Rechtslage bei Eigentum

28. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
maine-coon
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtslage bei Eigentum

Hallo liebe Experten für Wohnrecht,

ich definiere es im Telegrammstil.
Frau, Mitte 60, wohnt seit ewigen Zeiten in einem 2 Familienhaus.
Das Haus hat sie von ihren Eltern geerbt.

Vor 3 Jahren starb ihr Mann.
Daraufhin entschied sie sich die obere Wohnung zu verkaufen;
nicht zu Vermieten !!!

Was die neuen Eigentümer nicht wussten,
sie hat, bzw. sie ist die Hausverwaltung.
Das Hausgeldkonto läuft auf ihren Namen, wo beide Parteien einzahlen.

Sie bestimmt, was am Haus, im Garten etc. verändert werden darf und was nicht.
Sie untersagt den neuen Eigentümern einen Wechsel des Stromanbieters.

Ein telefonischer Rechtsbeistand sagte ihnen wortwörtlich:
"Pech gehabt, sie haben ja den Vertrag unterschrieben. Da kann man nichts machen"
Aber im Vertrag steht nichts von solchen Einschränkungen drin.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich überhaupt geht,
eine Wohnung zu kaufen und diese Vorgaben akzeptieren zu müssen.

Haben die Eigentümer eine rechtliche Möglichkeit dagegen anzugehen?

Vielen Dank für eine zeitnahe Rückinfo.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(475 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von maine-coon):
Was die neuen Eigentümer nicht wussten,

*Seufz*
Warum wurden die relevanten Dokumente einer GdWE nicht *vor* dem Kuaf gelesen?


Zitat (von maine-coon):
Sie bestimmt, was am Haus, im Garten etc. verändert werden darf und was nicht.

Wenn sie die Mehrheit hat darf sie das.


Zitat (von maine-coon):
Sie untersagt den neuen Eigentümern einen Wechsel des Stromanbieters.

Für welche Versorgung?
Die Wohnung mit eigenem Zähler?
Wieso teilt man der Verkäuferin solche Vorhaben überhaupt mit?


Zitat (von maine-coon):
Ein telefonischer Rechtsbeistand sagte ihnen wortwörtlich:

War das der Rechtsbeistand der Verkäuferin?


Zitat (von maine-coon):
Aber im Vertrag steht nichts von solchen Einschränkungen drin.

Dann in die relevanten Dokumente der GdWE schauen.


Zitat (von maine-coon):
Haben die Eigentümer eine rechtliche Möglichkeit dagegen anzugehen?

Ein Klage geht immer.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20124 Beiträge, 7289x hilfreich)

Zitat (von maine-coon):
"Pech gehabt, sie haben ja den Vertrag unterschrieben. Da kann man nichts machen"
Aber im Vertrag steht nichts von solchen Einschränkungen drin.

Also wird es angesagt sein, dass jemand mit Sachverstand diesen Vertrag liest.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17538x hilfreich)

Zitat (von maine-coon):
Aber im Vertrag steht nichts von solchen Einschränkungen drin.

Die ergeben sich aus dem Gesetz, genauer aus dem Wohnungseigentumsgesetz.

Zitat (von maine-coon):
Sie untersagt den neuen Eigentümern einen Wechsel des Stromanbieters.

Für den Stromanschluss im Sondereigentum? Das darf sie nicht.

Zitat (von maine-coon):
Sie bestimmt, was am Haus, im Garten etc. verändert werden darf und was nicht.

Diese Dinge werden im Rahmen von Eigentümerversammlungen durch Beschlüsse geklärt.

Wer hat denn die Mehrheit? Gilt für Abstimmungen das Kopfprinzip oder erfolgen die nach Miteigentumsanteilen?

Zitat (von maine-coon):
Das Hausgeldkonto läuft auf ihren Namen, wo beide Parteien einzahlen.

Dann erstellt sie hoffentlich jährlich eine Hausgeldabrechnung und lässt diese auf einer Eigentümerversammlung beschließen. Sie erfüllt hoffentlich auch ihre sonstigen Pflichten, die sie als Verwalterin hat.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3372 Beiträge, 1313x hilfreich)

Irgendwie habe ich hier einen ganz ganz bösen Verdacht....
Wurde das Haus wirklich in Wohnungseigentum zerlegt?
Hat man das bei einem Notar gekauft (also nicht von ihm, aber den Vertrag bei ihm gemacht)?

Es gibt irgendwie immer noch und immer wieder Konstellationen, bei denen die Parteien das anders gemacht haben. Und irgendwie klingt das hier fast danach. Dass damit dann zwar alles vor die Hunde geht und absolut in der Schwebe ist (bzw. eigentlich nicht, das fällt gerade ins Bodenlose)... Das haben die dann selten auf dem Schirm.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(475 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Irgendwie habe ich hier einen ganz ganz bösen Verdacht....
Wurde das Haus wirklich in Wohnungseigentum zerlegt?

Ach du leibe Güte. Hatte ich gar nicht in den Gedanken.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#6
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2606 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Zitat (von 3,141592653):
Irgendwie habe ich hier einen ganz ganz bösen Verdacht....
Wurde das Haus wirklich in Wohnungseigentum zerlegt?


Ach du leibe Güte. Hatte ich gar nicht in den Gedanken.

Geht mir ähnlich.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13133 Beiträge, 4701x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Geht mir ähnlich.

Klingt aber tatsächlich nach "Eigentum mit Rechten eines Mieters"...

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