Hallo, hier habe ich sicher ein spezielles Problem: meine Eltern hatten einen Vertrag mit einem Makler zur Veräußerung Ihres Hauses. Da der Makler es in 14 Monaten nicht schaffte, das Haus zu verkaufen, wurde der Vertrag gekündigt.Das Haus versuche ich jetzt auf eigene Rechnung für meine Eltern an den Mann zu bringen. Im Kündigungs -Bestätigungsschreiben des Maklers eröffnete er meinen Eltern, dass die Provision trotzdem fällig wird, wenn sich einer der Kunden bei uns meldet, die vorher schon in irgendeiner Weise Kontakt mit Ihm hatten. Mein Vater ist nun zwischenzeitlich verstorben. Meine Mutter hat das Haus nun mir überschrieben. Ist in diesem Fall der gekündigte Maklervertrag noch gültig hinsichtlich des Provisionsanspruches des Maklers? Meine Eltern sind nun nicht mehr Vertragspartner des Maklers, sondern das Haus gehört gehört mir und ich wäre nun Verkäufer Kurz: ist so ein (gekündigter) Maklervertrag Objektbezogen, oder sind die Vertragspartner relevanter?
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
Provisionsanspruch bei vorherigem Eigentümerwechsel
19. Juli 2015
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Frage vom 19. Juli 2015 | 17:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Provisionsanspruch bei vorherigem Eigentümerwechsel
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