Regenwassersammeltonne - bauliche Veränderung?

10. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)
Regenwassersammeltonne - bauliche Veränderung?

Hallo,
Wir möchten gern eine Regenwassersammeltonne aufstellen (irgendetwas witziges, z. B. in Form einer Mauer oder ähnlichem), um damit den Garten zu bewässern (Haben Sondernutzungsrecht am Garten). Benötigen wir hierfür die Gestattung der WEG?
Wenn wir ein Loch in die Regenrinne des von uns gekauften Carports bohren, um von dort das Wasser in die Regentonne zu leiten, müssen wir auch hierfür die Gestattung der WEG einholen?
Ich konnte im Internet leider keine Informationen finden.
Vielen Dank für Meinungen und Hinweise sagt
Newton36352

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
biskini
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 169x hilfreich)

auch wenn du die Antwort sicherlich ungern hörst, aber das anbringen einer Regenwassertonne ist eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG. Da wirst du nicht drumherum kommen um die Zustimmung der anderen zu bitten.

Du kannst dir grob als Eselsbrücke merken, dass alles, was das äußere Erscheinungsbild einer Wohnanlage betrifft, es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz handelt.

Streng genommen würde sogar das anbringen einer Sat-Schüssel auf dem Balkon schon dazu gehören ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)

@biskini

vielen Dank für Deine Antwort. Ja, ich hatte schon befürchtet, dass ich die Genehmigung benötige. Da heisst es also wieder, im Staub kriechen und den Boden küssen, auf dem die "lieben" Miteigentümer wandeln.

Wie verhält es sich eigentlich mit dem Aufstellen einer Gartenbox für Sitzkissen usw., die aber gleichzeitig als Sitzbank dient? Fällt dies unter Gartenmöbel oder ist auch hierfür eine Genehmigung nötig? Und was ist mit Stühlen und einem Tisch samt Sonnenschirm auf der Terrasse? Auch genehmigungspflichtig? Denn die Gartenmöbel bleiben ja den Sommer über draussen stehen.

Viele Grüße,
Newton36352

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo,
was heisst denn hier "im Staub kriechen und den Boden küssen?"
Das WEG, Teilungserklärung und Hausordnung sind von jedem gleich zu handhaben, und notwendig um ein friedliches miteinander zu ermöglichen. Wer dies nicht akzeptieren kann und will, sollte sich eine Wohnmöglichkeit suchen, wo er ALLEIN entscheiden kann was er machen will! Auf jedenfall nicht in einer WEG.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
biskini
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 169x hilfreich)

@Newton:

Ihr hab ein Sondernutzungsrecht für Euren Garten / Terasse. Das heißt, bewegliche Güter dürft ihr OHNE Beschluss aufstellen, also spricht eine Plastiktonne für Eure Sitzbezüge usw. oder Sitzstühle dürft ihr aufstellen.

Da die Regenwassertonne jedoch mit dem gemeinschaftlichen Eigentum "verbunden" ist, bedarf es der Zustimmung der anderen. Ist ähnlich zu sehen wie bei dem Sonnenschirm. Den kannste aufstellen ohne Probleme, willste ne Markise am Haus festmachen, bedarf es der Zustimmung der anderen.



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