Parkplatzsperre zustimmungspflichtig?

9. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)
Parkplatzsperre zustimmungspflichtig?

Moin

Folgende Frage ist hier aufgetaucht:
Da ein privater Parkplatz, der laut Teilungserklärung zum Sondereigentum gehört, immer wieder von Fremdparkern belegt ist, soll hier eine einfache Parkplatzsperre (z.B. ein umklappbarer Bügel) montiert werden.

Ist so eine Parkplatzsperren von der Eigentümergemeinschaft zustimmungsplichtig?
Der Parkplatz gehört zwar zum Sondereigentum, man könnte aber auch argumentieren das es eine bauliche Veränderung ist und damit zustimmungspflichtig ist.

Gruß
Michael


-----------------
" "

-- Editiert mi641he am 09.05.2014 09:16

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

1. ein oberirdischer Parkplatz gehört nicht zum Sondereigentum. Dieser ist mangels Abgeschlossenheit nicht sondereigentumsfähig. Es handelt sich hierbei stets um Gemeinschaftseigentum, an dem vermutlich ein alleiniges und ausschließliches Sondernutzungsrecht begründet wurde, welches einem bestimmten Sondereigentum zugeordnet ist.
(sollte tatsächlich in der Teilungserklärung Sondereigentum stehen, so ist dies rechtlich falsch, jedoch i.d.R. als Sondernutzungsrecht auszulegen)
2. da es sich um eine bauliche Maßnahme am Gemeinschaftseigentum handelt, liegt nahe, dass eine Zustimmung durch die WEG notwendig ist. nach § 22 (1) i.V.m. § 14 (1) WEG kann die Zustimmung jedoch entbehrlich sein, "dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst". Im Zweifel ist ein Beschluss besser, weil eindeutiger.

-----------------
"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)

Danke für die Info

Gruß und ein schönes WE
Michael

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.251 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen