Riester für Wohneigentum

3. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Capt_ouzo
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Riester für Wohneigentum

Hallo zusammen,

mal eine Frage zu Wohnriester.

Vor knapp einem Monat hatte ich ein Gespräch mit einer Angestellten einer Bank, wegen Wohnriester, da ich in meine Eigentumswohnung riestern möchte.

Diese Dame erklärte mir, das diese Art der Riestermöglichkeit nur in neue Kaufobjekte möglich sind.

Ich kann mir das aber nicht vorstellen. Weiss da vielleicht einer was genaueres ?

Ich danke schonmal für Antworten !!!!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Da hat die Angestellt leider Recht. Wenn Du die vor ETW schon vor 2008 gekauft hast, dann kannste Wohn-Riester hier nicht mehr anwenden.

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#2
 Von 
Capt_ouzo
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor 2008 oder 2009?
Der Notarvertrag war im Juni 2008 und der Kaufpreis floss im August 2008.

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#3
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Das Gesetz zu Wohn-Riester gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008.

Ansonsten hier mal lesen:

http://www.vvbag.de/content/OF00000004200004/4/50/270504.html#20639

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