Protokoll

7. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2010 09:31:12
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Protokoll

Hallo, auf einer Eigentümerversammlung welche durch 759/1000 Miteigentums-Anteilen vertreten waren wurde folgendes beschlossen.
Die Eigentümer beabsichtigen die Garagentore selbst zustreichen, die Farben werden gestellt, die Bezahlung der Materialien soll aus dem Konto laufende Instandhaltung bezahlt werden.

Nun zur Frage: Müßen alle (100%) sich an den Arbeiten beteiligen, oder nur die 759 Anteile? Denn unter TOP stand nicht´s von einer Beschlussfassung über das streichen der Garagentore, somit hatten alles Abwesenden keine Chance sich zu äußern?

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"L"

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
Für diese Situation gibt es kein eindeutiges Urteil.
Ein ableitendes Urteil ist dies

quote:<hr size=1 noshade>24 W 3064/93 ,KG,12.12.1993,§ 16,Kostenübernahme und Gartenpflege
1. Durch Mehrheitsbeschluß können einzelne Wohnungseigentümer nicht zur Gartenpflege oder zur Kostenübernahme hierfür verpflichtet werden.
2. Verweigern einzelne Wohnungseigentümer die vorgesehenen Naturaldienste (wie Gartenpflege), ist eine Fremdvergabe aller Gartenpflegemaßnahmen mit der allgemeinen Kostenverteilung gem. § 16 Abs.2 WEG angezeigt.
3. Solange sich die Kostenanteile dadurch nicht verschieben, kann bestimmt werden, daß Miteigentümer von ihren Kostenanteilen freigestellt werden, wenn sie die entsprechenden Dienstleistungen freiwillig selbst durchführen.
<hr size=1 noshade>

Ein weiteres Urteil für Laubentsorgung wurde hier gesprochen klick mich unter § 14 in 2008 gesprochen.
Zur Kostentragung muss aber wiederum durch Beschluss die Kostentragung geregelt werden,wobei eine Firma ersatzweise die Arbeiten der Ablehner ausführen würde.Siehe 1.Urteil.

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"Die Hausverwaltung ist eine Dienstleistung die von den Eigentümern bezahlt wird."

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn jeder Eigentümer eine Garage hat, dann verstehe ich den Beschluss so, daß jeder seine Garage selbst streichen kann (wenn er will). Wer nicht selbst streichen will (oder kann), der darf natürlich auf eigene Kosten auch einen Maler beauftragen.

Auf jeden Fall wird die Farbe bezahlt.

Durch dieses Vorgehen kann jeder Geld durch Eigenleistung sparen.

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""

-- Editiert am 07.11.2010 16:23

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