Hallo zusammen,
ein WEG-Verwalter berechnet je Einheit und Monat 5 Euro Sondervergütung für die Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren. Die Eigentümer, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, zahlen ihr reguläres Wohngeld ohne den Aufschlag von 5 Euro. Diesen Aufschlag je Einheit und Monat belastet der Verwalter zum Ende des Jahres in einer Summe der WEG. Der Ausgleich erfolgt dann per Einzelabrechnung der betroffenen "Nichtteilnehmer".
Der Verwalter meint auf die Beanstandung der Vorgehensweise, dieses Vorgehen sei korrekt, da nur die WEG Ansprüche gegen den einzelnen Eigentümer hat.
Im Verwaltervertrag heißt es:
Zitat:Bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erhöht sich die monatliche Verwaltergebühr für den jeweiligen Eigentümer auf je Sondereigentum (+ 5 Euro) XX Euro.
Frage: Muß diese Sondervergütung zunächst von der WEG gezahlt werden? Wie handhaben das andere WEGs?