Partner zieht mietfrei in Haus ein

29. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Arjuna10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Partner zieht mietfrei in Haus ein

Hallo,

Mein Partner und ich möchten zusammenziehen. Derzeit wohne ich in einer Wohnung im Haus meiner Eltern. Miete bezahle ich dafür keine, da ich noch in der Auabildung bin. Mietverträge oder ähbliches gibt es auch keine.
Mein Partner möchte nun bei mir einziehen, miete würde er auch keine zahlen müssen. Lediglich die Nebenkosten würden wir uns teilen. In der Wohnung gibt es aber auch keinen sepaeraten Strom oder Wasserzähler. Mit meinen Eltern wäre das alles geregelt.

Mich beschäftigt nun nur die rechtliche Seite. Brauchen wir einen Mietvertrag, wenn keine Miete anfällt?
Muss das alles bei der Einkommenssteuer angegeben werden?
Auf was sollte man noch achten?

Vielen Dank und beste Grüße!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Arjuna10):
Mich beschäftigt nun nur die rechtliche Seite. Brauchen wir einen Mietvertrag, wenn keine Miete anfällt?

Wenn überhaupt dann musst Du mit deinem Freund einen solchen abschließen. Wie der allerdings aussehen sollte, wenn ja nichts gezahlt wird, und welche Kündigungsmöglichkeiten eingeräumt werden ...... (Mietschulden fallen ja weg ............"lol")
Im Ernst, man kann natürlich alles schriftlich regeln bis zum .......... - ob das der richtige Start für ein Zusammenleben ist lasse ich aber einmal offen.


Zitat (von Arjuna10):
Muss das alles bei der Einkommenssteuer angegeben werden?

Wer soll denn was bei der Steuer angeben?
Der der nichts erhält eine zusätzliche NULL als Einkommen, oder der der nichts zahlt eine zusätzliche Null bei "außergewöhnlichen Belastungen"?


-- Editiert von Tobias F am 29.12.2017 15:05

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Arjuna10):
Mich beschäftigt nun nur die rechtliche Seite.

Schlicht wenn die Beziehung in die Brüche geht, was ja durchaus im Bereich des Möglichen liegt, hat man den Ex Partner im Haus.
Was auch kein Mietvertrag verhindern kann. Also rauswerfen geht nicht mehr einfach.
Darum sollte man sich solche Dinge genau überlegen, besser man zieht mit dem Freund zusammen in eine Wohnung als normale Mieter.
Die gedachte Konstellation bringt enorme Risiken mit sich, ob sich die Eltern das antun wollen.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Arjuna10):
Brauchen wir einen Mietvertrag, wenn keine Miete anfällt?

Ohne Miet kein Mietvertrag. Hier wäre ein Leih- oder Überlassungsvertrag das richtige.
Den sollte idealerweise ein Anwalt erstellen, damit auch imFalle einer Trennung das ganze einigermaßen geregelt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von "0815Frager"):
Also rauswerfen geht nicht mehr einfach.


Ohne Mietzahlung liegt kein Mietvertrag, sondern nur ein Leihvertrag vor. Bei einem Leihvertrag geht ein Rauswurf ziemlich einfach, denn da ist nicht einmal eine Kündigungsfrist einzuhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von "0815Frager"):
Also rauswerfen geht nicht mehr einfach.


Ohne Mietzahlung liegt kein Mietvertrag, sondern nur ein Leihvertrag vor. Bei einem Leihvertrag geht ein Rauswurf ziemlich einfach, denn da ist nicht einmal eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Auch wenn der Freund, um den es hier geht, keine Wohnung "Leiht", sondern nur in eine Wohnung "zuzieht"?
Was wäre denn hier Gegenstand der "Leihe"?

3x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Dr. Kaiser):
Zitat (von Tobias F):
Auch wenn der Freund, um den es hier geht, keine Wohnung "Leiht", sondern nur in eine Wohnung "zuzieht"?


Ja, auch dann. Leihe ist kostenlose Gebrauchsüberlassung, Miete eine solche gegen Entgelt. Deshalb sind auch solche Bezeichnungen wie Fahrrad- oder Skiverleih irreführend, da es sich dabei regelmäßig um Miete handelt.

So ist es.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

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