Hallo,
ich hab eine Frage. Ich beabsichtige eine Wohnung zu kaufen. Der Makler ist mit unter vom Verkäufer bevollmächtigt "Kaufverträge über Wohnungs- und Teileigentumseinheiten zu verhandeln und abzuschließen, diese abzuändern, zu ergänzen und aufzuheben".
In diesem Fall besteht doch eine unechte Verflechtung mit dem Eigentümer, bzw. würde der Kaufvertrag nicht mit Dritten entstehen, sodass eine Maklerprovision eigentlich unwirksam ist oder?
Mit freundlichen Grüßen
Provision bei Bevollmächtigten Makler
29. September 2020
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Frage vom 29. September 2020 | 10:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Provision bei Bevollmächtigten Makler
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