Hallo,
Seit August 2018 bin ich Eigentümer einer Wohnung. Im Nachhinein wurde ich darüber informiert, dass eine Verhandlung aus dem Jahr 2017 läuft. Das Urteil lautet nun, dass die WEG gegen den Angeklagten verloren hat. Nun muss die WEG natürlich für die Prozesskosten aufkommen. Meine Frage: Da der Prozess begann, als ich noch kein Eigentümer dieser Wohnung war, gehe ich davon aus, dass der Voreigentümer die Kosten tragen muss. Ist das richtig? Die anteilige Rechnungssumme wird wohl in der kommenden Abschlussabrechnung sein, aber kann ich die Kosten von dem Voreigentümer verlangen?
Danke im Voraus.
Freundliche Grüße
Martens
-- Editiert von Mert1990 am 22.03.2020 10:03
Prozesskosten von Voreigentümer
21. März 2020
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Frage vom 21. März 2020 | 23:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskosten von Voreigentümer
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#1
Antwort vom 22. März 2020 | 12:10
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
Seit Grundbucheintragung bist Du der der Kosten der WEG zahlen darf.
#2
Antwort vom 22. März 2020 | 12:36
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Das kannst Du. Allerdings besteht für den Voreigentümer keine Verpflichtung diese Kosten zu übernehmen. Sie wurden fällig und werden Bestandteil einer Abrechnung bei der Du Eigentümer bist.Zitataber kann ich die Kosten von dem Voreigentümer verlangen? :
Oder hast Du mit dem Voreigentümer etwas Abweichendes bezüglich dieses Kostenrisikos vereinbart? Denn, so ganz aus dem Nichts können die nicht gekommen sein. Den Protokollen der Jahre 2017 und/oder 2018 konnte man doch sicher entnehmen, dass da was "im Busch" ist...
VG
Roland
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#3
Antwort vom 22. März 2020 | 13:29
Von
Status: Praktikant (919 Beiträge, 224x hilfreich)
Wurde die Immo lastenfrei übernommen? Was genau steht im Kaufvertrag? Dass dir der Verwalter die Rechnung sendet, ist sicherlich rechtens. Aber lastenfrei bedeutet meiner Meinung nach, dass du keine Lasten aus der Vergangenheit übernehmen mußt.
#4
Antwort vom 22. März 2020 | 14:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
danke für die hilfreichen Informationen. Ich werde dann im Kaufvertrag noch einmal genauer hinsehen.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Martens
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