RECHTSSCHUTZ BEI WOHNEIGENTUM

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
19bernd48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
RECHTSSCHUTZ BEI WOHNEIGENTUM

AKTUELLER FALL

Mehrfamilienhaus - 2 Eigentümer

Eigentümer A - Mitglied bei Haus & Grund
Eigentümer B - ebenfalls Mitglied bei Haus & Grund

Eigentümer A - bewohnt das Haus selbst
Eigentümer B - hat seine Wohnung vermietet

Mieter von B - beleidigen, bedrohen und werden tätlich gegenüber A -außerhalb deren Wohnung-

A nimmt RA

Mieter unternehmen nichts, dafür aber B und nimmt Rechtsschutz
von Haus & Grund in Anspruch

A ist aber ebenfalls dort Mitglied

FRAGE 1 Ist das Verhalten von H & G zu akzeptieren ?
FRAGE 2 Warum bietet H & G diesen -Rechtsschutz an wenn man
Mitglied gegen Mitglied gegeneinander angreift, astatt
erstmal ein klärendes Gespräch zu führen ?

FRAGE 3 Kann A die Mitgliedschaft fristlos kündigen ?

Freue mich auf Meinungen...danke




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130364 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von 19bernd48):
FRAGE 1 Ist das Verhalten von H & G zu akzeptieren ?

Eine Versicherung zahlt im Schandesfall. Da ist nichts dran zu beanstanen. Znd wie sollte man das realisieren, geht doch in der Realität gar nicht.



Zitat (von 19bernd48):
FRAGE 2 Warum bietet H & G diesen -Rechtsschutz an wenn man Mitglied gegen Mitglied gegeneinander angreift, astatt erstmal ein klärendes Gespräch zu führen ?

Warum sollte der Rechtsschutzversicherung was gelingen, wozu die Versicherten selbst offenbar nicht in der Lage waren?



Zitat (von 19bernd48):
FRAGE 3 Kann A die Mitgliedschaft fristlos kündigen ?

Kommt darauf an, was zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 608x hilfreich)

A kann ja ebenfalls den Rechtsschutz von H&G in Anspruch nehmen.

Außerdem gibt es das häufig, das bei einem Rechtsstreit beide Seiten bei der gleichen Versicherung eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

0x Hilfreiche Antwort

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