Hallo,
bei uns sind die Fenster als Sondereigentum geführt und müssen von den Eigentumern selbst ersetzt und Instandgehalten werden.
Nun war nach 15 Jahren, aufgrund von schlechtem Einbau zwei Fenster undicht und mussten erneuert werden.
Ein Fenster ist breiter als hoch und 3 von 3 Fensterbauern riet mir dazu ein zweiflügliges Fenster zu nehmen, da es ansonsten genau so wie das jetzt eingebaute einflüglige, irgendwann wieder hängen würde. Ich vertraute Ihnen und tauschte es aus. Leider fühlt sich der gegenüber wohnende Miteigentümer hier durch gestört. Links und rechts sind genau diese Fenster verbaut nur über mir sind einflüglige Fenster verbaut.
Sicherlich ist es mein Fehler das ich nicht vorher bei der Verwaltung gefragt habe, aber gibt es trotzdem eine Möglichkeit das "teure" Fenster nicht rückbauen zu müssen??
Noch ne Frage zum Fenster tausch
7. Februar 2011
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Frage vom 7. Februar 2011 | 11:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch ne Frage zum Fenster tausch
#1
Antwort vom 7. Februar 2011 | 12:48
Von
Status: Praktikant (982 Beiträge, 516x hilfreich)
Erkundige dich mal - diese einflügeligen Fenster auf sehr großer Breiter sind - so glaube ich - mittlerweile verboten.
Fenster sind immer Gemeinschaftseigentum (wegen baulicher Veränderung), können aber mit Sondernutzungsrecht oder per Teilungserklärung zur Instandsetzung/Pflege dem jeweiligen Eigentümer "übereignet" werden.
Gehöre übrigens auch zur Fraktion der "neueingebautes Fenster weicht von Teilung anderer Eigentümer ab". Da bei uns auch so verfahren wird wie bei euch, sieht die Anlage mittlerweile recht abwechslungsreich aus.
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