz zahlen mußte)

Unser Kind wird vom gemeinschaftlichen Garten verscheucht, weil der Schwarzbauer denkt, das Rasenstück gehört ihm. Nach Anfrage meinerseits bei der HV wurde mir bestätigt, dass Herr Schwarzbauer bereits informiert wurde, dass ihm ein Dreck gehört (sorry). Ich direkt runter und hab Ihn zur Rede gestellt. Antwort: Die HV hat gesagt, Ihm gehört das Grundstück....

Teilweise leichte tätliche Angriffe und Aussagen wie " ich mach dich Platt"
Ich: 1,95 m groß und 120 kg... er: 1,60 groß und 65 kg...
Behauptungen, ich würde öffntlich seine behinderte Tochter beleidigen...
(ich leite ein Projekt für die Eingliederung Schwerstbehinderter).... usw. usf..

Nur zum Verständnis...

Falls es jemanden Interessiert: Ich habe Ihm eine Unterlassungserklärung geschick und diese dann 3 Tage später von einem Fachanwalt für Strafrecht bestätigen lassen...

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"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."

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#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 588x hilfreich)

Okay, hansi88,

der nächste Tipp könnte lauten:

Was schönes Neues suchen und diese Wohnung verkaufen!

Der Streit scheint derart verfestigt, dass er sich von selbst oder auf einfachem Weg nicht reduzieren wird. Im Gegenteil: Auge um Auge, Zahn um Zahn!

Rein rechtlich müsste die Beschlussanfechtung wohl durch das Gericht zurück gewiesen werden. Vielleicht versucht der Richter aber im Rahmen der Güteverhandlung auch einen Streitausgleich. Denn die Sache mit dem behindertengerechten Ausbau rührt die Menschen ja mit Sicherheit auch irgendwie an.

Hast du an deinem Stellplatz schon mal mit bestem Willen geschaut, ob man dieses Abflussrohr technisch auch irgendwie anders verlegen könnte? Und zwar so, dass du den Stellplatz wie früher nutzen könntest?

Wenn ja, könnte dies evtl. Handlungsspielraum für die Zukunft in anderen Belangen bringen.

Ganz schön schwierig....

MfG
Wohni

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#4
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Es gibt leider keine Möglichkeit außer der Schwarzbauer verlegt das Rohr durch sein Wohnzimmer. Das wollte er dann aber auch nicht...

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#5
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 588x hilfreich)

Im Endeffekt müsste der Eigentümer einen anderen Weg in SEINEM Sondereigentum finden, um die Abwasserleitung an ein Fallrohr anzuschließen. Und sei es eine wie auch immer geartete Rückhaltung und Sammlung (Abwasserhebeanlage).

Oder er muss die WC-Anlage wieder zurückbauen, wenn das Rohr in der Tiefgarage entfernt werden muss. Aber das ist in erster Linie SEIN Problem.

Ärger lebenslänglich, wie es aussieht.

MfG
Wohni

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#6
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Ja leider ist es so. Abgebaut ist das gleich. Warum kann man nicht vorher fragen ? Da wird sogar die AOK und der Handwerker belogen: " Ja das wurde genehmigt!".

Übrigens: Selbiger Mensch hat auch den Motor des Tiefgaragentores abgebaut, weil Ihn das Geräusch nervt.... NES ( Never Ending Story)

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#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Na da würde ich mal eurem Verwalter in den Hintern treten damit der solche Eigenmächtigkeiten abstellt, und dem Eigentümer für zukünftigeEigenmächtigkeiten das Beschreiten des Klageweges androhen.
Kann ja wohl nicht sein dass einer macht wie er grad will.

Und zu dem Rohr,
es ist sicherlich mehr als bedauerlich ein behindertes Kind zu haben, allerdings berechtigt dies nicht andere zu benachteiligen.
Wenn er eine extra Toilette braucht und dazu Leitungen verlegen muss, dann bitteschön in seinem Sondereigentum und nicht grad so wo andere den schwarzen Peter dann haben.
Ihr müsstet zwar einem Umbau zustimmen, aber nur wenn sich der Aufwand und eure Benachteiligung am üblichen Mass orientiert - das heisst :

Toilette JA, Rohre aber nur dort wo kein anderer unangemessen benachteiligt wird

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#8
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke.... Meine Rede. Trauriger Fall. Der Verwalter kann leider die Deppen nicht Tag und Nacht bewachen... Manch einer denkt immer noch er ist in *******. Da konnte man machen, was man wollte - ausser der KGB hatte was dagegen...

Ich wollte den Fall nur mal zu allgemeinen Info einstellen, damit jeder sieht, was auf einen zukommen kann...

Danke nochmals

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