...in unserer Anlage bahnt sich in einer, auch bisher gewerblich genutzten Immobilie eine Nutzungsänderung an; anstatt eines Produktionsbetriebes mit Büro zieht in die Räume anscheinend eine Praxis für Physiotherapie ein. Diese Nutzungsänderung bedeutet eine höhere Besucherfrequenz und dadurch ebenfalls ein erhöhter Bedarf an Parkplätzen. Ist diese Nutzungsänderung durch die Eigentümergemeinschaft genehmigungspflichtig und wenn ja einstimmig oder nach dem Mehrheitsprinzip? In der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung ist hierfür nichts vorgesehen!
Danke für die Bemühungen und für zielführende Antworten!
Nutzungsänderung einer Immobilie
12. Mai 2019
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Frage vom 12. Mai 2019 | 17:55
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 13x hilfreich)
Nutzungsänderung einer Immobilie
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 12. Mai 2019 | 18:14
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 916x hilfreich)
Auch wenn meine Glaskugel gerade in der Reparatur ist versuche ich dennoch zu antworten.
Zitat...in unserer Anlage bahnt sich in einer, auch bisher gewerblich genutzten Immobilie eine Nutzungsänderung an; :
Wir reden also von einen WEG, und bei der gewerblich genutzten Immobilie von einem Teileigentum?
ZitatNutzungsänderung an; anstatt eines Produktionsbetriebes mit Büro zieht in die Räume anscheinend eine Praxis für Physiotherapie ein. :
Eine Nutzungsänderung sehe ich hier nicht, da auf eine gewerbliche Nutzung eine weitere gewerbliche Nutzung folgt.
ZitatDiese Nutzungsänderung bedeutet eine höhere Besucherfrequenz und dadurch ebenfalls ein erhöhter Bedarf an Parkplätzen. :
1. Ist nicht zu erkennen da hier niemand weiß welche Art von Produktionsbetrieb dort vorher war bzw. noch ist.
2. Auch einen Mehrbedarf an Parkplätzen kann hier niemand beurteilen da niemand weiß wie viele z.B. Mitarbeiterparkplätze schon die alte Firma benötigt hatte. Zudem ist es letztlich auch nicht das Problem der WEG sondern des jeweiligen Bewerbetreibenden wie/wo seinen Kunden und Mitarbeiter parken können.
ZitatIst diese Nutzungsänderung durch die Eigentümergemeinschaft genehmigungspflichtig und wenn ja einstimmig oder nach dem Mehrheitsprinzip? :
Da ein Teileigentum (Sondereigentum das nicht zu Wohnzwecken dient) auch weiterhin nicht als Wohnung genutzt werden soll sehe ich hier KEINE Nutzungsänderung und damit auch keine Genehmigungspflicht durch die WEG.
#2
Antwort vom 12. Mai 2019 | 20:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
Zitatauch bisher gewerblich genutzten Immobilie eine Nutzungsänderung an :
Nö, das ist nur eine Änderung der (Be)Nutzung, keine Nutzungsänderung,
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Mai 2019 | 22:03
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 12x hilfreich)
Ob die Art Gewerbe darf im Haus sein oder, das finden Sie im Teilungserklärung was von Beschränkungen gibt.
Allgemein und unabhängig davon können immer die Decibels und Öffnungszeiten ein Gegenargument sein, hier wird das nicht geben. Bedenken Sie Gesundheitsgewerben/Praxen haben fast immer grünes Licht.
#4
Antwort vom 12. Mai 2019 | 23:01
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Wie ist denn die Nutzung von Parkplätzen in dieser WEG geregelt? Oder fürchtest Du, dass sich unkundige Besucher dieser Praxis jetzt auf die Privatparkplätze der Bewohner stellen?ZitatDiese Nutzungsänderung bedeutet eine höhere Besucherfrequenz und dadurch ebenfalls ein erhöhter Bedarf an Parkplätzen. :
VG
Roland
#5
Antwort vom 16. Mai 2019 | 20:10
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 13x hilfreich)
...die Teilungserklärung gibt da nichts her, leider nicht; die Parkplatzsituation ist bei uns verheerend, zumal der Eigentümer der Immobilie die Parkplätze, auch die, die als "Sondereigentum" deklariert sind, alle vermietet hat...
#6
Antwort vom 16. Mai 2019 | 22:23
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Im Eingangspost schreibst Du von "...in unserer Anlage" und Du scheinst zu Zugriff zur Teilungserlärung zu haben.Zitat...die Teilungserklärung gibt da nichts her, leider nicht; die Parkplatzsituation ist bei uns verheerend, zumal der Eigentümer der Immobilie die Parkplätze, auch die, die als "Sondereigentum" deklariert sind, alle vermietet hat... :
Hier schreibst Du vom Eigentümer der Immobilie, der im Sondereigentum (wessen Sondereigentum) stehende Parkplätze vermietet hat. Das passt für mich nicht zusammen.
Oder, hat der Sondereigentümer der Gewerbeeinheit die ebenfalls in seinem Sondereigentum stehenden Parkplätze vermietet? Evtl. mit der Folge, dass sonstige "freie" Stellplätze von Besuchern und/oder Mitarbeitern des Gewerbebetriebes benutzt werden müssen??
VG
Roland
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