Sehr geehrte Forenmitglieder,
eine komplizierte Frage, für die bisher verschiedene Aussagen getätigt wurden und dennoch keine Antwort.
Eine Immobilie ist in der Rückabwicklung. Die Arglist ist bewiesen.
Wie wird die Nutzungsentschädigung die der Käufer ja zu tätigen hat, berechnet. Und vor allem ab wann und bis wann ist diese zu zahlen. Bis zum Auszug , bis zum Anfechtungsdatum, ..... ?
Auch im Internet ist darüber nichts eindeutiges zu finden .
Besten Dank für jede proffesionelle Antwort !
Jana 2000
Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung Immobilienkaufvertrag
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
ZitatUnd vor allem ab wann und bis wann ist diese zu zahlen. Bis zum Auszug , bis zum Anfechtungsdatum, ..... ? :
Kann dir ein Fachanwalt erläutern.
ZitatAuch im Internet ist darüber nichts eindeutiges zu finden . :
Wieso auch? Dafür gibt es Anwälte und Gerichte.
ZitatBesten Dank für jede proffesionelle Antwort ! :
Na klar, und das alles natürlich kostenlos ;-)
Unprofessionelle Antwort.:
Du mußt die Nutzungsentschädigung solange zahlen, wie du die Immobilie nutzt. oder "nutzen kannst."
Als monatlicher Betrag kann man evtl die Miete eines Mitspiegels zu grunde legen.
Ich empfehle dir dringend einen Fachanwalt denn das ist ein sehr schwieriges Gebiet, vor allem was den Begriff "nutzen kannst" betrifft.
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten .
Leider ist es so kompliziert das sich niemand damit wirklich auskennt ? Deswegen habe ich die Frage auch ins Forum gestellt .
Wenn der Prozess also unendlich in die Länge gezogen wird , kann sich der ursprüngliche Kaufpreis ja verringern und es muss weniger zurückgezahlt werden ? Ist es also auch unerheblich , dass die Immobilie erworben wurde um eben eine hohe Miete zu sparen ? Es muss doch irgendwo eine gesetzliche Grundlage geben ?
ZitatLeider ist es so kompliziert das sich niemand damit wirklich auskennt ? :
Natürlich gibt es Menschen die sich damit auskennen, sogenannte FACHLEUTE, die man in diesem Fall als ANWÄLTE bezeichnet.
Allerdings geben diese hier keine kostenlosen Auskünfte.
ZitatEs muss doch irgendwo eine gesetzliche Grundlage geben ? :
Wenn es eine gibt dann sollten Fachleute (siehe oben) diese kennen, bzw. finden (weil sie wissen wo sie suchen müssen).
ZitatUnd vor allem ab wann und bis wann ist diese zu zahlen. Bis zum Auszug , bis zum Anfechtungsdatum, ..... ? :
Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Da wir die Akten und somit relevante Faktoren nicht kennen, wird man das nicht beantworten können.
ZitatEs muss doch irgendwo eine gesetzliche Grundlage geben ? :
In der Tat, die gibt es, z.B. hier
§ 249 BGB - Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
ZitatWenn der Prozess also unendlich in die Länge gezogen wird , kann sich der ursprüngliche Kaufpreis ja verringern und es muss weniger zurückgezahlt werden ? :
Klar. Wenn man währenddessen in dem Haus wohnen bleibt, wird das in der Regel nicht kostenfrei sein.
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