Hallo liebe Experten. Ich bitte euch um eure Meinung bzw. euren Rat. Meine Frau und ich haben beabsichtigt ein Rohbau zu kaufen. Dazuhaben haben wir nach einer Besichtigung einen Reservierungsvertrag mit dem Makler unterschrieben und dafür eine Zahlung von 2000,0€ an diesen geleistet. Nun haben wir einen Vorschlag zu Finanzierung erhalten sowie einen Gesamtkostenaufwand. Dieses übersteigt zu einem unserer Budget und zu einem entspricht die Finanzierung nicht unseren Erwartungen. Für uns bedeutet diese an deutlichen Mehraufwand gegenüber der Miete, sodass wir diese nur schwer stemmen könnten. Somit haben wir die Finanzierung abgesagt und sind vom Kaufinteresse zurückgetreten. Die Termine beim Notar und der Bank haben wir alle abgesagt.
In dem Reservierungsvertrag ist erwähnt, dass wenn die Finanzierung nicht zu Stande kommt, ich die 2000,0@ zurück erhalte. Der Makler beruft sich jetzt darauf, dass dieses nur dann eintritt wenn mir die Bank keine Finanzierung anbietet. Wenn diese mir aber eine anbietet und ich diese zu teuer finde und ablehne wäre es mein Pech.
Habe ich somit wirklich kein Recht auf diese Zahlung? Den Reservierungsvertrag lautet wie folgt:
Zitat:Verbindliche Objektreservierung
Käufer/ Reservierer Frau XX, Herr YY
Die Käufer geben hiermit verbindlich und unwiderruflich an den Verkäufer den Auftrag
Objekt / Grundstück xxxx Zu einem Kaufpreis von 250.000€
Auf einen Zeitraum von 6 Wochen zu reservieren, und einen notariellen Vertragsentwurf und die Finanzierung des Objektes vorbereiten zu lassen. Er erklärt durch diese Reservierung seinen definitiven Kaufwunsch. Für die verbindliche Reservierung zahlt der Käfer eine Gebühr von 2000,0€. Diese Gebühr wird von der vereinbarten Courtage in Abzug gebracht. Tritt der Käufer, egal aus welchen Gründen von diesem verbindlichen und unwiderruflichen Reservierungsvertrag zurück, wird der geleistete Betrag von 2000,0€ als Aufwandsentschädigung gerechnet. Ausgenommen ist, dass die Finanzierung nicht zustande kommt. Mit Eingang auf das unten genannte Konto ist die Reservierung wirksam. Das Objekt darf anderen Interessenten nicht mehr zum Kauf angeboten werden.
Ort Datum
Unterschrift des Maklers