Problem mit dem Hausgeld und Formulierug im Kaufvertrag

16. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
AngieSei
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Problem mit dem Hausgeld und Formulierug im Kaufvertrag

Es ist doch sachlich und rechtlich richtig, dass das Hausgeld bzw. Wohngeld vom Eigentümer der Immobilie getragen wird?

Leider ist der Partner einer Verwandten verstorben nun besteht die Absicht die Wohnung in der sie wohnt zu kaufen, aktuell besteht noch ein Mietvertrag.

Nun gibt es ein paar Probleme mit dem Anwalt der die Erbengemeinschaft vertritt, dieser drängt nun darauf dass neben der vereinbarten Miete seit Jahresbeginn auch das Hausgeld übernommen werden soll, da die vereinbarte Miete nicht das Hausgeld und die Kosten für den Kredit denken würde.

Diese Forderung wurde mehrfahch zurückgewiesen, nun gab es das Angebot das Hausgeld ab dem kommenden Monat zu übernehmen, da der Termin Anfang Juli statt finden wird.

Das Hausgeld für den Monat Juni hat die Hausverwaltung schon bekommen, deren Forderung ist also aktuell ausgeglichen.

Jetzt gibt es aber ein Problem mit einer Formulierung im Kaufvertrag:
"Die Käufer zahlen bis zur Erlangung des Eigentums das monatliche Hausgeld von monatlich 270,00 Euro und auch den entstandenen Rückstand."

Irgendwie ist mir bei dieser Formulierung unwohl, ein Freund den ich gefragt habe der Staatsanwalt ist hat gemeint diese Formulierung sei kein Problem und wenn wir sicher sind dass die Hausverwaltung bisher alle Zahlungen erhalten hat und es in diesem Halbjahr keine größeren Reparaturen am Haus selbst gab, sei das ganze kein Problem.

Ich muss dazu sagen dass der Anwalt teilweise sehr schlampig arbeiten und E-Mails nur unsauber liest und auch selber zurück schickt (Schreibfehler).
Fakt ist dass im letzten Schreiben die Zahlung des Hausgelds wie er gefordert hatte abgelehnt wurde aber man bereit ist das Hausgeld ab Juli zu übernehmen wenn der Termin auch im Juli statt findet.

Danach kam eine Antwort das er mit diesem Vorschlag einverstanden ist, es gab also nie eine Zusage für die Zahlung des Hausgelds vom 1.1. bis zum 30.06. sondern immer nur ab dem 1.7..

Sollte ich den Vetragstext noch ändern lassen oder reicht es nach dem Abschluss des Kaufs eben Forderungen zurück zu weisen sollten noch welche kommen?


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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von AngieSei):
hat gemeint diese Formulierung sei kein Problem und wenn wir sicher sind dass die Hausverwaltung bisher alle Zahlungen erhalten hat und es in diesem Halbjahr keine größeren Reparaturen am Haus selbst gab, sei das ganze kein Problem.

Würde ich auch so sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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