Reparaturkosten Rücklage

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tantewilla
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Reparaturkosten Rücklage

Hallo ,

Der Fall:
für eine umfangreiche Sanierung von Heizungsleitungen/Wasserleitungen wurden
von den Eigentümern für dieses konkrete Projekt 23.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Tatsächliche Kosten nach Beendigung der Arbeiten: 16.000 Euro. Auf die Frage
von einigen Eigentümern an Verwaltung und Verwaltungsbeirat nach Rückzahlung
der Differenz (7000 Euro) wurde uns mitgeteilt, dass das überschüssige Geld in dieRücklage geflossen sei, es werde nichts zurückbezahlt! Da waren wir doch einigermassen geschockt! Auch gibt es keinen Beschluss darüber, dass zuvielgezahltes Geld in eine allgemeine Rücklage fliessen soll.

Frage: Hat der Verwalter/Verwaltungsbeirat das Recht dieses Geld einzubehalten??

Ich freue mich auf Eure Antworten
Tantewilla

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Nein hat er nicht, eine Sonderumlage, wovon ich bei Euch ausgehe, hat generell in der Rücklage nichts zusuchen, sie darf auch in der Abrechnung nicht in die Rücklage eingestellt werden.
Und überzahltes Geld ist im entsprechenden Verhältniss den Eigentümern in der Jahresabrechnung wieder gutzuschreiben

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tantewilla
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
es ist wirklich eine Sonderumlage gewesen. Kann man auf jeden Fall verlangen, daß das überschüssige geld an die Eigentümer ausgezahlt wird?
Danke für eine Info

0x Hilfreiche Antwort

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