Hallo,
Mein Partner und ich möchten zusammenziehen. Derzeit wohne ich in einer Wohnung im Haus meiner Eltern. Miete bezahle ich dafür keine, da ich noch in der Auabildung bin. Mietverträge oder ähbliches gibt es auch keine.
Mein Partner möchte nun bei mir einziehen, miete würde er auch keine zahlen müssen. Lediglich die Nebenkosten würden wir uns teilen. In der Wohnung gibt es aber auch keinen sepaeraten Strom oder Wasserzähler. Mit meinen Eltern wäre das alles geregelt.
Mich beschäftigt nun nur die rechtliche Seite. Brauchen wir einen Mietvertrag, wenn keine Miete anfällt?
Muss das alles bei der Einkommenssteuer angegeben werden?
Auf was sollte man noch achten?
Vielen Dank und beste Grüße!
Partner zieht mietfrei in Haus ein
29. Dezember 2017
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Frage vom 29. Dezember 2017 | 13:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Partner zieht mietfrei in Haus ein
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 15:05
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatMich beschäftigt nun nur die rechtliche Seite. Brauchen wir einen Mietvertrag, wenn keine Miete anfällt? :
Wenn überhaupt dann musst Du mit deinem Freund einen solchen abschließen. Wie der allerdings aussehen sollte, wenn ja nichts gezahlt wird, und welche Kündigungsmöglichkeiten eingeräumt werden ...... (Mietschulden fallen ja weg ............"lol")
Im Ernst, man kann natürlich alles schriftlich regeln bis zum .......... - ob das der richtige Start für ein Zusammenleben ist lasse ich aber einmal offen.
ZitatMuss das alles bei der Einkommenssteuer angegeben werden? :
Wer soll denn was bei der Steuer angeben?
Der der nichts erhält eine zusätzliche NULL als Einkommen, oder der der nichts zahlt eine zusätzliche Null bei "außergewöhnlichen Belastungen"?
-- Editiert von Tobias F am 29.12.2017 15:05
#2
Antwort vom 29. Dezember 2017 | 18:28
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatMich beschäftigt nun nur die rechtliche Seite. :
Schlicht wenn die Beziehung in die Brüche geht, was ja durchaus im Bereich des Möglichen liegt, hat man den Ex Partner im Haus.
Was auch kein Mietvertrag verhindern kann. Also rauswerfen geht nicht mehr einfach.
Darum sollte man sich solche Dinge genau überlegen, besser man zieht mit dem Freund zusammen in eine Wohnung als normale Mieter.
Die gedachte Konstellation bringt enorme Risiken mit sich, ob sich die Eltern das antun wollen.
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#3
Antwort vom 30. Dezember 2017 | 01:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120246 Beiträge, 39858x hilfreich)
ZitatBrauchen wir einen Mietvertrag, wenn keine Miete anfällt? :
Ohne Miet kein Mietvertrag. Hier wäre ein Leih- oder Überlassungsvertrag das richtige.
Den sollte idealerweise ein Anwalt erstellen, damit auch imFalle einer Trennung das ganze einigermaßen geregelt ist.
#4
Antwort vom 30. Dezember 2017 | 02:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
ZitatAlso rauswerfen geht nicht mehr einfach. :
Ohne Mietzahlung liegt kein Mietvertrag, sondern nur ein Leihvertrag vor. Bei einem Leihvertrag geht ein Rauswurf ziemlich einfach, denn da ist nicht einmal eine Kündigungsfrist einzuhalten.
#5
Antwort vom 30. Dezember 2017 | 10:26
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Zitat:ZitatAlso rauswerfen geht nicht mehr einfach. :
Ohne Mietzahlung liegt kein Mietvertrag, sondern nur ein Leihvertrag vor. Bei einem Leihvertrag geht ein Rauswurf ziemlich einfach, denn da ist nicht einmal eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Auch wenn der Freund, um den es hier geht, keine Wohnung "Leiht", sondern nur in eine Wohnung "zuzieht"?
Was wäre denn hier Gegenstand der "Leihe"?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 30. Dezember 2017 | 17:32
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:ZitatAuch wenn der Freund, um den es hier geht, keine Wohnung "Leiht", sondern nur in eine Wohnung "zuzieht"? :
Ja, auch dann. Leihe ist kostenlose Gebrauchsüberlassung, Miete eine solche gegen Entgelt. Deshalb sind auch solche Bezeichnungen wie Fahrrad- oder Skiverleih irreführend, da es sich dabei regelmäßig um Miete handelt.
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