Rechtsgültigkeit der Hausordnung

19. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Windlicht01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsgültigkeit der Hausordnung

Hallo

Bei uns gibt es in letzter Zeit immer wieder Streit um die Hausordnung.
Unser Haus gehört zu einer Eigentümergemeinschaft. Einige Wohnungen sind durch die Eigentümer bewohnt, andere sind vermietet.
Streitpunkt 1 ist die Haustierhaltung
In der Hausordnung ist ein Verbot der Haltung von Hunden und Katzen niedergeschrieben.
Nun erlauben einige Vermieter die Haltung der Tiere. Selbst einige Eigentümer halten Hunde und Katzen.
In der Eigentümerversammlung wurde vor Jahren ein Fortbestehen des Tierhaltungsverbot beschlossen.
Jedoch gab es keine Konsequenzen.
Gibt es eine Möglichkeit das Verbot zu kippen bzw ist der Punkt in der Hausordnung überhaupt noch wirksam?
Streitpunkt 2 Abschließen der Haustür
Laut Hausordnung muss nachts die Haustür verschlossen werden.
Allerdings halte ich dieses im Sinne des Brandschutzes für falsch. Der Schutz des Eigentums kann doch niemals vor dem Schutz für Leib und Leben stehen. Nun möchte ich dies bei der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen. Im Allgemeinen sind unsere älteren Miteigentümer zu keiner Änderung bereit. Kann mir da jemand einen Rat geben?
Streitpunkt 3
Ein älteres Ehepaar führt sich im Haus gern als Sheriff auf. Da wird sich über kichernde Teenager, nächtliches Duschen, nicht wegnehmen der Fußmatten, wenn der Reinigungsdienst kommt, aufgeregt. Da könnte ich noch viele Beispiele für solche Nichtigkeiten bringen.
Gibt es da außer es zu ignorieren Möglichkeiten?

Danke im vorraus

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10632 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Windlicht01):
Laut Hausordnung muss nachts die Haustür verschlossen werden.
Allerdings halte ich dieses im Sinne des Brandschutzes für falsch.


Sehen nicht nur Sie so, sondern auch beispielsweise das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-13 S 127/12 ).
In der Regel steht dies auch in der Landesbauordnung unter dem Kapitel Brandschutz.

Um allen Seiten gerecht zu werden, hat die Industrie sowas tolles wie die Panikschlösser erfunden. ;)


Zitat (von Windlicht01):
Gibt es da außer es zu ignorieren Möglichkeiten?


Zumindest keine Erfolgversprechenden.....

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

zu 1) zwei Links mit entsprechender Information:
http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/53-tierhaltung-hamster-hund-katze.html
http://herz-fuer-tiere.de/info-service/recht-rat/tierhaltung-der-eigentumswohnung

zu 2) Hier ließen sich beide Interessen (Sicherheit und Fluchtweg) über den Einbau eines Panikschlosses lösen.
Abschließen ohne Panikschloss halte ich für gefährlich.
Hier noch ein Urteil: http://www.merkur.de/leben/wohnen/abschliessen-der-haustuer-bei-mehrfamilienhaus-verboten-zr-5475218.html

zu 3) Was schwebt dir vor? So etwas kommt in fast jedem Haus vor und jeder hat da seine eigene Art, damit umzugehen.
Ruhig und gleichbleibend freundlich, aber auch sachlich Grenzen aufzeigen.
Die Menschen lassen sich in der Regel nicht ändern, also verhalte dich so, dass es die eigenen Nerven schont.
Also nicht sich selbst auch aufregen, sondern mit Humor nehmen. :-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat:
zu 2) Hier ließen sich beide Interessen (Sicherheit und Fluchtweg) über den Einbau eines Panikschlosses lösen.
Abschließen ohne Panikschloss halte ich für gefährlich.

Ergänzend, sofern zutreffend und die älteren Mitbewohner Argumenten zugänglich sind:
Ältere Haustüren haben oft beidseitig Klinken und Panikschlösser sind nicht ganz billig. Alternativ kann man außen die Klinke durch einen feststehenden Knauf ersetzen. So kann man günstig die Haustür GEschlossen (anstatt VERschlossen) halten. Ein Abschließen erhöht die Sicherheit nur marginal.

Wenn die älteren Eigentümer diesen Argumenten nicht zugänglich sind, bleibt in der Tat nur noch das Schloss mit Panikfunktion.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Windlicht01):
In der Hausordnung ist ein Verbot der Haltung von Hunden und Katzen niedergeschrieben.
Sollte das tatsächlich so pauschal in der HO stehen, dann wäre dieser Passus unzulässig und somit nichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Windlicht01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
zu 1) zwei Links mit entsprechender Information:
http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/53-tierhaltung-hamster-hund-katze.html
http://herz-fuer-tiere.de/info-service/recht-rat/tierhaltung-der-eigentumswohnung


Das hilft schon sehr. Aufgrund meiner veränderten Arbeitszeiten überlegen wir uns Katzen anzuschaffen.
Wir lieben Tiere einfach sehr und ich habe endlich genug Zeit. Da werde ich eine entsprechende Änderung der Hausordnung anstreben.



Zitat (von Heike J):

zu 3) Was schwebt dir vor? So etwas kommt in fast jedem Haus vor und jeder hat da seine eigene Art, damit umzugehen.
Ruhig und gleichbleibend freundlich, aber auch sachlich Grenzen aufzeigen.
Die Menschen lassen sich in der Regel nicht ändern, also verhalte dich so, dass es die eigenen Nerven schont.
Also nicht sich selbst auch aufregen, sondern mit Humor nehmen. :-)


Leider habe ich genau das seit Jahren gemacht. Nun greifen sie sogar die Kinder verbal an.
Vor einigen Tagen kam mein Sohn deswegen weinend vom Spielplatz nach Hause.


Zitat (von R.M.):

Ältere Haustüren haben oft beidseitig Klinken und Panikschlösser sind nicht ganz billig. Alternativ kann man außen die Klinke durch einen feststehenden Knauf ersetzen. So kann man günstig die Haustür GEschlossen (anstatt VERschlossen) halten. Ein Abschließen erhöht die Sicherheit nur marginal.


Ein Knauf ist bereits vorhandenen. Man muss dazu sagen, wir wohnen im Erdgeschoß und unsere Sheriffs wohnen in der dritten Etage.


Danke an alle für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Zitat:
Leider habe ich genau das seit Jahren gemacht. Nun greifen sie sogar die Kinder verbal an.
Vor einigen Tagen kam mein Sohn deswegen weinend vom Spielplatz nach Hause.


Das ist übel, aber nicht außergewöhnlich.
Auch Kinder verstehen ganz schnell, wenn man es ihnen erklärt, dass manche Menschen so sind.
Dass es nichts mit den Kindern selbst zu tun hat.
Und dass sie sich das Geschimpfe von bestimmten Leuten nicht zu Herzen nehmen brauchen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.539 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen