Moin
Folgende Frage ist hier aufgetaucht:
Da ein privater Parkplatz, der laut Teilungserklärung zum Sondereigentum gehört, immer wieder von Fremdparkern belegt ist, soll hier eine einfache Parkplatzsperre (z.B. ein umklappbarer Bügel) montiert werden.
Ist so eine Parkplatzsperren von der Eigentümergemeinschaft zustimmungsplichtig?
Der Parkplatz gehört zwar zum Sondereigentum, man könnte aber auch argumentieren das es eine bauliche Veränderung ist und damit zustimmungspflichtig ist.
Gruß
Michael
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-- Editiert mi641he am 09.05.2014 09:16
Parkplatzsperre zustimmungspflichtig?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
1. ein oberirdischer Parkplatz gehört nicht zum Sondereigentum. Dieser ist mangels Abgeschlossenheit nicht sondereigentumsfähig. Es handelt sich hierbei stets um Gemeinschaftseigentum, an dem vermutlich ein alleiniges und ausschließliches Sondernutzungsrecht begründet wurde, welches einem bestimmten Sondereigentum zugeordnet ist.
(sollte tatsächlich in der Teilungserklärung Sondereigentum stehen, so ist dies rechtlich falsch, jedoch i.d.R. als Sondernutzungsrecht auszulegen)
2. da es sich um eine bauliche Maßnahme am Gemeinschaftseigentum handelt, liegt nahe, dass eine Zustimmung durch die WEG notwendig ist. nach § 22 (1) i.V.m. § 14 (1) WEG
kann die Zustimmung jedoch entbehrlich sein, "dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst". Im Zweifel ist ein Beschluss besser, weil eindeutiger.
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"lg.
R.M. "
Danke für die Info
Gruß und ein schönes WE
Michael
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