Rechte außerhalb des Grundstücks bei Belästigung

20. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Nordlicht1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte außerhalb des Grundstücks bei Belästigung

Hallo! Ich hoffe ich finde hier Hilfe mit meiner Frage.

Ich bin Eigentümerin eines Hauses mit Grundstück. Der Garten reicht an den Gehweg und ist umzäunt. Seit gut 2 Jahren habe ich Probleme mit der Freundin meines Sohnes (30 Jahre), die ständig vor unserem Gartentor steht, nachts aufkreuzt, rumschreit und zu jeder Tages- und Nachtzeit klingelt. Auch steigt sie manchmal über unseren Gartenzaun zum Zimmerfenster meines Sohnes. Mein Sohn wohnt bei mir, ist aber nicht gewillt diese Beziehung ein für allemal zu beenden. Polizei wurde ein dutzendmal gerufen, ich habe versucht eine Einstweilige Verfügung durchzudrücken, aber da sie ja nicht mich belästigt, sondern meinen Sohn, habe ich da keine Handhabe. Nur leiden wir alle, die mit in dem Haus wohnen, unter ihren Stalkingattacken.

Nun frage ich mich, ob ich als Hausbesitzerin noch irgendwelche rechtlichen Mittel habe, um diese Frau eine bestimmte Meteranzahl von meinem eigentlichen Grundstück fernzuhalten, oder ob ich meinen Sohn quasi rausschmeißen muss, damit ich das Problem mit seiner Stalkerin nicht mehr habe.

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