Beschlüsse einer Eigentümerversammlung
sind zu protokollieren, was ist aber wenn falsche Zahlen genannt werden, zum Beispiel 17 Stimmen anstelle 14 (14 weise darauf hin das die Versammlung nicht beschlussfähig ist)?
-- Editier von investmentclub am 27.04.2017 22:07
Protokoll einer Eigentümerversammlung
27. April 2017
Thema abonnieren
Frage vom 27. April 2017 | 22:06
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
Protokoll einer Eigentümerversammlung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. April 2017 | 12:03
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
Kannst Du irgendwie verständlicher formulieren, was Deine Fragestellung ist und um welchen Sachverhalt es geht?
Und jetzt?
Schon
266.697
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten