Liebe Forumsmitglieder,
gestern hatten wir unsere jährliche ETV und nun muss man gleich wieder hinterher sein, die Dinge die die HV dort vorträgt, zu überprüfen. Es ist um Haareraufen.
Bis zum 31.12.2023 sieht der Gesetzgeber in Sachsen nun vor, dass Rauchmelder in Bestandsimmobilien nachgerüstet werden.
Zitat:(4) 1Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. 4Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten.
Quelle: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO#p47
Unsere HV hat uns nun gestern Folgendes in der ETV mitgeteilt:
Wir sind verpflichtet, Funkrauchmelder im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Fluren anzubringen. Dabei müssen alle Rauchmelder im gesamten Objekt, d.h. allen 6 Wohneinheiten, einheitlich (eines Typs) und miteinander verbunden sein. Wenn in WE 1der Rauchmelder losgeht, sollen somit in allen Wohnungen die Rauchmelder piepen. Zudem muss die Wartung genausten dokumentiert werden. Wir als Eigentümer können uns mit diesen verpflichteten Vorgaben selbst um die Anschaffung, Installation und Wartung kümmern. Es wurde uns aber empfohlen, eine Firma zu beauftragen, die für ca. 1000 EUR einheitliche Rauchmelder anbringt und sie für ca. 100 EUR jährlich wartet.
Dazu finden wir aber weder im Gesetzestext noch anderswo Informationen.
Unsere Interpretation:
Der Eigentümer muss in seiner Wohneinheit Rauchmelder in Schlafräumen und Fluren (nicht aber im Wohnzimmer!!!!) so anbringen, dass eine Rauchentwicklung frühzeitig angezeigt wird. Die Wartung wird vom Eigentümer übernommen (regelmässiger Batteriewechsel und 1x pro Testknopf) drücken.
Die Gemeinschaft kann (!!!) durch Beschluss eine Fachfirma für die Wartung beauftragen. Funktrauchmelder sind nicht verpflichtend.
Nun meine Frage:
Wie ist es nun wirklich?
P.S. Untereinander verbundene Funkrauchmelder für ein gesamtes Objekt kann ich mir nicht vorstellen. Wie machen es da Objekte mit 60 Einheiten (wir sind nur 6)?