Patt Situation bei Antrag auf externe Verwaltung

4. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tumeigen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Patt Situation bei Antrag auf externe Verwaltung

Hallo,

wir haben derzeit einen internen Verwalter bzw. verwalten wir uns eigentlich selbst. Unser "Verwalter" tritt nur nach außen, zur einfacheren Korrespondenz, als dieser auf.
Nun gab es einen Antrag auf externe Verwaltung, dem genau 50,00% zugestimmt haben. Im Normalfall wird der Antrag abgelehnt da keine Mehrheit vorliegt. Ist dies auch beim Wunsch einer externen Verwaltung so?

Beste Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Tumeigen):
genau 50,00% zugestimmt haben. Im Normalfall wird der Antrag abgelehnt da keine Mehrheit vorliegt. Ist dies auch beim Wunsch einer externen Verwaltung so?

Warum sollte es hier anders sein? Wenn keine MEHRHEIT für etwas ist dann ist dies eben nicht beschlossen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Tumeigen):
wir haben derzeit einen internen Verwalter bzw. verwalten wir uns eigentlich selbst.
Es wäre wichtig zu wissen, ob ihr einen bestellten (internen) Verwalter habt, oder ob ihr euch selbst verwaltet.


Zitat (von Tumeigen):
Nun gab es einen Antrag auf externe Verwaltung, dem genau 50,00% zugestimmt haben. Im Normalfall wird der Antrag abgelehnt da keine Mehrheit vorliegt. Ist dies auch beim Wunsch einer externen Verwaltung so?
Da es mit 50% für diesen Antrag keine Mehrheit gab, wurde dieser nicht angenommen. IMO wurde er nicht abgelehnt, da es dafür auch mehr als 50% gebraucht hätte. Im Ergebnis ist das aber unerheblich - es bleibt erstmal wie es ist.

Anders sähe es auch, wenn ihr doch eine selbstverwaltete WEG seid. Dann kann auch ein einzelner Miteigentümer die Bestellung eines (aber nicht zwangsläufig externen) Verwalters nach WEG durchsetzen.

Auch in einer Gemeinschaft von nur zwei Wohnungseigentümern kann ein Wohnungseigentümer durchsetzen, dass ein Verwalter bestellt wird. Soweit sich aufgrund des Verwaltungsumfangs die Bestellung eines Verwalters als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung aufdrängt, kann jeder Eigentümer beim Gericht die Bestellung eines Verwalters beantragen.QUELLE


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Anders sähe es auch, wenn ihr doch eine selbstverwaltete WEG seid. Dann kann auch ein einzelner Miteigentümer die Bestellung eines (aber nicht zwangsläufig externen) Verwalters nach WEG durchsetzen.

Und das würde genau WAS ändern?
Zitat (von Tumeigen):
wir haben derzeit einen internen Verwalter bzw. verwalten wir uns eigentlich selbst.



Und hätte WAS mit der gestellten Frage zu tun?
Zitat (von Tumeigen):
Nun gab es einen Antrag auf externe Verwaltung, dem genau 50,00% zugestimmt haben

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