Rasenmähen Pflichten

11. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
meinekatzen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Rasenmähen Pflichten

Guten Abend liebe Forumteilnehmer, für die Beantwortung folgender Frage wäre ich dankbar:
Ein umgebautes Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen gehört 2 Eigentümern. Der Garten dazu ist Gemeinschaftseigentum und nicht eindeutig auf die Parteien aufgeteilt, weil dies aus der Lage des Gartens heraus einen Eigentümer (wegen Nordseite etc.) schlechtergestellt hätte. So hat man sich den Garten einfach in seiner Ganzheit geteilt, was auch gut funktionierte. Die Rasenpflege erfolgte nur durch einen Eigentümer, der andere übernahm aber die Kosten für seinen Pflegeanteil. Die jahrelange Nebenkostenabrechnung besagte, dass von Mitte April bis Mitte Oktober der Rasen jede Woche gemäht wurde. Das geschah einvernehmlich. Nun hat ein Eigentümer seine Wohnung vermietet. Der Mieter soll nun die Gartenpflege in Eigenleistung übernehmen. Dieser Mieter möchte sich nun keinesfalls an den Turnus halten, hat schon 6 Wochen den Rasen überhaupt nicht geschnitten und denkt auch nicht daran. Der Eigentümer, der vermietet hat, hält sich raus und meint, dass der andere Eigentümer, der bislang die Rasenpflege im wöchentlichen Turnus übernahm, sich selber mit dem, ihm fremden Mieter auseinandersetzen soll, ggf. akzeptieren muss, dass nun der gepflegte Rasen zum Wildwuchs wird. Gibt es da eine Idee? Danke!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechthabär
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
da der Garten Gemeinschaftliches Eigentum ist, ist somit auch die Eigentümergemeinschaft für die Pflege des Gartens zuständig.
Kein Eigentümer kann aber zu "Gemeinschaftsaktionen"(also rasenmähen) verpflichtet werden, jedoch muß er sich an den Kosten für die Pflege beteiligen.
Fazit: Gemeinsam Firma beauftragen,Kosten teilen (am gerechtesten)
Oder:
Mähregelung treffen, der Eigentümer der vermietet kann dann für seinen teil eine Fa. beauftragen und den Mieter evtl. mit den nebenkosten hierfür belasten.
Achtung:
Das hier geschriebene gibt nur meine Meinung wieder!!!


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#2
 Von 
meinekatzen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Einschätzung; hört sich plausibel an

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
Wahrscheinlich fndet en recht altes Urteil für einen Streitfall immer noch seine Anwendung.
Hier der Leitfaden;

quote:<hr size=1 noshade>(24 W 3064/93 ) (KG Berlin, Urteil v. 12.11.1993)
Eigentümerversammlung kann keine Gartendienste erzwingen
Eine Eigentümerversammlung beschloss, die Pflege des gemeinsamen Gartens reihum durch die Mitglieder selbst ausführen zu lassen. Weigere sich ein Mitglied, so würden die ihn betreffenden Pflegemaßnahmen auf seine Kosten von einem Gartenbauunternehmen durchgeführt. Eine Eigentümerin wehrte sich gegen diese Regelung.
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts in Berlin kann ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft auf diese Weise nicht zur Gartenarbeit gezwungen werden Die Regelung durch die Eigentümergemeinschaft sei nämlich unwirksam, weil Mehrheitsabschlüsse nur zulässig seien, wenn sie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprächen. Falls nicht alle zustimmten, könne man den einzelnen auch nicht mittelbar zu Dienstleistungen verpflichten.
Die Richter zeigten aber eine Möglichkeit, wie eine rechtlich einwandfreie Lösung des Problems Gartenpflege aussehen könnte: Die Gartenarbeiten werden insgesamt an eine Firma vergeben. Von den anteiligen Kosten wird jedoch befreit, wer freiwillig selbst Hand anlegt.
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"Der Meinungsaustausch der Hausverwalter wird erst durch die Fragen der Wohnungseigentümer ermöglicht"

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#4
 Von 
meinekatzen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend, vielen Dank für Antwort
Gibt es denn auch eine Richtlinie/Empfehlung in welchem Turnus der Rasen gemäht werden soll/muss? In unserem Fall gehen die Meinungen weit auseinander. Der Rasen war nie eine Wildwiese, sondern er wurde über Jahrzehnte immer gepflegt. Ausser bei großer Hitze wurde wöchentlich gemäht. Jetzt sprechen wir von Abständen von 4-6 Wochen.
Danke!

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Bei uns mähen wir alle 1-3 Wochen.

Aber das ist halt Vereinbarungssache.

Hier ist aktuell ein ganz ähnlicher Fall:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mieterbel%C3%A4stigung--__f108152.html

Wenn man natürlich für einen gemeinsamen Rasen in einem Einfamilienhaus sich noch nicht mal den Rasenmäher teilen kann...
Ich hoffe, dass ist bei dir jetzt nicht das Problem, dass der Mieter erstmal ein eigenes Gerät anschaffen (und irgendwo unterbringen) muss.

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"Heike aus Bochum"

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