Reservierungsvertrag rechtens?

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
snboy2007
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 8x hilfreich)
Reservierungsvertrag rechtens?

Hallo liebe Experten. Ich bitte euch um eure Meinung bzw. euren Rat. Meine Frau und ich haben beabsichtigt ein Rohbau zu kaufen. Dazuhaben haben wir nach einer Besichtigung einen Reservierungsvertrag mit dem Makler unterschrieben und dafür eine Zahlung von 2000,0€ an diesen geleistet. Nun haben wir einen Vorschlag zu Finanzierung erhalten sowie einen Gesamtkostenaufwand. Dieses übersteigt zu einem unserer Budget und zu einem entspricht die Finanzierung nicht unseren Erwartungen. Für uns bedeutet diese an deutlichen Mehraufwand gegenüber der Miete, sodass wir diese nur schwer stemmen könnten. Somit haben wir die Finanzierung abgesagt und sind vom Kaufinteresse zurückgetreten. Die Termine beim Notar und der Bank haben wir alle abgesagt.
In dem Reservierungsvertrag ist erwähnt, dass wenn die Finanzierung nicht zu Stande kommt, ich die 2000,0@ zurück erhalte. Der Makler beruft sich jetzt darauf, dass dieses nur dann eintritt wenn mir die Bank keine Finanzierung anbietet. Wenn diese mir aber eine anbietet und ich diese zu teuer finde und ablehne wäre es mein Pech.
Habe ich somit wirklich kein Recht auf diese Zahlung? Den Reservierungsvertrag lautet wie folgt:

Zitat:
Verbindliche Objektreservierung
Käufer/ Reservierer Frau XX, Herr YY
Die Käufer geben hiermit verbindlich und unwiderruflich an den Verkäufer den Auftrag
Objekt / Grundstück xxxx Zu einem Kaufpreis von 250.000€
Auf einen Zeitraum von 6 Wochen zu reservieren, und einen notariellen Vertragsentwurf und die Finanzierung des Objektes vorbereiten zu lassen. Er erklärt durch diese Reservierung seinen definitiven Kaufwunsch. Für die verbindliche Reservierung zahlt der Käfer eine Gebühr von 2000,0€. Diese Gebühr wird von der vereinbarten Courtage in Abzug gebracht. Tritt der Käufer, egal aus welchen Gründen von diesem verbindlichen und unwiderruflichen Reservierungsvertrag zurück, wird der geleistete Betrag von 2000,0€ als Aufwandsentschädigung gerechnet. Ausgenommen ist, dass die Finanzierung nicht zustande kommt. Mit Eingang auf das unten genannte Konto ist die Reservierung wirksam. Das Objekt darf anderen Interessenten nicht mehr zum Kauf angeboten werden.
Ort Datum
Unterschrift des Maklers

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Ausgenommen ist, dass die Finanzierung nicht zustande kommt.


Aus dem Text kann ich nicht entnehmen dass es darauf ankommt aus welchen Grunde die Finanzierung "nicht zu stande kommt."
Wenn es dazu nicht noch weitere Absprachen gibt, ist der Kaufinterssent nicht gezwungen jeden Finanzierungsvorschlag annehmen. Die Finanzierung kommt erst zustande, wenn Bank und Kaufinterssent zu einer Einigung kommen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
snboy2007
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok, angenommen ist setze dieses jetzt durch und erhalte meine Zahlung zurück. Kann dann der Verkäufer von mir die Kosten für den notariellen Entwurf des Kaufvertrages fordern? Und wenn ja, werden diese die 2000 übersteigen?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von snboy2007):
Kann dann der Verkäufer von mir die Kosten für den notariellen Entwurf des Kaufvertrages fordern?
Fordern kann er viel.
Zitat (von snboy2007):
und einen notariellen Vertragsentwurf und die Finanzierung des Objektes vorbereiten zu lassen.


Für 2000,- will der Makler (nicht der Verkäufer!) reservieren und einen Kauf-Vertragsentwurf vorbereiten lassen und die Finanzierung vorbereiten lassen.

Zitat (von snboy2007):
und erhalte meine Zahlung zurück.
Dann brauchts keinen Kaufvertragsentwurf und keine Finanzierung.

Mein Rat:
Auch, wenn du die 2000,- evtl. nicht zurückbekommst... Lass den Rohbau sausen.
Frage dich lieber, warum verkauft ein Verkäufer mit einem Makler einen Rohbau??

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#4
 Von 
snboy2007
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Von dem Kaufvertrag des Rohbau bin ich zurückgetreten. Es kam zu keinem Kaufvertrag. Nun will ich die 2000,0€ wieder erhalten. Und gemäß dem o.g. Vertrag ist erwähnt, dass wenn keine Finanzierung zustande kommt ich mein Geld wieder bekomme. Nun habe ich wegen einer teuren Finanzierung den Kauf storniert. Aber dem Makler möchte das Geld nicht erstatten mit der o.g. Begründung. Was soll ich also am besten tun, wenn ich im Recht bin die Summe zurück zu fordern.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7213 Beiträge, 1515x hilfreich)

Du hast doch schon antworten bekommen...

Der Makler soll mal genau darlegen, wo genau seine Begründung im Vertrag fixiert ist. Ich lese den Satz mit der Fianzierung nämlich auch anders

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Ich würde ein Schreiben an den Makler senden, mit
- der Mitteilung das die Finanzierung nicht geklappt hat und man deshalb den Kauf nicht weiterverfolgt
– Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages für die Reservierung.
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann seine absurde Begründung der Zahlungsverweigerung auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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