Rechte bei Teilverkauf/Umbau einer Wohnung mit zwei Grundbucheinträgen

8. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.05.2020 10:15:15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte bei Teilverkauf/Umbau einer Wohnung mit zwei Grundbucheinträgen

Liebe Community,

mein Vater hat mit seiner langjährigen Partnerin (>20 Jahre) in einer Eigentumswohnung gelebt. Vor drei Jahren hat sie die kleinere Wohnung direkt neben der Wohnung meines Vaters gekauft, mit ihm einen Durchbruch gemacht und die neue, zusammenhängende Wohnung verändert (Wände, Strom, Licht und Wasserleitungen angepasst). Die Grundbücher blieben jedoch getrennt und die Grenze blieb dort erhalten wo die ursprüngliche Grundstücksgrenze war. Es gibt also zwei getrennte Grundbucheinträge für eine mittlerweile zusammenhängende Wohnung.

Nun ist mein Vater vor kurzem verstorben. Seine Partnerin möchte nicht in der Wohnung wohnen bleiben. Natürlich habe ich großes Interesse daran, ihr den Rest der Wohnung abzukaufen. Allerdings riecht sie jetzt das große Geld und verlangt von mir mehr das Doppelte von dem, was sie selbst vor drei Jahren bezahlt hat. Das ist ihr gutes Recht, denn tatsächlich bietet auch eine Firma die die Wohn- zu einer Bürofläche umbauen will diesen hohen Betrag. Ich kann mir das allerdings nicht leisten.

* Habe ich eurer Meinung nach besondere Rechte/Interessen, auf die beim Verkauf des besagten Teils Rücksicht genommen werden muss?
* Sollte ihr Teil verkauft werden, muss nehme ich an ein passabler Zustand der Wohnung für beide Parteien hergestellt werden. Also wieder Wand einziehen, getrennte Wasserzähler einbauen, Verkabelungen anpassen. Habe ich hier Mitspracherecht? Muss ich einen Teil der Kosten tragen? Oder kann ich dem sogar widersprechen? Was denkt ihr?

Leider kann ich nicht in den sauren Apfel beißen und ihr einfach den geforderten Betrag zahlen. Ich bin Geringverdiener und habe nur eine Wohnung geerbt, nicht aber genug Geld und einen Kredit in dieser Höhe kann ich in meinem Leben nicht mehr abbezahlen.

Vielen Dank!

PS: Da es sich ursprünglich um zwei Wohnungen handelte, sind weiterhin auch zwei Zugänge in die Wohnung vorhanden. Also auch bei Teilung der Wohnung kann ich weiterhin und getrennt meinen Bereich betreten und sie ihren.

-- Editiert von cellach am 08.05.2020 20:40

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von cellach):
Natürlich habe ich großes Interesse daran, ihr den Rest der Wohnung abzukaufen.
Was den Preis für Dich nicht gerade nach unten treibt.


Zitat (von cellach):
denn tatsächlich bietet auch eine Firma die die Wohn- zu einer Bürofläche umbauen will diesen hohen Betrag.
Ist das so? Eine Firma will diese "kleine" Wohnung zur Burofläche umbauen? Hier wäre zu klären, ob die gewerbliche Nutzung so einfach herzustellen ist. Das Betrifft die WEG, aber auch die Umwidmung von Wohn- in eine Gewerbefläche. Das geht nicht so einfach. Wir hatten das hier im Haus. Seitens der WEG gab es keine Probleme. Allerdings musste für dieses Büro ein Bauantrag eingereicht werden. Es galt Stellplätze nachzuweisen bzw. abzulösen. Sogar ein Brandschutzkonzept wurde gefordert. Will sagen, ganz so einfach ist das nicht.


Zitat (von cellach):
Ich kann mir das allerdings nicht leisten.
Nach Schilderung Deiner wirtschaftlichen Lage, solltest Du prüfen, ob Du an dieser schönen Doppelwohnung dauerhaft Freude hättest. Immerhin sind es ja zwei Miteigentumseinheiten einer WEG. Mit allen Kosten und Nebenwirkungen.


