Private Hausverwaltertätigkeit

26. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nina_Bs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Hausverwaltertätigkeit

Hallo zusammen,

mein Mann und ich haben eine Eigentumswohnung in einem Eigentümerkomplex mit 9 Parteien. Um Kosten zu sparen haben wir damals einvernehmlich mit allen Eigentümer entschieden, die Hausverwaltung privat zu organisieren. Mein Mann und Ich haben diese Aufgaben hauptsächlich übernommen (zusätzlich auch putzen vom Hausflur sowie Hausmeistertätigkeiten) und dazu auch ein Gewerbe angemeldet. Seit dem neuen Gesetz, welches im August 2018 verabschiedet wurde, ist es etwas komplizierter geworden, da die Anforderungen bzw. die Pflichten (bspw. Versicherungspflicht, Fortbildungspflicht) stiegen. Unsere Gemeinde machte und den Vorschlag, die Hausverwaltung als "privat" zu kennzeichnen, so dass wir weiter die Hausverwaltung betreiben dürfen. Ich fürchte das es sich da um eine "Grauzone" handelt, da wir ja nicht die Verwaltung von nur unserem Eigentum, sondern auch die 8 anderen Parteien verwalten.
Meine Frage: Ist das rechtliche so überhaupt noch möglich nach dem neuen Hausverwaltergesetz? Bzw. benötigen wir dann überhaupt noch ein Gewerbe wenn es komplett privat organisiert ist?

Vielen herzlichen Dank
Nina

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Nina_Bs):
Unsere Gemeinde machte und den Vorschlag, die Hausverwaltung als "privat" zu kennzeichnen, so dass wir weiter die Hausverwaltung betreiben dürfen.
Nun, so lange eure "Gemeinde" - ich gehe davon aus, dass Du die Mitglieder der WEG meinst, mit eurer Verwaltung zufrieden ist und sich keiner an der fehlenden Zulassung stört, ist eh alles kein Problem.
Mit der Gewerbeanmeldung habt ihr es, in vielleicht bester Absicht, übertrieben. Ihr verwaltet schließlich nur die WEG, in der ihr auch wohnt. Da ist regelmäßig nicht von einer gewerblichen Verwaltertätigkeit aus zu gehen, was die Berufszulassung entbehrlich macht. Dass man sich bei der Verwaltung einer WEG ständig weiter bildet, liegt IMO in der Natur der Sache - man lernt schließlich immer dazu und steht oft vor neuen Herausforderungen, die zu lösen es gilt. ;-)
Den Abschluss einer Haftpflicherversicherung, die euch und die Gemeinschaft schützt, halte ich unhabhängig von allen formellen Anforderungen für sehr sinnvoll, eigentlich für Pflicht!

VG
Roland

-- Editiert von Roland-S am 26.08.2019 16:06

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Mit "Gemeinde" wird wohl die Kommune gemeint sein, bei der die Gewerbeanmeldung erfolgt ist.

So lange man die Hausverwaltung nur für die WEG macht, in der man selbst Eigentümer ist, ist die Tätigkeit nach meiner Auffassung tatsächlich privat und nicht gewerblich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nina_Bs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Richtig, mit "Gemeinde" ist die örtliche Kommune gemeint. Diese kam aufgrund des neuen WEG Gesetzes auf uns zu. Evtl ist noch wichtig zu erwähnen, dass wir eine kleine Aufwandsentschädigung bekommen, die natürlich auch ganz normal in der Jahresabrechnung aufgelistet wird. Daher haben wir damals das Gewerbe angemeldet. Ändert sich dadurch der Sachverhalt oder ist die Gewerbeanmeldung dennoch optional?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Nina_Bs):
... Diese kam aufgrund des neuen WEG Gesetzes auf uns zu.
Das finde ich, incl. der vorgeschlagenen „Problemlösung", einen bemerkenswerten Service seitens der Gemeinde.


Zitat (von Nina_Bs):
Evtl ist noch wichtig zu erwähnen, dass wir eine kleine Aufwandsentschädigung bekommen, die natürlich auch ganz normal in der Jahresabrechnung aufgelistet wird. Daher haben wir damals das Gewerbe angemeldet.
Selbst bei einer angemessenen Vergütung wäre das entbehrlich gewesen. Nicht entbehrlich ist es, die Einkünfte (abzüglich nachweisbarer Aufwendungen) als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bei der Steuer zu erklären.

Zitat (von Nina_Bs):
Ändert sich dadurch der Sachverhalt oder ist die Gewerbeanmeldung dennoch optional?
Da ihr in dem Sinne keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, ist die Gewerbeanmeldung nicht erforderlich, IMO sogar falsch.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Netter Service Eurer Kommune und m.E. nicht in einer Grauzone.
Das WEG-Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass sich Eigentümergemeinschaften selbst verwalten dürfen.

Zitat:
Ich fürchte das es sich da um eine "Grauzone" handelt, da wir ja nicht die Verwaltung von nur unserem Eigentum, sondern auch die 8 anderen Parteien verwalten.

Der kleine Denkfehler liegt darin, dass Ihr nicht EUER und nicht das Wohnungseigentum der anderen 8 Parteien (FREMDES Eigentum) verwaltet, sondern das GEMEINSCHAFTS-Eigentum, in dem Ihr selbst MITeigentümer seid. Der Begriff "Wohnungseigentums"-Verwalter ist insoweit irreführend, an der Wohnungstür hört dessen Zuständigkeit auf.

Solange Ihr nur WEGs verwaltet, in denen Ihr selbst Miteigentümer seid, unterliegt dies nicht dem Begriff gewerbliche Verwaltung.

Wenn Ihr unbedingt das angemeldete "Gewerbe" laufen lassen wollt, beschränkt dies auf die Hausmeister- und Hausreinigungstätigkeiten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen