AKTUELLER FALL
Mehrfamilienhaus - 2 Eigentümer
Eigentümer A - Mitglied bei Haus & Grund
Eigentümer B - ebenfalls Mitglied bei Haus & Grund
Eigentümer A - bewohnt das Haus selbst
Eigentümer B - hat seine Wohnung vermietet
Mieter von B - beleidigen, bedrohen und werden tätlich gegenüber A -außerhalb deren Wohnung-
A nimmt RA
Mieter unternehmen nichts, dafür aber B und nimmt Rechtsschutz
von Haus & Grund in Anspruch
A ist aber ebenfalls dort Mitglied
FRAGE 1 Ist das Verhalten von H & G zu akzeptieren ?
FRAGE 2 Warum bietet H & G diesen -Rechtsschutz an wenn man
Mitglied gegen Mitglied gegeneinander angreift, astatt
erstmal ein klärendes Gespräch zu führen ?
FRAGE 3 Kann A die Mitgliedschaft fristlos kündigen ?
Freue mich auf Meinungen...danke
RECHTSSCHUTZ BEI WOHNEIGENTUM
27. Juli 2017
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Frage vom 27. Juli 2017 | 22:49
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
RECHTSSCHUTZ BEI WOHNEIGENTUM
#1
Antwort vom 27. Juli 2017 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (130364 Beiträge, 41517x hilfreich)
Zitat :FRAGE 1 Ist das Verhalten von H & G zu akzeptieren ?
Eine Versicherung zahlt im Schandesfall. Da ist nichts dran zu beanstanen. Znd wie sollte man das realisieren, geht doch in der Realität gar nicht.
Zitat :FRAGE 2 Warum bietet H & G diesen -Rechtsschutz an wenn man Mitglied gegen Mitglied gegeneinander angreift, astatt erstmal ein klärendes Gespräch zu führen ?
Warum sollte der Rechtsschutzversicherung was gelingen, wozu die Versicherten selbst offenbar nicht in der Lage waren?
Zitat :FRAGE 3 Kann A die Mitgliedschaft fristlos kündigen ?
Kommt darauf an, was zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
#2
Antwort vom 28. Juli 2017 | 08:05
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 608x hilfreich)
A kann ja ebenfalls den Rechtsschutz von H&G in Anspruch nehmen.
Außerdem gibt es das häufig, das bei einem Rechtsstreit beide Seiten bei der gleichen Versicherung eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
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