Das führt zu den nächsten Betrachtungen. Vor drei Jahren haben Dein Vater und die Dame ihre Wohnungen vereint. Wurde das von der WEG genehmigt? Gab es da Vereinbarungen zwischen den Partnern? Wie läuft das mit den Abrechungen der WEG, und allen Verbrauchskosten?


Wenn es tatsächlich zur Trennung der beiden Wohnung kommt, wird die Frage auftauchen (der Streit sich entzünden), wer schuldet wem die, IMO nicht unerheblichen Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustandes - und kann dieser mit vertretbarem Aufwand hergestellt werden?


Zitat (von cellach):
* Habe ich eurer Meinung nach besondere Rechte/Interessen, auf die beim Verkauf des besagten Teils Rücksicht genommen werden muss?
Wenn es hier keine Vereinbarungen gibt, IMO nein.


Zitat (von cellach):
[...]Habe ich hier Mitspracherecht? Muss ich einen Teil der Kosten tragen? Oder kann ich dem sogar widersprechen? Was denkt ihr?
Wie oben geschrieben, muss geklärt werden ob es zu diesem Thema blastbare Absprachen oder Vereinbarungen gibt. Bezüglich der Einzelheiten wäre es gut, wenn man sich einigen könnte. Andernfalls kann das eine kostenträchtige Auseinandersetzung werden. IMHO


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von cellach):
und die Grenze blieb dort erhalten wo die ursprüngliche Grundstücksgrenze war.

Muss man jetzt nicht verstehen, oder? Es gibt in dem Fall doch keine Grundstücksgrenze, es gab lediglich eine Mauer die man entfernt hat - und sicherlich jederzeit wieder hochmauern kann.


Zitat (von cellach):
Natürlich habe ich großes Interesse daran, ihr den Rest der Wohnung abzukaufen.

Was ist daran "natürlich"? Du könntest ihr auch deinen TEil der Wohnung zum Kauf anbieten, alternativ die Mauer wieder hochziehen lassen und dann was auch immer mit der Wohnung machen.


Zitat (von cellach):
Allerdings riecht sie jetzt das große Geld und verlangt von mir mehr das Doppelte von dem, was sie selbst vor drei Jahren bezahlt hat.

Oder Du riechst das "Schnäppchen"? Davon abgesehen kann jeder riechen was er will und sich jemanden suchen der den Geruch zur Realität werden lässt.


Zitat (von cellach):
Das ist ihr gutes Recht, denn tatsächlich bietet auch eine Firma die die Wohn- zu einer Bürofläche umbauen will diesen hohen Betrag. Ich kann mir das allerdings nicht leisten.

* Habe ich eurer Meinung nach besondere Rechte/Interessen, auf die beim Verkauf des besagten Teils Rücksicht genommen werden muss?

Keine Ahnung woher du meinst hier ein besonderes Recht zu haben das man dir etwas billiger verkauft nur weil du es dir sonst nicht leisten kannst.


Zitat (von cellach):
* Sollte ihr Teil verkauft werden, muss nehme ich an ein passabler Zustand der Wohnung für beide Parteien hergestellt werden. Also wieder Wand einziehen, getrennte Wasserzähler einbauen, Verkabelungen anpassen. Habe ich hier Mitspracherecht?

Natürlich - bei den Kabeln und Leitungen in DEINER Wohnung. Was nebenan passiert geht dich nichts an.


Zitat (von cellach):
Muss ich einen Teil der Kosten tragen?

Natürlich, nämlich die Kosten die in deiner Einheit entstehen.


Zitat (von cellach):
Oder kann ich dem sogar widersprechen?

N E I N.


Zitat (von cellach):
Ich bin Geringverdiener und habe nur eine Wohnung geerbt,

Angesichts der Situation sehr vieler Menschen, die keine Wohnung geerbt haben, erwartest du jetzt hoffentlich kein Mitleid.


Zitat (von cellach):
Da es sich ursprünglich um zwei Wohnungen handelte, sind weiterhin auch zwei Zugänge in die Wohnung vorhanden. Also auch bei Teilung der Wohnung kann ich weiterhin und getrennt meinen Bereich betreten und sie ihren.

Also die Wand wieder einziehen und die Elektrik und Wasserleitungen trennen - dann kannst du dort entweder einziehen oder dein Erbe verkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.