Prozesskosten von Voreigentümer

21. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mert1990
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskosten von Voreigentümer

Hallo,
Seit August 2018 bin ich Eigentümer einer Wohnung. Im Nachhinein wurde ich darüber informiert, dass eine Verhandlung aus dem Jahr 2017 läuft. Das Urteil lautet nun, dass die WEG gegen den Angeklagten verloren hat. Nun muss die WEG natürlich für die Prozesskosten aufkommen. Meine Frage: Da der Prozess begann, als ich noch kein Eigentümer dieser Wohnung war, gehe ich davon aus, dass der Voreigentümer die Kosten tragen muss. Ist das richtig? Die anteilige Rechnungssumme wird wohl in der kommenden Abschlussabrechnung sein, aber kann ich die Kosten von dem Voreigentümer verlangen?

Danke im Voraus.

Freundliche Grüße
Martens

-- Editiert von Mert1990 am 22.03.2020 10:03

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Seit Grundbucheintragung bist Du der der Kosten der WEG zahlen darf.

Signatur:

3113

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Mert1990):
aber kann ich die Kosten von dem Voreigentümer verlangen?
Das kannst Du. Allerdings besteht für den Voreigentümer keine Verpflichtung diese Kosten zu übernehmen. Sie wurden fällig und werden Bestandteil einer Abrechnung bei der Du Eigentümer bist.

Oder hast Du mit dem Voreigentümer etwas Abweichendes bezüglich dieses Kostenrisikos vereinbart? Denn, so ganz aus dem Nichts können die nicht gekommen sein. Den Protokollen der Jahre 2017 und/oder 2018 konnte man doch sicher entnehmen, dass da was "im Busch" ist...


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Wurde die Immo lastenfrei übernommen? Was genau steht im Kaufvertrag? Dass dir der Verwalter die Rechnung sendet, ist sicherlich rechtens. Aber lastenfrei bedeutet meiner Meinung nach, dass du keine Lasten aus der Vergangenheit übernehmen mußt.

Signatur:

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#4
 Von 
Mert1990
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die hilfreichen Informationen. Ich werde dann im Kaufvertrag noch einmal genauer hinsehen.
Vielen Dank.

Viele Grüße
Martens

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